Dienstleistung | Dokumente | Formular/Link | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Abfallentsorgung - Informationen einholen ![]() Der Bereich Abfall umfasst einerseits die Entsorgung von Kehricht, andererseits aber auch das Sammeln und Wiederverwerten von verschiedenen Materialien. Informationen zu den einzelnen Abfallfraktionen sowie deren Entsorgungsmöglichkeiten in der Gemeinde finden Sie untenstehend. Die Abfallentsorgung ist spezialfinanziert. Das heisst, die Finanzierung erfolgt durch die Erhebung von Gebühren und es dürfen keine Steuergelder verwendet werden. | Abfall- und Recycling-Broschüre Abfall-Kalendarium 2025 Abfall-Kalender 2025 Abfallentsorgung - Reglement Abfallentsorgung - Verordnung Gewichtsabhängige Grüngutabfuhr - Artikel punktuell vom Dezember 2024 Grüngut - Stop Plastic Kunststoffsammlung - Flyer Milchflaschen in PET - Merkblatt Papier und Karton - Merkblatt Korrekte Bereitstellung Sonderabfallsammlung 18. Oktober 2025 Tierkadaversammelstelle - Gebührenanpassung | Entsorgung Abfälle AG für Abfallverwertung AVAG Swiss Recycling | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AHV-Zweigstelle Wichtrach - Oppligen ![]() Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) und ein Dienstleistungsbetrieb der Sozialversicherungen. Sie informiert die Bevölkerung und ist Anlaufstelle für Auskünfte, Dokumentationen und Beratungen zu Einzelfragen. Ihre AnsprechstelleAdministration Gerne beraten wir Sie zu folgenden Themen: LeistungenEntgegennahme der Anmeldungen von
Beiträge
| AHV-Rente Infos für Ihren Antrag - Artikel punktuell vom Juni 2025 | Ausgleichskasse Kanton Bern
Informationsstelle AHV/IV | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alters- und Pflegeheim anmelden | Altersheim Oberdiessbach AG
Alterssitz Neuhaus Aaretal AG Alterszentrum Heimberg AWH Alterswohnhilfe GmbH 24-Stunden-Betreuung daheim Kastanienpark Oberdiessbach Schlossgarten Riggisberg Senevita Dorfmatt - Betreutes Wohnen und Pflege in Münsingen Stiftung für Betagte Münsingen wohnen60plus.ch Wohnheim Riedacker Wohn- und Pflegeheim Utzigen Wydenhof - Lebensqualität für Senioren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heimatausweis bestellen oder verlängern ![]() Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zum befristeten Aufenthalt (Wochenaufenthalt) an einem bestimmten Ort ausgestellt. | Formular Bestellung/Verlängerung Heimatausweis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bestätigungen von Fotokopien und Unterschriften ![]() Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift sowie gegebenenfalls die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner gehandelt hat, und die Echtheit des Siegels oder Stempels mit dem die Urkunde versehen ist, bescheinigt. Bestätigungen von Fotokopien
Beglaubigungen von Unterschriften | Beglaubigung von Dokumenten, die für das Ausland bestimmt sind | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lebensbescheinigung ![]() Lebensbescheinigungen werden vorwiegend von Versicherungen oder der AVH verlangt. Sie beweisen, dass die versicherte Person noch am Leben ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pass und Identitätskarte beantragen ![]() Schweizerbürger:innen mit Wohnsitz im Kanton Bern können den Pass und die Identitätskarte persönlich bei einem Ausweiszentrum nach freier Wahl beantragen. Dazu ist vorgäng eine Terminreservation erforderlich. Haben Sie Ihren Pass oder ID verloren? Dann müssen Sie den Verlust persönlich direkt bei einem Ausweiszentrum oder bei einer Polizeiwache im Kanton Bern melden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausweis über den registrierten Familienstand bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heirat beim Zivilstandsamt | Heirat vorbereiten
Auszug aus dem Eheregister / Trauungsurkunde bestellen Familienausweis bestellen Heirat im Ausland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Personenstandsausweis bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt | Kindesanerkennung beantragen
Bestätigung Kindesanerkennung bestellen Kindesanerkennung im Ausland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geburt beim Zivilstandsamt | Geburt melden
Auszug aus dem Geburtsregister / Geburtsurkunde bestellen Geburt im Ausland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mütter- und Väterberatungsstelle - Informationen einholen ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bestattungs- und Friedhofwesen ![]() Die Aufgabenerfüllung rund um das Bestattungs- und Friedhofwesen erfolgt im Rahmen des Sitzgemeindemodells für die Bevölkerung der Gemeinden Kiesen, Oppligen und Wichtrach. Als Sitzgemeinde ist die Gemeinde Wichtrach im Auftrag der Anschlussgemeinden verantwortlich für
26.04.2023 Vor der Kirche 26.04.2023 Urnengräber 4 26.04.2023 Reihengräber 5 26.04.2023 Syringa vulgaris 26.04.2023 Reihengräber 5 26.04.2023 Eibe und japanischer Ahorn 26.04.2023 Reihengräber 2 26.04.2023 Parkplatzböschung 26.04.2023 Japanischer Ahorn bei Familiengrab 26.04.2023 Denkmalgeschütze Friedhofmauer 26.04.2023 Staudenbepflanzung mit Frühlingsblüher 26.04.2023 Reihengräber 4 26.04.2023 Familiengrab 26.04.2023 Mischrabatte 26.04.2023 Rabatte vor der Kirche Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung
Anschrift
Vom Gemeindeverband zur Sitzgemeinde per 1. Januar 2025Ausgangslage Das weitere Vorgehen Aktueller Stand GemeinschaftsgräberDas neue Gemeinschaftsgrab wurde am 1. Juli 2015 in Betrieb genommen. Bestattungen erfolgen ab diesem Datum ausschliesslich in diesem Gemeinschaftsgrab. Das bisherige Gemeinschaftsgrab bleibt an seinem Standort bestehen und wird auch künftig durch den Betriebsleiter Friedhof angepflanzt und gepflegt. ![]() Cortenstahlbrunnen ![]() Humus vor Fräsen ![]() Verbundsteine mit Hecke ![]() Neuer Brunnen mit Ablaufschacht ![]() Aussenlager einzäunen ![]() Stahlkreis und Stehlen ![]() Kreis vor dem Ansäen ![]() Böschung Schaufelplanie ![]() Neue Kreise ![]() Verbundsteine rund einschneiden ![]() Neuer Zaun mit Hecke ![]() Kreispflästerung Tegula ![]() Neue Wasserstelle hinten ![]() Neue Treppe oben ![]() Schattenbäume Ahorne ![]() Rasenkreis mit Namensstehlen ![]() Neue Hecke Aussenlager ![]() Rasen erster Schnitt ![]() Ablage mit Vasenröhren ![]() Naturnahe Bepflanzung vor der Aufbahrungshalle ![]() Neues Gemeinschaftsgrab ![]() Belag anpassen / schneiden ![]() Steine zuschneiden vorne ![]() Höhe einmessen ![]() Kreis mit Humus gefüllt ![]() Anpassung an alte Wege ![]() Brunnen versetzen ![]() Brunnen einbetonieren im Blei ![]() Grundplanie verdichten ![]() Wasserrinne einbauen ![]() Abbruch Zufahrt ![]() Cortenstahl vor Behandlung (Rost) ![]() Schaufelplanie / Steinrabatte ![]() Natursteinmauer ![]() Sickerpackung Dachwasser ![]() Zuleitung Wasserstelle ![]() Kofferung Treppe und Zugangsweg ![]() Gefälle im Rasen / Schaufelplanie erstellen ![]() Humusierung Grabfeld ![]() Grundplanie Zugang Niederwichtrach ![]() Humus für Böschung ![]() Böschung für neue Hecke ![]() Abschluss Lager / Humus ![]() Gefälle wird ausgemessen ![]() Verlegen von Tegula Verbundsteinen ![]() Humusieren Rasenfläche ![]() Schlammsammler und Einlaufschacht ![]() Kofferung Kreisweg ![]() Kofferung Abstellfläche Gemeinschaftsgrab ![]() Neues Terrain | Bestattungs- und Friedhofwesen - Aufhebungsgesuch Bestattungs- und Friedhofwesen - Gebührenübersicht Bestattungs- und Friedhofwesen - Gesuch Bestattung ohne zivilrechtlichen Wohnsitz Bestattungs- und Friedhofwesen - Gesuch Grabmal Bestattungs- und Friedhofwesen - Namensschild Gemeinschaftsgrab Bestattungs- und Friedhofwesen - Reglement Bestattungs- und Friedhofwesen - Verordnung Friedhof Wichtrach Begegnungsort - Artikel punktuell vom September 2022 Friedhof Wichtrach Nachhaltigkeit - Artikel punktuell vom Juni 2023 Gemeindeverband Bestattungs- und Friedhofwesen - Artikel Laufende Projekte punktuell vom Dezember 2024 Gemeindeverband Bestattungs- und Friedhofwesen - Artikel Laufende Projekte punktuell vom Juni 2023 Gemeindeverband Bestattungs- und Friedhofwesen - Botschaft Gemeindeversammlung vom Juni 2024 | Todesfall Gemeinde Kiesen Gemeinde Oppligen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Todesfall beim Zivilstandsamt | Todesfall melden
Auszug aus dem Todesregister / Todesurkunde bestellen Todesfall im Ausland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auslandaufenthalt Rückkehr - in der Schweiz anmelden ![]() Sie haben längere Zeit im Ausland gelebt und möchten in die Schweiz zurückkehren. Da gibt es einiges vorzubereiten und zu erledigen. Ratgeber des EDA: «Rückkehr Auslandschweizerinnen / Auslandschweizer» Einreise – Zollformalitäten Stellensuche | Auslandaufenthalt Ausreise - in der Schweiz abmelden EDA - Rückwandern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abmeldung ausländische Staatsangehörige ![]() Bitte melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Fremdenkontrolle ab. Bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz ist die Abmeldung auch online mit untenstehendem eUmzug möglich. Falls Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, sind Sie verpflichtet, sowohl Ihre neue Adresse bzw. den künftigen Aufenthaltsort im Ausland als auch eine Zustelladresse in der Schweiz bekannt zu geben. Die Zustelladresse wird benötigt, um Ihnen auch nach dem Wegzug wichtige amtliche Mitteilungen zustellen zu können. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung. Diese kann z.B. zur Vorlage bei Behörden im Ausland oder bei der Abmeldung der Krankenkasse in der Schweiz benötigt werden. Bitte beachten Sie zudem, dass Sie Ihren Ausländerausweis bei der Abmeldung zurückgeben müssen. Der Ausweis verliert mit Ihrem Wegzug ins Ausland seine Gültigkeit. Inhaberinnen und Inhaber eines C-Ausweises (Niederlassungsbewilligung) haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Niederlassungsbewilligung trotz Wegzugs ins Ausland aufrechtzuerhalten. Dafür können Sie untenstehendes Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung bei uns einreichen – idealerweise vor dem Wegzug. Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie zudem auf untenstehendem Merkblatt. | eUmzug
Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung Merkblatt Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmeldung Schweizer Bürger ![]() Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle an. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
Bei einem Zuzug innerhalb der Schweiz können Sie sich auch online mit untenstehendem eUmzug anmelden. Haben Sie längere Zeit im Ausland gelebt und möchten in die Schweiz zurückkehren? Dann beachten Sie die Dienstleistung Auslandaufenthalt Rückkehr - in der Schweiz anmelden. Gebühren | Auslandaufenthalt Rückkehr - in der Schweiz anmelden eUmzug | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Spitex anmelden / Betreuung und Pflege zu Hause | Dovida - Betreuung und Pflege zu Hause
SPITEX AareGürbetal Spitex Delta Münsingen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entlastungsdienst für Angehörige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Suchthilfe und Prävention - Angebot einsehen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Trinkwasserqualität ![]() ![]() 06.03.2025 Wasserspiegel Behälter Reservoir Staldenacker ![]() 06.03.2025 Wasserbehälter Reservoir Staldenacker ![]() 06.03.2025 Schieberhaus Reservoir Staldenacker ![]() 06.03.2025 Grundwasserschacht Mälchplatz ![]() 06.03.2025 Drucktüre Reservoir Staldenacker ![]() 06.03.2025 Drucktüre Behälter Reservoir Staldenacker Hier finden Sie aktuelle und wichtige Informationen zur Trinkwasserqualität. Trinkwasserqualität und Härtegrad der gesamten WasserversorgungLetzte bakteriologische Wasserproben (gesamte Versorgung) vom September 2025
WasserbeschaffungDas Leitungswasser der Wasserversorgung ist ein Mischwasser aus den Quellen Heiengraben und Bannhalde/Pfaffenmaad sowie ab dem Stufenpumpwerk Neuhaus in Münsingen. Das Grundwasserpumpwerk Mälchplatz wurde aufgrund der Bauarbeiten an der neuen Aaretalleitung des WVRB vorübergehend ausser Betrieb genommen. In niederschlagsreicheren Jahren besteht der Wasserbezug mehrheitlich aus Quellwasser. So muss ab dem Netz stets mit einem Wasserhärtegrad von 24°f bis 38.2°f gerechnet werden. QuellwasserFür das gesamte Quellwasser werden UV-Entkeimungsanlagen eingesetzt, die das Wasser mittels ultravioletten Lichts entkeimen (keine Chemie). Es wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezügerinnen und Wasserbezüger gemäss Artikel 5 der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ebenfalls mindestens einmal jährlich über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen. Chlorothalonil-Abbauprodukte (Metaboliten)Das Trinkwasser der Gemeinde Wichtrach weist den Grenzwert überschreitende Rückstände von Chlorothalonil-Metaboliten auf, es besteht jedoch keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung und das Trinkwasser kann weiterhin konsumiert werden. Mengenvergleich von 0.1 Mikrogramm | Brunnenmeister Fachkraft für sauberes Trinkwasser - Artikel punktuell vom September 2025 Chlorothalonil-Abbauprodukte - Informationsblatt | Wasserversorgung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Regionale Arbeitsvermittlung - Arbeitslosigkeit anmelden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gastgewerbe - Gesuch einreichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lottos / Tombolas / Lotterien / Sportwetten / Pokerturniere - Bewilligungen und Meldefplicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reklamewesen - Temporäre Reklamen und Einrichtungen der Gemeinde ![]() Plakatständer und Reklametafeln Die Gemeinde Wichtrach ist im Besitz von
die auf Antrag hin durch die Gemeinde temporär zur Verfügung gestellt werden. Auf diesen Tafeln dürfen Plakate angebracht werden, welche auf Veranstaltungen in Wichtrach hinweisen. Sie werden an die Vereine, gemeinnützigen Institutionen und die Ortsparteien abgegeben. | Reklamewesen - Antrag Ortseingänge Reklamewesen - Antrag mobile Plakatständer Reklamewesen - Merkblatt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Energie ![]() Wollen Sie Ihr älteres Gebäude sanieren? Planen Sie eine Solaranlage? Steht der Ersatz der Heizung bevor? Oder benötigen Sie eine allgemeine Beratung zum Thema Energie? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten dazu: EnergieberatungEnergie ist wertvoll. Ohne Energie steht unser Alltag still. Deshalb ist es sinnvoll, Energie zielgerichtet und nachhaltig einzusetzen. Energetische Sanierungen von älteren Gebäuden lohnen sich. Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland hilft Ihnen, Möglichkeiten zum Energiesparen zu erkennen und auszuschöpfen und berät Sanierungswillige bei ihren Vorhaben. FörderprogrammDas kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz richtet sich an Personen mit Wohneigentum und an Unternehmen, die ihre Liegenschaft zeitgemäss bauen oder sanieren wollen. Das Fördergesuch ist online beim Kanton Bern einzureichen und wird durch das Amt für Umwelt und Energie bearbeitet. Wärmeerzeugerersatz/HeizungsersatzSeit der Revision des kantonalen Energiegesetzes und der kantonalen Energieverordnung per 1. Januar 2023 ist jeder Ersatz des Wärmeerzeugers meldepflichtig. Als Ersatz des Wärmeerzeugers gilt, wenn entweder der Kessel, der Brenner, der Kamin oder der Öltank ersetzt werden. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen werden kann, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösungen fachgerecht umgesetzt wird. Solaranlagen/PhotovoltaikanlagenGenügend angepasste Solaranlagen auf Dächern sind in der Bau- und Landwirtschaftszone baubewilligungsfrei. Die Solaranlage gilt als genügend angepasst, wenn sie den kantonalen Richtlinien «Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» entspricht. Die Abteilung Bau + Infrastruktur hilft Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Situation gerne weiter. EnergieversorgungDas gesamte Gemeindegebiet wird durch die BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, mit Strom versorgt. Hauptsitz +41 58 477 51 11 | Energiegesetz - Informationsblatt für Grundeigentümer | BKW Energie AG
eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren Energieberatung Bern-Mittelland Energievorschriften beim Bauen Förderprogramm Energie Merkblatt Wärmeerzeugerersatz für Fachleute und Bauherrschaften Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien Umzug melden - BKW Energie AG | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Häckseldienst - anmelden ![]() Die Gemeinde Wichtrach führt mehrmals jährlich einen Häckseldienst durch. Die Termine können entweder dem Abfallkalender oder der Publikation im Anzeiger entnommen werden. Möchten Sie vom Häckseldienst Gebrauch machen? Dann melden Sie sich mit untenstehendem Formular an. | Häckseldienst - Anmeldung Abfallentsorgung - Informationen einholen Entsorgung Gemeinde Entsorgungskalender | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baugesuche ![]() Die Baugesuche richten sich nach dem Gemeindebaureglement und dem Zonenplan der Gemeinde Wichtrach und nach den bau- und planungsrechtlichen Erlasse des Kantons Bern. eBauDas Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und an die Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inkl. sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. PläneEinem Baugesuch müssen zwingend ein Situationsplan und Projektpläne beiliegen, welche das Bauvorhaben übersichtlich und verständlich darstellen. Geoportal des Kantons BernIm Geoportal des Kantons Bern können diverse Karten (z.B. Basiskarte, Bauinventar, Gewässerschutz, Naturgefahren, etc.) eingesehen und Planausschnitte ausgedruckt werden. ÖREB-KatasterWer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Die Landeigentümer müssen sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes. ZuständigkeitDie Zuständigkeit für die Bewilligung eines Baugesuches richtet sich nach Art. 33 des Baugesetzes sowie Art. 8 und 9 des Baubewilligungsdekrets. Das heisst:
PublikationsorganDas amtliche Publikationsorgan der Gemeinde Wichtrach ist der Anzeiger Konolfingen. Sämtliche Baugesuche werden unter anderem mit Angaben zum Bauvorhaben und dessen Standort unter Angabe der 30-tägigen Auflage- und Einsprachefrist publiziert. Die Baugesuchsunterlagen können während der öffentlichen Auflage am Schalter der Gemeinde Wichtrach oder elektronisch via eBau eingesehen werden. Von der öffentlichen Bekanntmachung ausgenommen, sind Baugesuche, welche im kleinen Baubewilligungsverfahren, u.a. unter Vorliegen der nachbarschaftlichen Zustimmungen, bewilligt werden können. AusnahmenEine Ausnahme muss schriftlich und begründet zusammen mit dem Baugesuch beantragt werden. Damit überhaupt Ausnahmen erteilt werden, müssen besondere Verhältnisse vorliegen, welche im Ausnahmegesuch entsprechend begründet und dargelegt werden. KostenFür die Bearbeitung eines Baugesuches werden gemäss Anhang 3 der Gebührenverordnung Gebühren nach Aufwand erhoben. BaupolizeiBaubewilligungspflichtige Bauarbeiten dürfen nur unter Vorlage einer rechtskräftigen Baubewilligung in Angriff genommen werden. Wird festgestellt, dass ohne Baubewilligung gebaut wird oder diese nicht eingehalten oder überschritten wurde, ist durch die Baupolizeibehörde ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes sowie allenfalls zur Ersatzvornahme anzuordnen. Strafrechtliche Konsequenzen bleiben vorbehalten. | Baureglement Näher- und Grenzbaurecht - Formular Zonenplan Gewässer Zonenplan Landschaft / Gefahrenkarte Zonenplan Siedlung Zustimmungserklärung Bauvorhaben - Formular | Anzeiger Konolfingen
Baugesetz (BauG) Bauverordnung (BauV) Dekret über das Baubewilligungsverfahren (BewD) eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren Geoportal Kanton Bern Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen Kantonales Bauinventar ÖREB-Kataster Strassengesetz (SG) Strassenverordnung (SV) Technisches Anschlussgesuch Wärmepumpen und Solaranlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zonenpläne ![]() Die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde besteht aus dem Gemeindebaureglement, dem Zonenplan Siedlung und dem Zonenplan Landschaft. | Baureglement Zonenplan Gewässer Zonenplan Landschaft / Gefahrenkarte Zonenplan Siedlung | Bauen in Gefahrengebieten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schiesspflicht erfüllen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sektionschef an-/abmelden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen ![]() Die Gemeinde führt ein Fundbüro für Gegenstände, die auf dem Gemeindegebiet Wichtrach gefunden werden oder verloren gehen. Kontaktieren Sie die Gemeindeschreiberei oder füllen Sie die untenstehende Fund- oder Verlustmeldung aus. Beachten Sie, dass Pass/ID und Führerausweise gemäss Artikel 24 Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung VAwG) nicht vermittelt werden dürfen. Aufgefundene und abgegebene Ausweise werden ausnahmslos der ausstellenden Behörde zur Vernichtung übermittelt! Die Vermittlung von Fundgegenständen ist gemäss Gebührenverordnung kostenfplichtig. Im Zug oder beim Bahnhof verlorene Gegenstände sind direkt beim untenstehenden Fundservice der SBB anzumelden. Herrenlose Fahrräder, Mofas und E-BikesHerrenlose Fahrzeuge auf dem Gemeindegebiet werden durch unsere Werkhofmitarbeitenden eingesammelt und dem zuständigen Polizeiposten zur Überprüfung eingereicht. Eine Vermittlung an die Eigentümerinnen und Eigentümer kann nur erfolgen, wenn eine Anzeige bei der Polizei vorgenommen wurde. | Fund- oder Verlustmeldung Fundservice der SBB Fundservice Schweiz und Liechtenstein STMZ Helfer-Netzwerk STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale - Tier gefunden / Tier vermisst | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Polizeiliche Beratungsstellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerwehr ![]() ![]() Feuerwehr Die Feuerwehr bekämpft Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse, insbesondere Öl-, Gas- und Chemieunfälle in Wichtrach und ist ausserdem für die Gemeinden Jaberg und Kiesen zuständig. Bei Bränden, Unfällen und anderen Ereignissen ist stets über die Nummer 118 zu alarmieren! Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Feuerwehr Wichtrach. Was tun, wenn es brennt?Im Brandfall ist es wichtig, sofort einzugreifen, um Schäden möglichst in Grenzen zu halten. Bewahren Sie Ruhe und halten Sie sich an die drei goldenen Verhaltensregeln: ALARMIEREN - RETTEN - LÖSCHEN
FeuerwehrdienstpflichtFeuerwehrdienstpflicht besteht ab dem 21. bis zur Vollendung des 52. Altersjahres. Für den Was erwartet Sie?
Jugendfeuerwehrfür interessierte Jugendliche ab dem 12. Altersjahr Aktion SchutzengelDie Sicherheit unserer jüngsten Gemeindemitglieder liegt uns sehr am Herzen. Aus diesem Grund beteiligen wir uns an der Aktion "Schutzengel", die durch die Gebäudeversicherung finanziell und administrativ unterstützt wird. Familien mit Neugeborenen erhalten im Rahmen dieser Aktion kostenlos einen Rauchmelder zugestellt. Dieser sorgt für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden und übernimmt Tag für Tag und Nacht für Nacht den Schutz Ihres Kindes, damit es wohlbehalten aufwachsen kann. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein sicheres Zuhause! | Feuerwehr Besuch - Artikel punktuell vom September 2025 | Feuerwehr Wichtrach Jugendfeuerwehr Wichtrach mit Übungsprogramm aktuelle Waldbrandgefahr Amt für Wald und Naturgefahren Beratungsstelle für Brandverhütung BFB Gebäudeversicherung Bern Schweizerischer Feuerwehrverband Waldbrandgefahr Bundesamt für Umwelt BAFU | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Budget und Jahresrechnung ![]() BudgetDas Budget enthält alle Aufwendungen und Erträge des folgenden Jahres und die daraus resultierende Veränderung des Eigenkapitals. Das Budget ist vor Beginn des Rechnungsjahres zusammen mit der Steueranlage durch die Gemeindeversammlung zu beschliessen. JahresrechnungDie Gemeinderechnung wird nach dem gesetzlich vorgeschriebenen "Harmonisierten Rechnungsmodell 2 HRM2" geführt. | Budget 2025 Jahresrechnung 2024 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hunde ![]() Welpen müssen in den ersten drei Monaten - spätestens aber vor Weitergabe an den neuen Hundehalter - vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Die Verantwortung für die Kennzeichnung und Registrierung obliegt den Hundehalterinnen und Hundehaltern. Anhand des Mikrochip werden die Hunde in der Hundedatenbank AMICUS registriert. ErstregistrierungErsthundebesitzer müssen sich bei der Wohnsitzgemeinde melden, damit diese die Erstregistrierung im AMICUS vornehmen kann. Anschliessend werden die Benutzerdaten durch AMICUS an den Ersthundebesitzer per Post zugestellt. MeldepflichtHundehalter:innen kontrollpflichtiger Hunde haben diese bei der Gemeinde an- oder abzumelden. Dies gilt auch für Ab- und Neuzugänge, Halterwechsel sowie beim Ableben eines Hundes. Eine Mutation ist innerhalb von 30 Tagen bei der Finanzverwaltung zu melden. Bitte benützen Sie dafür die Formulare "Anmeldung und Abmeldung Hund" im Kundenportal. HundetaxeDie Hundetaxe ist für jeden Hund zu entrichten, welcher vor dem 1. Februar des laufenden Jahres geboren worden ist. Die Hundetaxe beträgt CHF 80.00 pro Jahr und Tier und wird jeweils im August (Stichtag 1. August) in Rechnung gestellt. Hundebissverletzungen und auffällige HundeBeachten Sie die entsprechenden Formulare zur Meldung von Hundebissverletzungen bei Menschen und von auffälligen Hunde. | AMICUS - Meine Meldepflicht als Hundehalter/in Hunde mit erhöhtem Agressivitätsverhalten - Formular Hundebissverletzungen bei Menschen - Formular Hundegesetz - Das gilt im Kanton Bern Hundewesen - Reglement Hundewesen - Verordnung Publikation Hundetaxe Schutzhunde - Wichtige Information für Hundehalter | Hund - An- oder Abmeldung AMICUS Veterinärdienst Kanton Bern Bundesamt für Veterinärwesen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlichtungsbehörde - Informationen einholen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufbewahrung letztwillige Verfügung (Testament), Ehe-/Erbvertrag ![]() Sie haben die Möglichkeit, letztwillige Verfügungen (Testament, Verfügung von Todes wegen) sowie Ehe- und Erbverträge gegen eine Gebühr von CHF 50.00 bei der Gemeinde zu hinterlegen. Ein Austausch und/oder Rückzug der Dokumente kann jederzeit unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises erfolgen. | Docupass Sicherheit für Ihre Dokumente - Artikel punktuell vom Juni 2025 Gebührenverordnung | Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Anordnungen für den Todesfall Pro Senectute Schweiz Schweizerisches Testamentenregister (ZTR) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung ![]() Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen damit beauftragen, für den Fall ihrer Urteilsunfähgikeit die Sorge für die Person oder das Vermögen zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Der Vorsorgeauftrag ist bei der beauftragten Person oder Organisation aufzubewahren. Zudem wird empfohlen, ihn beim Zivilstandsamt zu registrieren und einzutragen. Damit kann sichergestellt werden, dass im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit die Erwachsenenschutzbehörde KESB erfährt, dass ein Vorsorgeauftrag existiert und wo dieser hinterlegt ist. Die Aufbewahrung bei der Gemeinde ist nicht möglich. Ebenso ist die Gemeinde nicht der richtige Aufbewahrungsort für Patientenverfügungen. Diese müssen für Ärzte usw. jeden Tag 24 Stunden während 365 Tage im Jahr innert kürzester Zeit (Notfälle) zur Verfügung stehen. | Docupass Sicherheit für Ihre Dokumente - Artikel punktuell vom Juni 2025 | Aufbewahrung letztwillige Verfügung (Testament), Ehe-/Erbvertrag Antrag auf Eintragung Hinterlegungsort Vorsorgeauftrag BSIG-Information Aufbewahrung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen Häufige Fragen zum Vorsorgeauftrag Pro Senectute Schweiz Information und Vorlagen zum Vorsorgeauftrag SRK Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung KESB Häufige Fragen zur Patientenverfügung Pro Senectute Schweiz Information und Vorlagen zur Patientenverfügung SRK Information zur Patientenverfügung Ärztevereinigung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmeldung ausländische Staatsangehörige ![]() Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei der Fremdenkontrolle an. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
Reisen Sie direkt vom Ausland in die Schweiz, resp. nach Wichtrach? Dann müssen Sie sich zwingend persönlich bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle anmelden. Bei einem Zuzug innerhalb der Schweiz können Sie sich auch online mit untenstehendem eUmzug anmelden. Als EU-/EFTA-Bürger/in können Sie erleichtert in die Schweiz einreisen. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie möglicherweise ein Visum und müssen einige zusätzliche Punkte beachten. Weitere Informationen finden Sie auf der untenstehenden Website vom Migrationsdienst des Kantons Bern unter Einreise. Für Arbeitnehmer/innen der EU-/EFTA-Staaten Gebühren | Erstgespräch eUmzug Integrationsangebote Kanton Bern Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit Migration Kanton Bern - Einreise Migration Kanton Bern - Startseite | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jugend - Die Generation von morgen ![]() Die Generation von MorgenIn Wichtrach bestehen viele sinnvolle Angebote für unsere jüngere Generation. Der Gemeinderat unterstützt und fördert eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Als Anschlussgemeinde des Vereins für offene Kinder- und Jugendarbeit Aaretal profitiert Wichtrach vom Angebot der Kinder- und Jugendfachstelle Aaretal. Zudem betreibt sie die regionale Jobbörse für Jugendliche ab 13 Jahren. Auf der Website der Wochenplatzbörse finden Sie weiterführende Infos zum Angebot. Unsere Ortsvereine tragen ein grosses Mass an Jugendförderung bei und bieten unterschiedlichste Aktivitäten an. Der Gemeinderat ist verantwortlich für die strategische Steuerung betreffend Kinder- und Jugendthemen. Gleichzeitig ist er das Aufsichtsorgan für den Jugendraumbetrieb. Der Vorsteher Ressort Bildung, Kultur, Sport und Jugend, Marc Niederhäuser, nimmt Ihre Anliegen gerne entgegen. JugendraumStandort: Zivilschutzanlage Stadelfeld, Stadelfeldstrasse 20 FreizeitaktivitätenIn und um Wichtrach besteht ein attraktives Angebot für die Freizeit. Dank der geographischen Lage und der Nähe zu Thun und Bern liegen Sportzentrum Aaretal, Parkbad Münsingen und das schöne Naherholungsgebiet rund um die Aarelandschaft praktisch vor der Haustüre. Musikschule AaretalAlle begeisterungsfähigen Kinder, Jugendlichen und Erwachsene des Aaretals sind herzlich eingeladen, vom vielfältigen musikalischen Angebot der Musikschule Aaretal zu profitieren. | Ausgangs- und Schlafzeiten für Schülerinnen und Schüler | Kinder- und Jugendfachstelle Aaretal
Wochenplatzbörse Ortsvereine Sportzentrum Aaretal Parkbad Münsingen Musikschule Aaretal Agriviva (ehemals Landdienst) Ferienjobs für Jugendliche auf Bauernhöfen Verein offene Türen für begleitetes und betreutes Wohnen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Spielgruppen / Krabbelgruppe ![]() ![]() Kinder mit Stiefel Spielgruppen bieten Kindern die Möglichkeit, verschiedene Tätigkeiten zusammen mit Gleichaltrigen auszuprobieren. Auf spielerische Weise werden dabei verschiedenste Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert: Feinmotorik beim Malen und Basteln, Sozialkompetenz beim Austragen von Konflikten, Wahrnehmungsfähigkeit beim Singen, usw.
| Krabbelgruppe Begegnungsort für Gross und Klein - Flyer Spielgruppe in der Backstube - Flyer Spielgruppen stellen sich vor - Artikel Drachepost vom März 2021 Waldspielgruppe Chutzenäscht - Flyer | Babysitter in Ihrer Nähe
Familienportal Kanton Bern Krabbelgruppe PRO FAMILIA Schweiz Schweiz. Spielgruppen-LeiterInnen-Verband SSLV Spielgruppenverzeichnis IG Spielgruppen Schweiz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreuungsgutscheine ![]() Familienergänzende BetreuungKITA und Tageselternbetreuung - Allgemeine Informationen für den Bezug von Betreuungsgutscheinen in den Gemeinden Wichtrach, Gerzensee, Kirchdorf und Oppligen. Mit Betreuungsgutscheinen vergünstigt die Gemeinde die Betreuungskosten für berufstätige Eltern in Tagesstätten (KITAS) und bei Tageseltern. Der Erhalt der Betreuungsgutscheine ist an ein paar Bedingungen geknüpft. Die Betreuungsgutscheine können jeweils jährlich für die Periode 1. August bis 31. Juli über kiBon beantragt werden. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass das Gesuch inkl. allen benötigten Unterlagen bis spätestens am Vormonat bei der Gemeinde eingeht. Achtung: Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen die Betreuungsgutscheine ebenfalls im Vormonat neu durch die Eltern beantragt werden. Die Gutscheine können im ganzen Kanton Bern eingelöst werden, das heisst, die Eltern können die KITA oder die Tagesfamilienorganisation frei wählen. Wer bekommt einen Betreuungsgutschein?Sie können Betreuungsgutscheine beantragen, wenn folgende Punkte kumulativ auf Sie zutreffen:
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40 % resp. 140 % liegen. Wichtiger Hinweis Womit können Sie rechnen? rechtliche GrundlagenDie Betreuungsgutscheine sind in folgenden zwei Verordnungen und den dazugehörigen Vorträgen (=Erläuterungen) geregelt:
Die wichtigsten Normen:
Ihre AnsprechpersonIseli Laura, Schulsekretärin | Betreuungsgutscheine Informationsbroschüre für Eltern | Familienportal Kitas und Tagesfamilien finden
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) - Kindertagesstätten und Tagesfamilien Gutscheinrechner Familienportal Kanton Bern kiBon - Die kantonale Lösung für Betreuungsgutscheine und Tagesschulanmeldungen Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seniorenaktivitäten ![]() Willkommen auf der Website unserer Seniorinnen und SeniorenDie Aktualisierung und Erneuerung des Webauftritts konnte nun abgeschlossen werden. Gleichzeitig nimmt das Jahr 2025 Fahrt auf. So hat inzwischen am 4. März die erste Wanderung der neu aktivierten Wandergruppe stattgefunden. Es war ein Bilderbuchstart mit 18 Teilnehmenden bei schönstem Frühlingswetter. Die übrigen Aktivitäten sind ebenfalls erfolgreich gestartet. An dieser Stelle verweisen wir auch gerne auf den regelmässig stattfindenden und vielbesuchten Mittagstisch. Dieser wird durch unseren Frauenverein Wichtrach organisiert. Weitere Angebote für Senioren finden Sie hier. Das vollständige Angebot welches die einzelnen Aktivitätsgruppen anbieten, wird in der Regel zu Beginn des Jahres aufgeschaltet. Die Teilnahme erfolgt bei allen Aktivitäten auf eigenes Risiko. Dort wo relevant, sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten (E-Biken). Die Leitenden haben gegenüber den Teilnehmenden ein Weisungsrecht, sofern dies notwendig würde. Grundlagen SeniorenaktivitätenDie Gemeinde bietet ihren Bürgerinnen und Bürger vielfältige Seniorenaktivitäten an. Die einzelnen Gruppen konstituieren und organisieren sich selbst. Eine Gruppe kann von einer oder mehreren Personen geleitet werden. Eine jährliche Informationsveranstaltung mit einem Lunch mit den Gruppenleitenden (inkl. Co-Leitungen) rundet das Jahr jeweils ab. Die Gruppenleiterinnen und -leiter sind in der Haftpflichtversicherung der Gemeinde eingeschlossen. Aufgaben, Rechte und Pflichten:
Funktion Koordination (K) Aufgaben, Rechte und Pflichten:
Zürcher Roland KoordinationRoland Zürcher, +41 76 395 97 85, E-Mail ![]() Baumann Ernst JassenErnst Baumann, +41 31 781 04 36, E-Mail Jeden 1. Mittwoch im Monat, 13.30 Uhr, Kirchgemeindehaus 27.11.2024 Was du schiebsch 27.11.2024 Wär luegt mir da i Charte 27.11.2024 Volli Konzentration 27.11.2024 Richtig schriebe isch wichtig 27.11.2024 Plousch für Froue u Manne 27.11.2024 Mannerundi 27.11.2024 Kritische Blicke bim schriebe 27.11.2024 Jassnamittag 27.11.2024 Jassen macht durschtig 27.11.2024 Ig spiel dä us 27.11.2024 Gmüetlechs Zämesi 27.11.2024 Frouepower bim Jasse 27.11.2024 Das isch üse Stich 27.11.2024 Bi ig dranne ![]() Buri Rosette Kulturelle Anlässe, BesichtigungenRosette Buri, +41 31 781 16 79, E-Mail Wir organisieren je einen Anlass in den Monaten Januar, März, Mai, August, Oktober und November. Die Anlässe sind offen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde (nicht nur SeniorenInnen). ![]() 25.01.2025 Benefizkonzert Kirche Wichtrach ![]() 03.04.2025 BuumeHus Oberdiessbach ![]() 03.04.2025 BuumeHus ![]() 03.04.2025 Chuchi VZug 1. Generation ![]() 03.04.2025 Im BuumeHus ![]() 12.06.2025 Tinguely Museum Basel ![]() 12.06.2025 Tinguely Museum ![]() 12.06.2025 Traktor Studie ![]() 12.06.2025 Unverwechselbar Tinguely ![]() 28.08.2025 Latenium Neuenburg ![]() 23.10.2025 Centre Albert Anker Ins ![]() 27.11.2025 Tonbildshow Naturschönheiten ![]() Siegenthaler Meieli LismerhöckMeieli Siegenthaler, +41 31 781 19 20 Jeden 2. Freitag im Monat, 14.00 Uhr, Gasthof Löwen (ohne Juli und August) ![]() 10.04.2018 Zvieri-Höck ![]() 10.04.2018 Wolle ![]() 10.04.2018 Wolldecken ![]() 10.04.2018 Verkaufsladen ![]() 10.04.2018 Verarbeitung ![]() 10.04.2018 Verarbeitung Alpacka ![]() 10.04.2018 Verarbeitete Wolle ![]() 10.04.2018 Spinnräder ![]() 10.04.2018 Schafswolle ![]() 10.04.2018 Schaf mit Jungtier ![]() 10.04.2018 Produktpalette ![]() 10.04.2018 Produkt ![]() 10.04.2018 Pfahl ![]() 10.04.2018 Papa mit Kind ![]() 10.04.2018 Kissen ![]() 10.04.2018 Kardmaschine ![]() 10.04.2018 Kardmaschine ![]() 10.04.2018 Kamel ![]() 10.04.2018 In welcher Farbe? ![]() 10.04.2018 Diverse Schafe ![]() 10.04.2018 Besuch Handwerk AG ![]() 10.04.2018 Begrüssung ![]() 10.04.2018 Ankunft Schwarzenbach ![]() Morgenthaler Hans-Peter Pétanque-SpielHans-Peter Morgenthaler, +41 31 302 42 30, +41 79 435 80 55, E-Mail Montag und Mittwoch (ganzes Jahr, ohne Winterpause), 09.00 bis 11.30 Uhr, Schulhaus Stadelfeld Was ist Pétanque? 04.12.2024 Üses Ganzjahresspieu 04.12.2024 Spiele bi chühler Witterig - kes Problem 04.12.2024 Kritischi Blicke 04.12.2024 Guet ziele 04.12.2024 Di letschti Kugle 10.06.2024 Jungfrouturnier Interlake ![]() 12.04.2024 Chömet cho spiele Froue 18.01.2023 Die Aktiven ![]() 22.09.2021 Spiel mit der Sek D. Ramseier Zürcher Roland RadfahrenRoland Zürcher, +41 76 395 97 85, E-Mail Gemütliche E-Bike Ausflüge bis max. 75 km (1/1) bzw. 45 km (1/2-Tagestouren). Alle Touren-Informationen entnehmt Ihr den Veranstaltungen (Textfilter: Rad eingeben). ![]() 09.10.2024 Vorem Stockhorn ![]() 09.10.2024 Überem Amsoldingersee ![]() 09.10.2024 Bir Jagdburg ![]() 09.10.2024 Bim Geischtsee ![]() 30.08.2024 Murten 14.08.2024 Ufem Wäg is Eriz 14.08.2024 Churzi Pouse im Eriz ![]() 03.07.2024 Holzboukunscht ![]() 03.07.2024 Es isch grad echlie nass worde ![]() 03.07.2024 Emmetaler Holzbrüggetour 12.06.2024 Oberhaub Utzige 12.06.2024 Der CEO Fritz in Hochform 12.06.2024 Bim Chraftwärk Burgdorf ![]() 08.06.2024 Zrügg usem Suldtal 16.05.2024 Schloss Wyttikofe ![]() 16.05.2024 Bim Schloss Allmedinge 19.03.2024 Uf üsere Frühligstour 19.03.2024 Gmüetlechi-Rascht ![]() 30.08.2023 Rascht überem Murtensee ![]() 08.06.2023 Bim Glütschbach ![]() Röthlisberger Rolf SeniorenturnenRolf Röthlisberger, +41 31 781 31 86, +41 79 682 65 88, E-Mail Jeden Mittwoch, 16.00 bis 17.00 Uhr, Turnhalle am Bach 22.01.2025 Ufwärme 22.01.2025 Ufrume ghört dezue 22.01.2025 Üsi flotte Seniore 22.01.2025 Üse TV - chum o cho fitte 22.01.2025 Strecküebige ar Sprossewand 22.01.2025 Strammi Ü70-Wadli 22.01.2025 Steppe über Bänkli 22.01.2025 Rügge u Armüebige 22.01.2025 Öppis für d'Oberschänkle 22.01.2025 Mir bliebe am Ball 22.01.2025 Militärüebig aber ohni Kampfazug 22.01.2025 Buchmuskle wo siter? 22.01.2025 Bi üs fägts 22.01.2025 Becketraining u lockere 22.01.2025 Ballspiel für Reaktionsfähigkeit ![]() Kunz Manuela SeniorinnenturnenManuela Kunz, +41 31 931 82 87, E-Mail Jeden Montag, 14.30 Uhr, Kirchgemeindehaus 20.01.2025 Ufwärmüebige 20.01.2025 Üsi Frouegruppe 20.01.2025 Üebige mit em Houzstab 20.01.2025 Sones viusitigs Turngrät 20.01.2025 Lache ghört immer derzue 20.01.2025 Koordinationsüebige 20.01.2025 Konzentrations u Präzisionsüebige 20.01.2025 Gschicklichkeitsüebige 20.01.2025 Dehnigsüebige 20.01.2025 Chraftüebige ![]() Bertschi Kurt WandernKurt Bertschi, +41 31 781 32 60, E-Mail Jeden 1. Dienstag im Monat (März bis November), 14.00 bis 18.00 Uhr 04.03.2025 Ungerwägs nach Münsige 04.03.2025 Uf dr nöie Schützefahrbrügg 04.03.2025 Pouse uf der nöie Brügg 04.03.2025 Es geit zrügg Richtig Wichtrach 04.03.2025 Bohrarbeite für Wasserleitige bir Badi Münsige 04.03.2025 Blick Aareufwärts vor Brügg us 04.03.2025 Ar Aare entlang Richtig Münsige 04.03.2025 Aarewäg nach Münsige ![]() Jungen Susanna Zäme singeSusanna Jungen, +41 31 781 01 36, E-Mail Jeden 1. Samstag im Monat (ohne Juli / August), 10.00 Uhr, Kirchgemeindehaus ![]() 01.03.2025 Zäme singe macht Spass 01.03.2025 Ufwärme u isinge 01.03.2025 Ufmerksam u konzentriert ![]() 01.03.2025 Üses Singbüechli 01.03.2025 Susann git dr Ton a 01.03.2025 Singe isch gsund 01.03.2025 Note läse chame lehre 01.03.2025 Manne si o willkomme 01.03.2025 Gitarrekläng 01.03.2025 Danke Susann für dis Engagement 01.03.2025 Chum doch o mau cho singe 01.03.2025 Atemwäge lockere | Seniorenaktivitäten E-Bike-Ausflüge 2024 - Artikel punktuell vom Dezember 2024 Seniorenaktivitäten Erfolg - Artikel punktuell vom Juni 2025 Seniorenaktivitäten Turnen - Artikel punktuell vom Juni 2024 Seniorenaktivitäten Wandergruppe wieder aktiv - Artikel punktuell vom März 2025 Seniorenausflug Schwarzsee - Artikel punktuell vom September 2025 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wanderungen ![]() Die Gemeinde präsentiert hier eine Reihe von Wandervorschlägen. Nutzen Sie das Angebot und gehen Sie auf Entdeckungsreise. Viel Vergnügen! Vorschlag 1: Zum Hallerstein Vorschlag 2: Rund um den Lercheberg Vorschlag 3: Zum höchsten Punkt von Wichtrach Vorschlag 4: Durch zwei Gräben Vorschlag 5: Rundweg ab Thalgut Vorschlag 6: Rund ums Täli | Wanderung ab Thalgut Wanderung durch zwei Gräben Wanderung rund um den Lercheberg Wanderung rund ums Täli Wanderung zum Hallerstein Wanderung zum höchsten Punkt von Wichtrach | Berner Wanderwege
Erlebnisweg Brenzikofen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wasserversorgung ![]() Die Wasserversorgung Wichtrach bezieht das Trinkwasser einerseits aus den Quellen Heiengraben und Bannhalde sowie ab dem Grundwasserpumpwerk Mälchplatz. | Wasserversorgung - Gebührenverordnung Wasserversorgung Wasserverbund Region Bern AG - Reglement Aufgabenübertragung Wasserversorgungsreglement mit Gebührenreglement | Trinkwasserqualität | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datenschutz ![]() Der Anspruch auf Datenschutz ist ein Grundrecht. Datenschutz bedeutet Schutz Ihrer Persönlichkeit und Privatsphäre. Lesen Sie mehr dazu, wie die Gemeinde Wichtrach Ihre Personendaten schützt. Für Wichtrach zuständig:
Bekanntgabe von Personendaten | Datenschutzreglement Datensperre - Gesuch | Datenschutzaufsichtsstelle Kanton Bern
FP Finances Publiques AG Kantonales Datenschutzgesetz (KDSG) Kantonale Datenschutzverordnung (DSV) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Siedlungsentwicklung ![]() Die Raumplanung der Gemeinde beschäftigt sich mit der Siedlungsentwicklung. Wie und wo sich die Siedlung weiter entwickeln kann, hängt von vielen, übergeordneten Faktoren ab. An oberster Stelle stehen das Raumplanungsgesetz und die entsprechende Verordnung und die grundsätzliche Trennung vom Baugebiet und Nichtbaugebiet (Landwirtschaftszone).
Als Hauptinstrument dient der planenden Behörde der kantonale Richtplan. Dieser setzt die Vorgaben des Bundes um. Siedlungsentwicklungen müssen den Festlegungen im kantonalen Richtplan entsprechen. | Kantonaler Richtplan | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abwasserentsorgung ![]() Sämtliches in der Gemeinde Wichtrach anfallende Abwasser, welches nicht anderweitig entsorgt wird (private Kleinkläranlagen, Jauchegrube etc.), wird der ARA Münsingen zugeführt. Die Abwasserentsorgung ist spezialfinanziert. Das heisst, die Finanzierung erfolgt durch die Erhebung von Gebühren und es dürfen keine Steuergelder verwendet werden. | Abwasserentsorgung - Gebührenverordnung Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement und Installationsanzeige | Grundstückentwässerung ARA Münsingen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Forst und Förster ![]() Die Gemeinde Wichtrach verpachtet den gemeindeeigenen Wald an die Keusen Waldmanagement GmbH. | Gemeindewälder Bewirtschaftung - Reglement Spezialfinanzierung | Amt für Wald und Naturgefahren (AWN)
Berner Waldbesitzer BWB Förstersuche WOKA Waldorganisation Kiesen- & Aaretal AG | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gewässer ![]() Die Wasserbau- und somit auch die Unterhaltspflicht obliegt bei Fliessgewässern grundsätzlich der Gemeinde und umfasst die Pflicht zum Gewässerunterhalt, zum aktiven Hochwasserschutz und zur Revitalisierung. Bei der Aare nimmt jedoch das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II, die Wasserbaupflicht wahr. | Leben an Fliessgewässern und Seen - Informationen für GewässeranstösserInnen | Fischereiinspektorat
Tiefbauamt des Kantons Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bauland ![]() Die Wichtracher Ortsplanung wurde in den Jahren 2005 bis 2010 überarbeitet. Mit der 2010 genehmigten Ortsplanungsrevision ist weiteres Bauland ausgeschieden worden. Alle Voraussetzungen für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung sind somit gegeben. Aufgrund der aktiven Bautätigkeit sind die ausgeschiedenen Baulandreserven bereits grösstenteils erschöpft. Bauinteressenten kann lediglich empfohlen werden, entsprechende Inserate (Anzeiger, Immobilienverwaltungen und Web) zu konsultieren. Über private Baulandreserven und private Grundstücke kann die Gemeinde keine Auskünfte erteilen. Für Auskünfte zum Grundeigentum wenden Sie sich an das Grundbuchamt Bern-Mittelland. Die baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenplan) finden Sie unter Formulare und Downloads. | Formulare und Downloads Kantonales Grundbuchamt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Raumplanung ![]() Raumplanung bezweckt die Koordination aller raumwirksamen Tätigkeiten auf allen Staatsebenen. Dabei spielt die nachhaltige Entwicklung eine zentrale Rolle. Alle verschiedenen Interessen abzuwägen stellt vielfach eine grosse Herausforderung dar. Der Erhalt von Kulturland und das Interesse von Privaten an Bauland in Wichtrach ist da nur ein Beispiel. | Ortsplanungsrevision der Gemeinde Wichtrach | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kabelfernsehen ![]() Netzanbieter UPC Cablecom Folgende gratis HelpLine stehen zur Verfügung HelpLine Telefon Information und Verkauf aller Produkte von UPC Cablecom Rechnung und Adressänderung Technische Hilfe (Internet/Telefon/TV) | UPC Cablecom GmbH | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erhebungsstelle Agrarvollzug und Bewirtschaftungsverträge ![]() ![]() Biodiversität Der Ackerbaustellenleiter ist erste Ansprechperson für alle Landwirte in der Gemeinde Wichtrach. Weiter ist er Leiter der Erhebungsstelle für den Agrarvollzug. Bei Fragen zu Vernetzung, Biodiversität und Landwirtschaft ist er Ihr Ansprechpartner. Ackerbaustellenleiter Dölf Germann, +41 79 606 84 74, E-Mail Verträge mit Bewirtschaftenden - Förderung der Biodiversität durch die GemeindeDie Stimmberechtigten der Gemeinde Wichtrach haben anlässlich der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2016 die überarbeitete Version des «Reglements über Beitragszahlungen für Förderung der Biodiversität und der Landschaft» für die Ausrichtung von Beiträgen genehmigt. Am 30. Januar 2017 hat der Gemeinderat in Form der zugehörigen Verordnung Ausführungsbestimmungen erlassen. | Biodiversität Beitragszahlungen - Reglement Biodiversität Beitragszahlungen - Verordnung Ein Paradies für Flora und Fauna - Artikel punktuell vom Juni 2024 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerbrand ![]() Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht des Bundes. Darin wird der Feuerbrand als nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig deklariert. Jedoch hat die Fachstelle Pflanzenschutz vom Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern zusammen mit der Fachstelle für Obst und Beeren sowie dem Verband Berner Früchte im Zusammenhang mit Feuerbrand verschiedene Gebiete definiert, welche als sogenannte „Gebiete mit geringer Prävalenz“ ausgeschieden wurden. In „Gebieten mit geringer Prävalenz“ unterliegt allfällig auftretender Feuerbrand weiterhin der Melde- und Bekämpfungspflicht, welche durch die jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wahrzunehmen ist. Davon betroffen ist auch ein Gebiet in Wichtrach. Einen Kartenausschnitt des betroffenen Gebietes und weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT). | Invasive Neophyten (Pflanzen) Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) - Fachstelle Pflanzenschutz Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) - Schädlinge und Krankheiten in der Landwirtschaft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Invasive Neophyten (Pflanzen) ![]() Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, welche erst seit der Entdeckung Amerikas (um 1500) bei uns vorkommen. Einige dieser Arten verhalten sich aber leider invasiv, das heisst sie breiten sich stark aus und verdrängen dadurch die einheimische Flora. Bestimmte Pflanzen sind sogar schädlich für die Gesundheit von Mensch und Tier, andere können Bachufer destabilisieren oder Bauten beschädigen. | Neophyten - Einheimische Pflanzen statt invasive Neophyten Neophyten - Information Invasive Neophyten bekämpfen Neophyten - Invasive Neophyten und einheimische Alternativen Neophyten - Merkblatt Der richtige Umgang mit invasiven Problempflanzen Neophyten Gemeinsam gegen invasive Neophyten - Artikel punktuell vom Juni 2025 Neophyten bekämpfen - Artikel punktuell vom März 2024 | Feuerbrand Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora Naturschutz Kanton Bern Bilder und Merkblätter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fischereiinspektorat | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Öffentliche Beleuchtung entlang von Gemeinde- und Kantonsstrassen ![]() Die öffentliche (Strassen-)Beleuchtung entlang von Gemeindestrassen liegt im Eigentum der Gemeinde Wichtrach, jene entlang von Kantonsstrassen liegt im Eigentum des Kantons Bern. Für den Betrieb und Unterhalt sämtlicher Anlagen ist jedoch die Gemeinde zuständig. | Strassen BKW Energie AG Störungsmeldung BKW | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bienen und Wespen ![]() ![]() Biene und Wesp Für die Beseitigung sind grundsätzlich die betroffenen Land- bzw. Liegenschaftsbesitzer:innen verantwortlich. Wenn Sie ein unerwünschtes Bienen- oder Wespennest haben, können Sie einen der unten aufgeführten Imker oder Schädlingsbekämpfer für die Umsiedlung/Entfernung der Tiere kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass die Feuerwehr für die Insektenbekämpfung nicht zuständig ist. Vorgehen bei BienenBienen sind rundlich, haarig und haben dunkelgelbe Streifen. Sie sind gutmütig (keine Jäger) und werden als Nutztiere eingesetzt und sind sehr wichtig für unsere Umwelt- und Natur. Die meisten Bienenschwärme lassen sich in der unmittelbaren Nähe der Bienenstände nieder und werden von ihren Besitzer:innen auch wieder eingefangen. Anlaufstellen für Bienenschwärme
Die Imkereinsätze sind kostenlos. Vorgehen bei WespenWespen sind hellgelb/schwarz gestreift, ohne Haare und echte Räuber. Umsiedlungen oder Entfernungen von Wespennestern werden von anerkannten Firmen fachmännisch ausgeführt. Für die Schädlingsbekämpfung auf dem Gemeindegebiet Wichtrach empfehlen wir die Firmen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Firmen ihre Einsätze zur Schädlingsbekämpfung nach ihren Ansätzen in Rechnung stellen. Natürlich steht Ihnen frei, andere auf diesem Gebiet tätige Firmen zu berücksichtigen. Rufen Sie ebenfalls einen Fachmann für die Umsiedlung/Entfernung von Hornissen, Hummeln und weiteren Insekten. | Invasive Neozoen (Tiere) Amt für Veterinärwesen (AVET) Bienengesundheit BienenSchweiz Bienenzuchtverein oberes Aaretal Bienenzüchterverein Oberdiessbach Kammerjäger in der Schweiz Verband Bernischer Bienenzüchtervereine Zentrum für Bienenforschung (Agroscope) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsstelle für Unfallverhütung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mofa / E-Bike / Trendfahrzeug - Kontrollmarken (Vignetten) und Kontrollschilder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernfahr- und Führerausweis beantragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebühren Wasser, Abwasser und Kehricht ![]() Sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit den Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren werden durch die Finanzverwaltung wahrgenommen. Bitte melden Sie sich bei Umzügen, Mieterwechseln, bei Fragen zu Rechnungen, Tarifen usw. bei uns. Die Meldung betreffend Wasser-Zählerablesung finden Sie im Kundenportal. Angaben über die Sack- und Markengebühren sowie sämtliche Gebühren für Gewerbecontainer finden Sie hier. GebührenansätzeGebühren nach AufwandGebühren nach Aufwand werden nur erhoben, wenn der Zeitaufwand für die Dienstleistung insgesamt eine Viertelstunde übersteigt. Mit der Gebühr wird der Personal- und Infrastrukturaufwand abgegolten. Wiederkehrende GebührenWasser
Abwasser
Regenabwasser
Ausgenommen bleiben bestimmte Nutzungszonen gemäss Art. 31 Abwasserentsorgungsreglement. Kehricht
Einmalige Gebühren (Neuanschluss, -installation oder -anmeldung)Wasser
Abwasser
Regenabwasser (Einleitung in Kanalisation)
Löschgebühr (nicht an Wasserversorgung angeschlossene Liegenschaften)
Ausserordentliche Wasserbezüge
| Abwasserentsorgung - Gebührenverordnung Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement und Installationsanzeige Gebührenreglement Gebührenverordnung Tierkadaversammelstelle - Gebührenanpassung Wasserversorgung - Gebührenverordnung Wasserversorgungsreglement mit Gebührenreglement | Wasserzähler ablesen
Gebühren Abfallentsorgung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Bewertung ![]() Auskünfte zu amtlichen Werten, Eigenmietwerten usw. erhalten Sie bei der Steuerverwaltung Wichtrach. | Steuerverwaltung Kanton Bern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Elementarschadenfonds ![]() Wurde Eigentum von Ihnen durch ein nicht vorhersehbares Naturereignis beschädigt? Handelt es sich um Schäden, gegen welche man sich zur Zeit nicht versichern kann? Vielleicht kann Ihnen der Elementarschadenfonds helfen. Der Zweck dieses Fonds besteht darin, Beiträge an verursachte Schäden durch nicht vorhersehbare Naturereignisse (z.B. Überschwemmungen, Erdrutsche, Blitzschlag, Hagel, etc.) zu leisten, welche nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind. Weiterführende Informationen zum Elementarschadenfonds sowie die Richtlinien über die Beitragsvoraussetzungen und das Verfahren bei Schadenfällen erhalten Sie untenstehend bei fondssuisse. | fondssuisse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreibungsregisterauszug bestellen | Betreibungsregisterauszug beim Betreibungsamt bestellen
Betreibungsregisterauszug bei der Post bestellen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strafregisterauszug bestellen | Strafregisterauszug beim Schweizerischen Strafregister bestellen
Strafregisterauszug bei der Post bestellen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Förderungsfonds EvK ![]() Die verbliebenen Aktiven der ehemaligen Ersparniskasse von Konolfingen (EvK) wurden in eine konventionelle Vermögensverwaltung umgewandelt, für welche die Genossenschaft EvK zuständig ist. Leitidee Das Geld wird für folgende Zwecke eingesetzt:
Art und Höhe der Beiträge Die Genossenschaft EvK gewährt den Initianten von unterstützungswürdigen Projekten:
Eine Kumulierung der beiden Finanzierungsinstrumente ist möglich. Internet-Portal Bern-OstDie Genossenschaft EvK betreibt ausserdem das Internet-Portal Bern-Ost, welches im Einzugsgebiet von 250'000 potenziellen Internet-Nutzern der Wirtschaft, den Gemeinden, Schulen sowie Vereinen und Organisationen aus Bereichen wie Sport, Kultur oder Bildung als Plattform zur Verfügung steht. | Genossenschaft EvK
Internet-Portal Bern-Ost | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgaben Ressort Bevölkerungsschutz und öffentliche Sicherheit ![]() Allgemeine Aufgaben
Bevölkerungsschutz
Militärische Landesverteidigung
Polizei
Feuerwehr
Zivilschutz
Regionale Zivilschutzorganisation ZSO Aaretal Wir brauchen Dich! Herzlich willkommen in der ZSO Aaretal sind motivierte Frauen. Interessierte Personen melden sich bei untenstehender Kontaktstelle in Münsingen. Bestattungs- und FriedhofwesenVerkehr - Schulwegsicherheit
Grossanlässe
| Öffentliche Sicherheit (RöS) - Reglement Öffentliche Sicherheit (Vös) - Verordnung | Gemeindeführung in Notlagen und Katastrophen Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär - Zivilschutz Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär - Schiesswesen Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) Kantonspolizei Bern Zivilschutzorganisation Aaretal | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemeindeführung in Notlagen und Katastrophen ![]() AlarmorganisationDie Gemeinde verfügt über eine Alarmorganisation für Notlagen- und Katastrophenereignisse. Das können Naturkatastrophen, technische Katastrophen oder menschengemachte Katastrophen und soziale Notlagen sein. Die Organisation setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Gemeinderates, dem Geschäftsleiter und den Stellenleitenden der Gemeinde. Sie führt die Gemeinde bei kleineren Ereignissen. Regionales Führungsorgan AaretalBei Katastrophen und Notlagen, die über einen längeren Zeitraum hinaus
dauern oder überregional sind, übernimmt das RFO Aaretal gemäss den
geltenden Vertragswerken die Einsatzleitung. Die Schnittstelle zwischen
der Gemeinde Wichtrach und dem RFO Aaretal wird durch das zuständige
Ressort abgedeckt. Die Stabs- und Führungsarbeit wird von der regionalen
Organisation in Münsingen geleitet, wo das RFO auch angegliedert ist.
Angeschlossen sind ausserdem die Gemeinden Jaberg, Kiesen, Münsingen und Rubigen. Zuweisungsplanung (ZUPLA)In der Schweiz verfügt jeder/jede Schweizer Bürger/-in über einen Platz in einem nahegelegenen Schutzraum. Wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert, werden die Schutzplätze den Einwohnenden zugewiesen. Die Datenbank wird monatlich aktualisiert. | Öffentliche Sicherheit (Vös) - Verordnung | Notfalltreffpunkt und Standorte Defibrillator ALERTSUISSE - Informationsdrehscheibe, die Leben schützen und retten kann Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär - Bevölkerungsschutz Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) Naturgefahrenportal Regionales Führungsorgan Aaretal | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtsblatt Kanton Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anzeiger Konolfingen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuern ![]() Unten finden Sie alle wichtigen Informationen rund ums Thema Steuern kompakt zusammengefasst. SteueranlagenAn der Gemeindeversammlung vom 04.12.2024 wurde ab 1. Januar 2025 folgende Steueranlagen beschlossen.
Die Steueranlagen des Kantons Bern finden Siehier. Einkommens- und VermögenssteuernDie Steuererklärung muss von jeder steuerpflichtigen Person jährlich im Frühling ausgefüllt werden. Allgemeine Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung des Kantons Bern. InkassoRatenzahlungen, MahnungenDie Steuern werden durch die kantonale Steuerverwaltung inkassiert. Bitte nehmen Sie direkt mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern, +41 31 633 60 01, Kontakt auf. SteuererlassWer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier. Veranlagung nach Art. 41 StGBezüger von Ergänzungsleistungen oder kantonalen Zuschüssen können ein Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 StG stellen. Dies hat zur Folge, dass das steuerbare Einkommen der steuerpflichtigen Person mit CHF 0.00 veranlagt wird. LiegenschaftssteuerDie Liegenschaftssteuer wird für diejenigen natürlichen und juristischen Personen erhoben, welche am Ende des Kalenderjahres als Eigentümerinnen und Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Sie wird durch die Gemeinde erhoben und gehört zu den sogenannten fakultativen Gemeindesteuern. Die Gemeinde kann somit selber bestimmen, ob sie eine Liegenschaftssteuer erheben will. Zuständig ist diejenige Gemeinde, in der das Grundstück gelegen ist. Der Kreis der Steuerpflichtigen, Gegenstand und Grundzüge der Steuerbemessung müssen in einem Reglement festgelegt sein. Der Satz der Liegenschaftssteuer wird zusammen mit dem Beschluss über den Voranschlag jährlich von der Gemeinde festgesetzt. Er darf höchstens 1,5 Promille des amtlichen Wertes betragen. Weitere Informationen zur Liegenschaftssteuer finden Sie unter den Dokumenten und Links. Amtliche BewertungInformationen zur amtlichen Bewertung finden Sie hier. QuellensteuerSämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit den Quellensteuern werden durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Quellensteuer, Brünnenstrasse 66, Postfach, 3001 Bern, E-Mail, +41 31 633 60 14, wahrgenommen. Weitere Informationen zur Quellensteuer finden Sie hier. | Liegenschaftssteuerreglement Steuern Wichtrach sagt Danke - Artikel punktuell vom September 2025 | TaxInfo Liegenschaftssteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitssicherheit ![]() Die Gemeinde Wichtrach legt grossen Wert auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Um eine effektive und koordinierte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, wurde die Organisation in diesem Bereich neu strukturiert. | Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Brandschutz und Feueraufseher ![]() Im Bereich Brandschutz bietet die Gebäudeversicherung GVB eine benutzerfreundliche Übersicht aller Brandschutzvorschriften an. Besuchen Sie die Website der Gebäudeversicherung/Heureka. Bei Fragen zum Brandschutz steht Ihnen der Feueraufseher der Gemeinde, Reto Joost, Kaminfeger Joost AG, Industriestrasse 18, 3672 Oberdiessbach, gerne zur Verfügung. | Feuerungskontrolle - Änderung der Zuständigkeiten per 01.08.2025 | Amt für Umwelt und Energie (AUE) - Immissionsschutz
GVB/Heureka - Infoplattform für Brandschutz Kaminfeger Joost AG | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundbuchamt und Grundbuchauszüge ![]() Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Wer ein Interesse nachweisen kann, erhält vom Grundbuchamt Bern-Mittelland Auskünfte über Grundeigentümer:innen. Der Gemeinde Wichtrach ist es nicht gestattet, solche Auskünfte zu erteilen. Mit einem BE-Login können im GRUDIS public allerdings selbständig und kostenlos digital Informationen über Eigentumsverhältnisse abgerufen werden. | GRUDIS public
Grundbuchamt Bern-Mittelland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strassen ![]() Zuständig für die gesetzeskonforme Signalisation sowie den Strassenunterhalt inkl. deren Bestandteile ist die Bau + Infrastruktur in Zusammenarbeit mit dem Werkhof. Für den Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen (Bern-, Thalgut- und Thunstrasse) ist das Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Mittelland Ost, zuständig. | Grabenflicke - Meldeformular | Kein Schmutzwasser ins Gewässer Tiefbauamt Kanton Bern öffentliche Beleuchtung / Störungsmeldung BKW | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stipendien und Informationen über Ausbildungsbeiträge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wildhüter finden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Winterdienst auf öffentlichen Strassen ![]() Zuständig für den Winterdienst auf Gemeindestrassen und Gehwegen ist die Bau + Infrastruktur Auf den Kantonsstrassen (Bern-, Thalgut- und Thunstrasse) ist das Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Mittelland Ost, zuständig. | Winterdienst Einsatz rund um die Uhr - Artikel punktuell vom September 2025 | Tiefbauamt des Kantons Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern ![]() Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken entlang von öffentlichen Strassen und/oder Gehwegen haben dafür zu sorgen, dass ihre Pflanzen und Bäume die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Das gesetzlich vorgeschriebene Lichtraumprofil ist jederzeit freizuhalten. Weitere Infos entnehmen Sie dem Merkblatt. | Einhaltung Lichtraumprofil - Merkblatt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Werkpläne ![]() Werkpläne sind bei den entsprechenden Werken zu beziehen. Wasser / Abwasser Gas Gasverbund Mittelland AG Kabelfernsehen und Radio Sunrise UPC GmbH Strom BKW Energie AG Telefon Swisscom (Schweiz) AG | Arbeiten in der Nähe von Kabeln - Merkblatt Erdgashochdruckleitung - Merkblatt Bauvorhaben Dritter | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kindes- und Erwachsenenschutz ![]() Kindes- und ErwachsenenschutzJeder Mensch durchläuft in seinem Leben Krisen und sieht sich mit Herausforderungen konfrontiert, die ihn fordern und bisweilen auch überfordern. Hierbei kommt es vor, dass zur Bewältigung derselben Unterstützung von aussen notwendig ist. Hier setzt der Kindes- und Erwachsenenschutz an. Dessen Ziel ist es, die betroffenen Menschen wenn notwendig zu schützen, indem er in Zusammenarbeit mit ihnen und mittels geeigneter Massnahmen versucht die Situation der Betroffenen zu stabilisieren und zu verbessern. persönliche VorsorgePersonen, die sicher gehen möchten, dass ihre Angelegenheiten auch, wenn sie mal urteilsunfähig sind und sich nicht mehr selbst um ihre Belange kümmern können, in ihrem Sinne geregelt werden, stehen mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung zwei Instrumente zur Verfügung, um dies zum Zeitpunkt, wenn sie noch gesund sind, selbstbestimmt zu regeln. Wichtig ist, dass eine Person, die diese Dokumente verfasst, dafür sorgt, dass sie, sollte der Fall eintreten, dass die betroffene Person urteilsunfähig ist, von Drittpersonen gefunden werden. Wer diesbezüglich Beratung wünscht, kann sich beim RSD Wichtrach melden. | Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Süd Kindeswohl und Kindesschutz Massnahmen Erwachsenenschutz Massnahmen Kindesschutz KESCHA - Anlaufstelle Kindes-Erwachsenenschutz KOKES - Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Private Mandatstragende (PriMa) ![]() Beistandschaften können sowohl von Professionellen wie auch von Privaten geführt werden. Private können sich generell zur Verfügung stellen oder dies explizit nur für verwandte oder bekannte Person tun. Wer sich als Beiständin oder Beistand engagieren will, muss, um in dieser Funktion agieren zu können, von der KESB eingesetzt werden. Um ein solches Amt übernehmen zu können, bedarf es keiner speziellen Ausbildung, doch muss die Person sowohl menschlich wie auch fachlich geeignet sein. Ob dies der Fall ist, wird, bevor eine Beiständin oder Beistand eingesetzt wird, geprüft. Wer sich dafür interessiert eine Beistandschaft zu führen, lässt sich am besten vorab von der diesbezüglichen Fachstelle des RSD Wichtrach beraten. Diese Fachstelle ist für alle unsere Anschlussgemeinden wie auch für die privaten Mandatstragenden der Gemeinde Münsingen verantwortlich. Sie begleitet eingesetzte Beiständinnen und Beistände auch während der Ausführung ihres Amtes. Diese haben die Möglichkeit sich beraten und allenfalls auch unterstützen zu lassen. Der Kanton bietet zudem Fortbildungskurse an. Beiständinnen und Beistände erhalten für ihre Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung. Wer sich für die Übernahme einer Beistandschaft interessiert ist, kann sich beim RSD Wichtrach melden. | private Mandatstragende - Broschüre | Private Mandatstragende gesucht! Private Beistandschaften KESB | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wirtschaftliche Sozialhilfe ![]() Bei der wirtschaftlichen Hilfe geht es um staatliche Geldleistungen (Sozialhilfe), auf die Einwohnende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, Anspruch erheben können. Das Ziel ist es, den von Armut bedrohten und betroffenen Menschen ein menschenwürdiges Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Nebst der finanziellen Absicherung ist die berufliche und soziale Integration der Betroffenen ein zentrales und wichtiges Ziel. Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?Anspruch haben alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Anschlussgemeinden, die über kein oder ein zu geringes Einkommen und nicht ausreichend Vermögen verfügen, um ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten zu können. Wie beantrage ich Sozialhilfe?Eine Vorrausetzung für den Bezug von Sozialhilfe ist, dass die betroffene Person Wohnsitz in einer der Anschlussgemeinden hat. D. h. sollte dies nicht bereits erfolgt sein, muss man sich zuerst bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde anmelden. Dies gilt es insbesondere für Zuziehende zu beachten. Nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben, werden Sie zu einem Erstgespräch eingeladen und Ihnen wird mitgeteilt, ob und in welchen Umfang Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Wie bemisst sich die Sozialhilfe?Die Grundlage zur Bemessung der Sozialhilfe bilden das kantonale Sozialhilfegesetz, die SKOS-Richtlinien, die BKSE-Stichworte und vereinzelte lokale Bestimmung (z.B. Mietzinsrichtlinien). | Sozialhilfe - Antrag Sozialhilfe - Erklärung | Kantonales Sozialhilfegesetz
Kantonale Sozialhilfeverordnung SKOS - Richtlinien BKSE - Stichworte SKOS - Einfache Erklärvideos zur Sozialhilfe CARITAS Markt - Günstige und gute Lebensmittel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vaterschaft / gemeinsame elterliche Sorge / Unterhalt (Alimente) / Besuchsrecht / Kindsvermögen ![]() Durch die Geburt des Kindes entsteht das Kindsverhältnis zur Mutter automatisch. Bei der Vaterschaft ist das nur im Rahmen einer Ehe der Fall. Bei unverheirateten Eltern einsteht das Kindsverhältnis durch Anerkennung beim Zivilstandsamt oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft. Die Eltern haben dabei die Möglichkeit zu erklären dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Anschlussgemeinden können sich zu diesen Themen und anderen rechtlichen Fragen, die das Kindsverhältnis betreffen, beim RSD Wichtrach beraten lassen. Beim Unterhalt besteht zudem die Möglichkeit, sollte der unterhalspflichtige Elternteil die Kinderalimente nicht oder unvollständig bezahlen, diese bis zu einem kantonal festgelegten Betrag bevorschussen zu lassen. In diesem Fall wird der Unterhalt von der Gemeinde bezahlt und bei der unterhaltspflichtigen Person im In- und Ausland eingetrieben. Damit soll verhindert werden, dass die Kinder und deren Familie darunter leiden, dass Unterhalszahlungen ausbleiben. Auch sollen sie dadurch vor den damit verbundenen Streitigkeiten zwischen den Eltern geschützt werden. Ehegattenalimente können nicht bevorschusst werden, doch kann auch für diese eine Inkassohilfe seitens der Gemeinde in Anspruch genommen werden. | Kindesvermögen KESB
Wohnortwechsel des Kindes KESB | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gefährdung ![]() Genau zu definieren, was eine Gefährdung ist und wann eine solche vorliegt, ist aufgrund der Komplexität der damit verbundenen Aspekte kaum möglich. Um beurteilen zu können, ob im konkreten Fall eine Gefährdung vorliegt, bedarf deshalb immer einer vertieften Abklärung. Die GefährdungsmeldungMit der Gefährdungsmeldung haben alle Einwohnende, Fachkräfte und Institutionen ein Instrument zur Verfügung, um der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine potenzielle Gefährdung zu melden. Diese kann schriftlich (empfohlen) oder mündlich erfolgen. Erhält die KESB eine Gefährdungsmeldung, entscheidet sie darüber, ob ein Abklärungsverfahren eröffnet werden muss oder nicht. Eröffnet sie ein solches, beauftragt sie in der Regel den zuständigen Sozialdienst mit der Abklärung der Situation. Der abklärende Dienst führt daraufhin Gespräche mit den Betroffenen, anderen involvierten Personen, Fachstellen und Institutionen und holt wenn notwendig Berichte und weitere Informationen ein. Am Ende der Abklärung verfasst die abklärende Person einen Bericht zuhanden der KESB. Diese entscheidet daraufhin, ob es notwendig ist, behördliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen zu verfügen. Hierbei gilt es zu beachten, dass das Resultat einer Gefährdungsmeldungsabklärung immer offen ist. Eine Gefährdungsmeldung führt somit nicht automatisch zu behördlichen Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen. Es kann auch sein, dass die KESB zum Schluss kommt, dass die Betroffenen nicht gefährdet sind und es weder freiwilliger noch behördlicher Schutzmassnahmen bedarf. Ist eine betroffene Person selbst der Ansicht, dass Sie Schutz bedarf, kann sie dies ebenfalls der KESB melden. Weiter unten befindet sich ein entsprechendes Formular zur Selbstmeldung zum Downloaden. Das Verfahren der Abklärung in diesen Fällen entspricht dem beschriebenen Verfahren einer Gefährdungsmeldungsabklärung. Sowohl für die Gefährdungs- wie auch für die Selbstmeldung stellt die KESB ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Diese sind unten verlinkt. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob eine potenzielle Gefährdung vorliegt oder ob eine Gefährdungsmeldung eingereicht werden soll, empfiehlt es sich mit dem RSD Wichtrach oder der KESB Mittelland Süd Kontakt aufzunehmen. | Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Süd
Gefährdungs- und Selbstmeldung Erwachsenenschutz KESB Gefährdungs- und Selbstmeldung Kindesschutz KESB | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pflegekinderwesen und Adoption ![]() Im Pflegekinderwesen wird zwischen der Tagespflege und der Familienpflege unterschieden. Die Tagespflege ist melde- und aufsichtspflichtig. D. h. wer in den Anschlussgemeinden allgemein anbietet, Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt in eigenen Haushalt zu betreuen, ist verpflichtet, dies zu melden. Zudem muss diese Person bereit sein, sich durch die Pflegekinderaufsicht beaufsichtigen zu lassen. Betreffend die Melde- und Aufsichtspflicht spielt es keine Rolle, ob diese Dienstleistung über einen Tageselternverein oder als Privatperson angeboten wird. Die Familienpflege ist bewilligungs- und aufsichtspflichtig. D. h. wer in den Anschlussgemeinden ein Kind in Pflege nehmen will, muss ein entsprechendes Gesuch bei der KESB einreichen. Nach dem Erhalt der Bewilligung besteht ebenfalls eine Aufsichtspflicht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Ihr Angebot die ganze Woche, an den Werktagen, nur an den Wochenenden oder in den Ferien gilt. Zu beachten ist, dass diese Pflicht abgesehen von den leiblichen Eltern für alle Personen (inkl. Verwandte) gilt. Weiterführende Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der unten verlinkten Website der KESB oder des Amtes für Integration und Soziales Kanton Bern. Möchten Sie ein Kind zur Tages- oder Familienpflege bei sich aufnehmen, empfehlen wir, sich vorab vom RSD Wichtrach beraten zu lassen. Das Beratungsangebot gilt auch für bereits bestehende Angebote. Wichtige Änderungen für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern per 1.
AdoptionFür Adoptionen ist das Kantonale Jugendamt zuständig. Es empfiehlt sich, Fragen zu diesem Thema direkt dort anzubringen. | Pflegeeltern werden KJA
Aufsicht und Bewilligung GSI für KITA und TFO Adoption Kantonales Jugendamt PACH - Pflege- und Adoptivkinder Schweiz Pflegekind Bern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bauvoranfragen ![]() Mit Einreichung einer Bauvoranfrage können Sie die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen, bevor Sie mit der Detailplanung beginnen. Mit einer Voranfrage kann vermieden werden, dass Gesuchstellende Kosten und Energie in ein Projekt investieren, welches in dieser Form eventuell nicht bewilligungsfähig ist bzw. realisiert werden kann. Die Voranfragen können eine konkrete Fragestellung, die Auslegung eines Artikels des Baureglements, die Anwendung der Messweisen, die Beurteilung der Baubewilligungspflicht, die Beanspruchung einer Ausnahmebewilligung, das Bauen ausserhalb der Bauzone (Landwirtschaftszone), den Eingriff in erhaltens- oder schützenswerten Objekte und noch vieles mehr umfassen. Sämtliche Bauvoranfragen sind elektronisch via eBau bei der Gemeinde Wichtrach einzureichen. Die Pläne und allfällige weitere Unterlagen, welche zur Beantwortung der Fragestellung erforderlich sind, sind unter den Dokumenten im eBau hochzuladen. Im eBau wird zwischen zwei Varianten der Voranfrage unterschieden: Einfache VorabklärungMit einer einfachen Vorabklärung können Sie einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben abklären lassen. Diese Voranfrage wird üblicherweise ohne Kostenfolge via eBau beantwortet. Vollständige VorabklärungBei komplexeren Vorabklärungen, insbesondere wenn externe Amts- und Fachstellen betroffen sind, z.B. Bauen in der Landwirtschaftszone oder Eingriffe in erhaltens- oder schützenswerte Objekte, ist Ihre Anfrage via „vollständige Vorabklärung“ einzureichen. Nebst dem längeren Zeithorizont für die Beantwortung der vollständigen Vorabklärung ist diese Voranfrage im Normalfall kostenpflichtig. Die Prüfung von Bauvoranfragen ist rein summarischer Natur, immer unverbindlich und erfolgt unter Vorbehalt der materiellen Prüfung während des Baubewilligungsverfahrens. Eine verbindliche Beurteilung des Bauvorhabens sowie der Erlass eines beschwerdefähigen Entscheids sind nur im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens möglich. Damit ein Bauvorhaben ausgeführt werden darf, ist in jedem Fall vor Baubeginn eine Baubewilligung einzuholen. | Baugesuche eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Miete ![]() Mietverträge und Formulare für die Wohnungskündigung und Mietzinserhöhung (nur für Vermieterinnen und Vermieter) erhalten Sie am Schalter der Gemeindeschreiberei. Bitte beachten Sie, dass die Formulare kostenpflichtig sind. | regionale Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Hauseigentümerverband HEV Konolfingen und Umgebung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Regionalgericht Bern-Mittelland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bring- und Holtag ![]() In Ihrem Estrich, Keller oder der Abstellkammer stehen schon seit längerer Zeit Sachen herum, die nicht mehr gebraucht werden, zum Entsorgen aber zu schade sind? Wer weiss, vielleicht sind andere sogar froh um genau diese Gegenstände. Nutzen Sie die Chance und besuchen Sie den Bring- und Holtag. ![]() Bring- und Holtag Samstag, 14. Juni 2025Standort Sportzentrum Aaretal (Eishalle), Sägebachweg 30
Was wird angenommen
Was wird NICHT angenommen
GebührenDie Anlieferung bzw. die Abholung von Gegenständen ist kostenlos. Hinweise
| Bring- und Holtag vom 14. Juni 2025 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kein Schmutzwasser ins Gewässer ![]() ![]() VSA-Rondelle Schmutzwasser und umweltverschmutzende Gegenstände wie Zigarettenstummel werden zu oft achtlos in den nächstbesten Ablaufschacht entsorgt. Bei vielen Schächten gelangt das Abwasser jedoch nicht in eine Kläranlage, sondern direkt in ein Gewässer oder versickert ins Grundwasser. Fischsterben oder Trinkwasserverschmutzungen können fatale Folgen sein. Bitte achten Sie auf die Kennzeichnung unserer AblaufschächteDie Ablaufschächte, die direkt in das Grundwasser oder ein Fliessgewässer münden, werden zurzeit schrittweise mit beschrifteten Rondellen gekennzeichnet. Eine Beschriftung auf oder direkt neben dem Schachtdeckel warnt davor, hier kein Schmutzwasser oder andere Gegenstände zu beseitigen. Mit dieser einfachen Massnahme sollen Gewässerverschmutzungen aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit vermieden werden. Achten Sie auf korrekte EntsorgungGifte und andere chemische Stoffe wie Javel-Wasser, Verdünner, Farb- und Lackreste, Kosmetika, Reinigungsmittel oder Reste von Unkrautvertilgern, Medikamente oder auch Öle und Fette gehören übrigens auch dann nicht in einen Ablaufschacht, wenn dieser in eine Kläranlage mündet. Denn diese Stoffe können in der Kläranlage nur ungenügend gereinigt und entfernt werden und gelangen so deshalb in unsere Umwelt. Bitte helfen Sie mit, unsere wertvollen Gewässer für uns und unsere nachfolgenden Generationen zu schützen und entsorgen Sie Zigarettenstummel, Kaugummis und andere Kleinstabfälle unterwegs bequem in der VSA-EcoBox. | Ablaufschächte sind keine Abfalleimer - Artikel punktuell vom Juni 2023 | Taschenaschenbecher: VSA-EcoBox | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frühe Kindheit ![]() ![]() Vater mit Kind BedeutungDie ersten Lebensjahre sind für die kindliche Entwicklung eine prägende und äusserst bedeutsame Zeit. Es werden in dieser Lebensphase zentrale Fähigkeiten und Kompetenzen aufgebaut, welche die Grundlage für die weitere Entwicklung des Kindes legen. Es lohnt sich daher, den Fokus auf diese wichtige Phase zu legen und darüber nachzudenken, wie wir unsere Kinder bestmöglich begleiten und unterstützen können. Fachstellenübersicht im Kanton BernBei der untenstehenden Fachstellenübersicht finden Sie Fachstellen im Kanton Bern mit dem Fokus Unterstützungsangebote für Kinder, Familien, Eltern und Fachpersonen in der Früherkennung und Frühintervention. Frühe Kindheit in WichtrachMit dem Fokus auf die frühe Kindheit möchte die Gemeinde Wichtrach die Bedeutung der ersten Lebensjahre in Bezug auf die kindliche Entwicklung ins Zentrum stellen. Familien sollen mit inhaltlichen Informationen zum Thema versorgt, sowie über bestehende Unterstützungs- und Freizeitangebote in der Gemeinde informiert werden. Am 2. Mai 2023 hat unser erster Anlass zum Thema «Frühe Kindheit in der Gemeinde Wichtrach» stattgefunden. Der Anlass wurde von der Berner Gesundheit begleitet. Teilgenommen haben sämtliche Parteien aus dem Umfeld der frühen Kindheit wie Hebammen, Kinderärzte, Kitas, Tageseltern, Sozialdienst, Schulen, Mütter- und Väterberatung, Spielgruppenleiterinnen etc. Viele Teilnehmende konnten sich direkt am Anlass mit den anwesenden Fachstellen vernetzen, Fragen stellen und z. T. Lösungen für bestehende Probleme finden. Ziel des Anlasses ist, Eltern bestmöglich in der Begleitung ihrer Kinder zu unterstützen. Frühe Kindheit ist für die Gemeinde Wichtrach ein wichtiges Thema. Gemeinsam mit der Schule und weiteren Partnern führen wir in Zukunft gezielt Anlässe oder Projekte durch. Am 17. Mai 2025 führt die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Primarschule einen Anlass für Familien durch. An diesem Anlass werden verschiedenen Hilfs- und Beratungsstellen sowie Freizeit- und Betreuungsangebote vorgestellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Anlass Eltern sein. Beim Projekt handelt es sich um ein Massnahmenpaket der vergangenen Legislatur des Gemeinderates. Weitere Massnahmen in diesem Zusammenhang sind auch die künftigen Aufwertungen der Spiel- und Begegnungsplätze in der Gemeinde Wichtrach. Anlass Eltern sein vom 17. Mai 2025Die Gemeinde und die Primarschule Wichtrach haben am 17. Mai 2025 erstmals den Anlass Eltern sein organisiert. Hier finden Sie das Programmheft. An "Info-Ständen" und mit Referaten konnten Interessierte spannende Inputs zu Themen im Bereich der frühen Kindheit erhalten. Ausstellende: • Spielgruppe in der Backstube Referate: • 09.30 Uhr: Frau Dumont, Kinderärztin, Kinderarztpraxis Münsingen Für einen stressfreien Besuch der Vorträge und den Informationsständen war für die kleinen Kinder ein Kinderhort organisiert. Die Betreuung übernahm die Spielgruppe Pürzliboum. Für die älteren Kinder garantierten eine Hüpfburg, sowie ein Spielwagen für Spiel und Spass. Die Betreuung bei der Hüpfburg und dem Spielwagen wurde durch die Kinder- und Jugendfachstelle Aaretal übernommen. Ihre AnsprechpersonenSeewer Barbara, Stv. Geschäftsleiter | Frühe Kindheit - Angebote Wichtrach | Berner Gesundheit – Frühbereich
Elternverein Wichtrach Familie Plus Erziehungsberatung Luuszapfe Familienportal Kitas & Tageseltern finden Frühe Förderung Kanton Bern Mütter- und Väterberatung in Wichtrach Turnverein Wichtrach | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notfalltreffpunkt und Standorte Defibrillator ![]() Notfalltreffpunkt Wichtrach![]() Notfall Treffpunkt Bei Katastrophen und in Notlagen wie z. B. einem Erdbeben, schweren Unwettern oder einem länger andauernden Stromausfall können auch Telefon und Internet ausfallen. Um die Auswirkungen für die Gesellschaft zu reduzieren und die Ersteinsatzelemente wie Feuerwehren zu entlasten, hat der Kanton Bern ein kantonales Konzept «Notfalltreffpunkte» (NTP) erarbeitet. Der NTP in Wichtrach wird bei Bedarf in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung betrieben. Er dient als Anlaufstelle für die betroffene Bevölkerung oder für die Absetzung von Notrufen an die Blaulichtorganisationen über Funk. Standort Wichtrach und Jaberg (Substandort / erste Anlaufstelle für Jaberg beim Gemeindehaus Jaberg): DefibrillatorenIm Jahr 2016 hat sich der Gemeinderat für eine Anschaffung von Defibrillatoren ausgesprochen. Die Geräte haben bisher gute Dienste geleistet und wurden immer wieder eingesetzt. Die Lebensdauer der Geräte war abgelaufen, es fehlte an Ersatzteilen und somit hat sich der Gemeinderat für den Ersatz der Geräte entschieden. Die Geräte sind an folgenden Standorten montiert: Bahnhof (Praxisgemeinschaft), Bahnhofstrasse 28
Wenn Sie auf diese Karte klicken, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an OpenStreetMap gesendet. Datenschutzinformationen Alte Post/Bäckerei Bruderer AG, Bernstrasse 6
Wenn Sie auf diese Karte klicken, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an OpenStreetMap gesendet. Datenschutzinformationen Bäckerei Bruderer AG, Dorfplatz 11
Wenn Sie auf diese Karte klicken, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an OpenStreetMap gesendet. Datenschutzinformationen Schulhaus am Bach, Schulhausweg 2
Wenn Sie auf diese Karte klicken, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an OpenStreetMap gesendet. Datenschutzinformationen Gemeindeverwaltung, Stadelfeldstrasse 20
Wenn Sie auf diese Karte klicken, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an OpenStreetMap gesendet. Datenschutzinformationen Sportanlage Sagibach
Wenn Sie auf diese Karte klicken, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an OpenStreetMap gesendet. Datenschutzinformationen Nach Verwendung des Geräts oder sollten Sie bemerken, dass ein Gerät nicht korrekt in der Halterung deponiert ist, wenden Sie sich bitte an unseren Samariterverein Wichtrach:
Herz-Kreislauf-Stillstand: Richtig handeln - Leben retten! Video Schweizerische Herzstiftung
Wenn Sie auf das Video klicken, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an Youtube bzw. Google gesendet. Datenschutzinformationen ![]() Wissen fürs Leben. Finden Sie passende Kurse und Ausbildungen ganz einfach unter www.redcross-edu.ch. Die Herzstiftung gibt leider keine Schulungen mehr. | Notfalltreffpunkt in Wichtrach - Artikel punktuell vom September 2025 | firstresponder.be
Information Notfalltreffpunkt Kanton Bern Die Defikarte der Schweiz Samariterverein Wichtrach Schweizerisches Rotes Kreuz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hochwasser (Überschwemmung) ![]() Hochwasser kann verschiedene Ursachen haben. In der Gemeinde Wichtrach entsteht Hochwasser primär durch überlaufende Gewässer oder durch Regenabwasser, das bei starken oder langanhaltenden Niederschlägen nicht mehr vom Boden aufgenommen werden kann, deshalb abfliesst und beispielsweise Gärten, Keller und Garagen flutet (sogenannter Oberflächenabfluss). Der Schutz von Liegenschaften liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern. | Liegenschaftsverantwortliche - Eigenverantwortung und vorsorgliches Handeln zum Schutz Ihrer Liegenschaft | Bauen in Gefahrengebieten Fachstelle Naturgefahren GVB - Machen Sie den Check! Gefahrenkarte Oberflächenabfluss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Invasive Neozoen (Tiere) ![]() Als Neozoen werden Tierarten bezeichnet, welche nach 1492 und in direkter oder indirekter Weise durch die Mithilfe des Menschen in ein Gebiet gelangt sind, in dem sie natürlicherweise nicht vorkamen. Asiatische HornisseDie invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse ist 2004 nach Südwestfrankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Im Spätsommer 2022 wurde die Asiatische Hornisse in Nachbarkantonen des Kantons Bern entdeckt. Es ist davon auszugehen, dass sie bald auch bei uns gesichtet wird. Honig- und Wildbienen in Gefahr Aufruf zur Meldung verdächtiger Nester und Insekten Bitte melden Sie verdächtige Nester und Insekten (mit Bild und Koordinaten) an die entsprechende Meldestelle: Bienengesundheitsdienst, E-Mail | Neozoen - Aufruf INFORAMA zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse Neozoen - Informationsblatt Asiatische Hornisse melden Neozoen - Informationsblatt zur Wespen-Identifizierung Neozoen - Merkblatt Asiatische Hornisse Neozoen Asiatische Hornisse breitet sich aus - Artikel punktuell vom Juni 2025 Neozoen Asiatische Hornisse breitet sich aus - Artikel punktuell vom September 2023 | Bienen und Wespen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quellensteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Opferhilfe Beratungsstelle Bern - Hilfe in Anspruch nehmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hofdünger / Mist ![]() Für den Umgang mit Hofdünger, Kompost und das Lagern / Zwischenlagern von Mist ist zwingend das kantonale Merkblatt zu beachten. | Hofdünger / Mist - Merkblatt Umgang | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SICHTBAR THUN - Beratungsstelle des Schweizerischen Blindenbundes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seniorinnen- und Seniorenangebote aus allen Lebenslagen - Gemeinde-Portal Gemport ![]() Für Anbieter und Organisationen: | Gemport - Artikel punktuell vom Dezember 2024 Gemport - Bedienungsanleitung für Anbietende Gemport - Information für Anbietende | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eingetragene Partnerschaft beim Zivilstandsamt | Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe
Nachweis der Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe bestellen Partnerschaftsausweis bestellen Partnerschaftsurkunde bestellen Eingetragene Partnerschaft im Ausland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Namensänderung beim Zivilstandsamt | Namenserklärung beantragen
Namensänderung beantragen Namensänderung im Ausland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geschlechtsänderung beim Zivilstandsamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Scheidung beim Zivil- und Strafgericht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bürgerrechtsnachweis für Schweizer Staatsangehörige bestellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Todesfall ![]() Sie haben einen geliebten Menschen verloren und müssen Abschied nehmen. Hier finden Sie Informationen, die Ihnen einen Überblick über die zu treffenden Massnahmen der Hinterbliebenen geben. Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren. Amtliche Vorkehrungen
Private Vorkehrungen
Die amtlichen wie die privaten Vorkehrungen können Sie bei einem Bestattungsinstitut in Auftrag geben. | Bestattungs- und Friedhofwesen Kobel Bestattungsdienst Münsingen achtsam bestatten GmbH Uetendorf Gärtnerei Bühler Wichtrach | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heimatschein bestellen | Änderung der Vorschriften über Niederlassung und Aufenthalt
Heimatschein bestellen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wohnsitzbescheinigung bestellen ![]() Sie benötigen für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck eine Wohnsitzbescheinigung? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbescheinigung online über untenstehendes Formular oder telefonisch bestellen. Natürlich können Sie die Wohnsitzbescheinigung auch direkt am Schalter beziehen. Falls Sie eine Wohnsitzbestätigung für die SBB zur Berechtigung des Kaufs eines GA-Plus Familia oder GA-Plus Duo Partner benötigen, können Sie mit der ausgefüllten SBB-Wohnsitzbestätigung bei uns vorbeikommen. Wir bescheinigen Ihnen die Angaben kostenlos. Eine Bestellung mit untenstehendem Formular ist nicht nötig. | Formular Bestellung Wohnsitzbescheinigung/Hauptwohnsitzbestätigung Grundbuchamt SBB-Wohnsitzbestätigung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hauseigentümerverband HEV Konolfingen - Informationen einholen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mieterinnen- und Mieterverband Sektion Bern - Informationen einholen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besuchsaufenthalt in der Schweiz - Merkblatt zur Verpflichtungserklärung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fahrzeugbenützung durch Drittpersonen - Bewilligung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einbürgerung ![]() Ordentliche EinbürgerungDas Einbürgerungsverfahren hat drei Stufen: Gemeinde, Kanton und Bund. Jede dieser Instanzen befasst sich einzeln mit Ihrem Gesuch und erteilt die Bewilligung. Um eingebürgert zu werden, müssen Ausländerinnen und Ausländer die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen sowie integriert und eingegliedert sein. VoraussetzungenFormelle Voraussetzungen
Materielle Voraussetzungen
IntegrationWenn Sie eingebürgert werden möchten, müssen Sie in der Schweiz gut integriert sein. Es gibt verschiedene Kriterien, die zu diesem Thema beurteilt werden. Erfolgreiche Integration
Mit den Lebensverhältnissen vertraut
Sprachkenntnisse und NachweisWenn Sie sich im Kanton Bern einbürgern lassen wollen, müssen Sie Kenntnisse in der Sprache Ihres Verwaltungskreises haben. In Wichtrach kann der Sprachnachweis ausschliesslich in Deutsch erbracht werden. Für eine Einbürgerung werden Sprachkompetenzen auf dem Niveau A2 schriftlich und B1 mündlich verlangt.
Ausnahmen
EinbürgerungstestIm Rahmen Ihres Einbürgerungsverfahrens müssen Sie einen schriftlichen Test ablegen. Der schriftliche Einbürgerungstest prüft unter anderem Ihr Wissen in Geografie, Geschichte, Demokratie, zum Gesundheitssystem und zum Thema Arbeit sowie zu den Rechten und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz. Er dauert ca. 90 Minuten. Die Kosten für den Einbürgerungstest betragen CHF 300.00 und gehen zu Lasten der gesuchstellenden Person. Sie können den Einbürgerungstest unbeschränkt wiederholen. Der bestandene Einbürgerungstest hat eine unbefristete Gültigkeit. Für die Absolvierung des Einbürgerungstests wenden Sie sich bitte an die Volkshochschule Aare-/Kiesental in Münsingen. Ausnahmen
GebührenJede beteiligte Behörde im Einbürgerungsverfahren erhebt kostendeckende Gebühren für ihre Aufwände. Die Gebühren von der Gemeinde sowie des Kantons werden zusammen einkassiert. Die Rechnung für die Gebühren auf Bundesebene erhalten Sie separat. Die Gebühren der Gemeinde stützen sich auf die Gebührenverordnung, Anhang 1, 1.3 Einbürgerungen. Die Gebühren auf Stufe Kanton und Bund erfahren Sie unter Links. AblaufStufe Gemeinde
Stufe Kanton und Bund
Erleichterte EinbürgerungIn einigen Fällen können Sie eine erleichterte Einbürgerung beantragen. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit untenstehendem Self-Check prüfen. Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration SEM zuständig. Das entsprechende Gesuchsformular kann direkt beim SEM per E-Mail bestellt werden. | Gebührenverordnung | Ordentliche Einbürgerung Kanton Bern
Liste anerkannte Sprachzertifikate Volkshochschule Aare-/Kiesental Gebühren Kanton Bern Erleichterte Einbürgerung Kanton Bern Self-Check Einbürgerung SEM Pass und Identitätskarte beantragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde ![]() Sie sind innerhalb der Gemeinde Wichtrach umgezogen? Bitte melden Sie Ihre Adressänderung spätestens am Tag des Umzugs bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle. Für die Adressänderung benötigen wir folgende Unterlagen/Angaben: Schweizer Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige
Sie können uns Ihre Adressänderung entweder persönlich am Schalter oder online mit untenstehendem eUmzug bekanntgeben. Gebühren | eUmzug | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abmeldung Schweizer Bürger ![]() Bitte melden Sie sich bei Ihrer Einwohnerkontrolle spätestens am Tag des Wegzugs ab. Bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz können Sie sich auch online mit untenstehendem eUmzug abmelden. Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich persönlich bei uns abmelden. Wir benötigen dafür die neue Adresse bzw. den künftigen Aufenthaltsort im Ausland und eine Zustelladresse in der Schweiz. Die Zustelladresse wird benötigt, um Ihnen auch nach dem Wegzug wichtige amtliche Mitteilungen zustellen zu können. Bitte beachten Sie zudem die Dienstleistung Auslandaufenthalt Ausreise – in der Schweiz abmelden. Dort finden Sie weitere Informationen, wie Sie sich auf Ihre Ausreise vorbereiten können. | Auslandaufenthalt Ausreise - in der Schweiz abmelden eUmzug | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auslandaufenthalt Ausreise - in der Schweiz abmelden ![]() Sie planen einen Neustart im Ausland? Eine Auswanderung aus der Schweiz gibt einiges vorzubereiten. Ratgeber des EDA: «Ausreise Auslandschweizerinnen / Auslandschweizer» Ausreise – Zollformalitäten Wer mehr als ein Jahr ins Ausland geht, seine Unterkunft aufgibt und nicht die Absicht hat, in absehbarer Zeit in die Schweiz zurückzukehren, muss sich bei seiner Wohnsitzgemeinde abmelden. Falls Sie weniger als ein Jahr ins Ausland gehen, ist eine Abmeldung nicht nötig. Bitte melden Sie uns vor Ihrem Auslandaufenthalt die Reisedauer und eine Zustelladresse in der Schweiz . | Auslandaufenthalt Rückkehr - in der Schweiz anmelden EDA - Auswandern Merkblatt Auslandschweizer/innen EDA | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmeldung Wochenaufenthalt ![]() Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle an. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
Die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in können Sie momentan
leider noch nicht via eUmzug vornehmen. Gebühren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grüngutcontainer - anmelden ![]() Die Grüngutentsorgung ist kostenpflichtig, die Verrechnung erfolgt nach Gewicht. Aus diesem Grund werden nur Container geleert, welche über einen Wägechip verfügen. Möchten Sie einen Container für die gewichtsabhängige Grüngutabfuhr anmelden? Dann füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus. Das Anbringen des Wägechips wird einmalig zum Pauschalpreis von CHF 61.— pro Container (exkl. MwSt.) verrechnet. | Grüngutcontainer - Anmeldung Abfallentsorgung - Informationen einholen Entsorgung Gemeinde Entsorgungskalender | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA) ![]() Die Gewässerschutzgesetzgebung gilt für öffentliche sowie auch für private Entwässerungsanlagen. Der Gewässerschutz ist allerdings nur gewährleistet, wenn auch die Funktion sämtlicher privaten und öffentlichen Entwässerungsanlagen sichergestellt ist. Aus Erfahrungen ist aber bekannt, dass gerade im privaten Bereich die erforderlichen Kontrollen und Unterhaltsarbeiten in den meisten Fällen nur ungenügend oder gar nicht durchgeführt werden. | Liegenschaftsentwässerung - Informationsbroschüre ZpA - Plan Gebietseinteilung | Projekt Zustandsaufnahmen der privaten Abwasseranlagen (ZpA) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bibliothek Münsingen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ludothek Münsingen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mahlzeiten-Hauslieferdienst | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pro Senectute Kanton Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Parkkarte für gehbehinderte Personen und Fahrdienste beantragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausländischer Führerausweis umtauschen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bauen in Gefahrengebieten ![]() Die bekannten Gefahrengebiete sind im Zonenplan Landschaft grundeigentümerverbindlich festgelegt. Bei Bauvorhaben in Gebieten mit erheblicher (rot) oder mittlerer (blau) Gefährdung oder mit nicht bestimmter Gefahrenstufe wird empfohlen, frühzeitig eine Vorabklärung via eBau einzureichen. Gefahrengebiet mit erheblicher Gefährdung (rot)In Gebieten, in welchen Leben und Eigentum erfahrungsgemäss oder voraussehbar durch Steinschlag, Rutschungen, Lawinen, Überschwemmungen oder ähnliche Naturereignisse erheblich bedroht sind, dürfen keine Bauten und Anlagen errichtet oder erweitert werden, die Aufenthalt von Mensch und Tier dienen. Andere Bauten und Anlagen dürfen nur bewilligt werden, wenn sie auf eine Lage im Gefahrengebiet angewiesen und Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind. Umbauten und Zweckänderungen sind gestattet, wenn dadurch das Risiko vermindert wird. Im Baubewilligungsverfahren hat die Bauherrschaft nachzuweisen, dass die nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden. Gefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (blau)In Gefahrengebieten mit mittlerer Gefährdung dürfen Bauten und Anlagen nur bewilligt werden, wenn mit Massnahmen zur Gefahrenbehebung sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind. Im Baubewilligungsverfahren hat die Bauherrschaft nachzuweisen, dass die nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden. Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (gelb)In Gefahrengebieten mit geringer Gefährdung ist bei besonders sensiblen Bauvorhaben, bspw. Heime, Schulen, Kläranlagen, etc. sicherzustellen, dass Menschen und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind. Im Baubewilligungsverfahren hat die Bauherrschaft bei sensiblen Bauvorhaben nachzuweisen, dass die nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden. Bei allen anderen Objekten gilt die Eigenverantwortung der Grundeigentümerschaft. Gefahrengebiet mit Restgefährdung (gelb/weiss)In diesen Gefahrengebieten gilt eine Restgefährdung. Es sind keine weitergehenden Massnahmen zu treffen. Die Eigenverantwortung liegt bei der Grundeigentümerschaft. Gefahrengebiet mit nicht bestimmter Gefahrenstufe (braun)In Gefahrengebieten mit nicht bestimmter Gefahrenstufe ist diese spätestens im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu bestimmen. | Zonenplan Landschaft / Gefahrenkarte | Zonenpläne eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren Naturgefahren Kanton Bern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundwasser ![]() In Teilen von Wichtrach ist der Grundwasserspiegel generell sehr hoch. Betroffen ist vor allem das Gemeindegebiet westlich der Bahnlinie. Bei möglichen Überflutungen, verursacht durch Grundwasser, das in Gebäude eintritt, handelt es nicht um eine Naturgefahr im herkömmlichen Sinne. Trotzdem entstehen an Liegenschaften in Wichtrach immer wieder Schäden deswegen. | Liegenschaftsverantwortliche – Individuelle vorsorgliche Schutzmassnahmen Grundwasserspiegel | Bauen in Gefahrengebieten Bau- und Verkehrsdirektion Kanton Bern - Liste Grundwasser (unter Oberwichtrach) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundstückentwässerung ![]() Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie verantwortlich für alle Einrichtungen, welche das Abwasser Ihres Grundstücks ableiten. Dazu zählen sämtliche abwasserführenden Anlagen von der Dachrinne über die Toilette und Waschmaschine bis hin zur Abwasserpumpe. Auch Schächte, Sickerleitungen, Versickerungsanlagen und VSA - Informationsfilm Grundstücksentwässerung (11:09 Min.) | Liegenschaftsentwässerung - Informationsbroschüre | Gewässerschutzhaus | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Trennung ![]() Eine Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten, welche der Einwohner- und Fremdenkontrolle zu melden ist. Freiwillige TrennungUnter einer freiwilligen Trennung versteht man eine Trennung im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn sich die Ehegatten einig darüber sind (zumindest vorübergehend), getrennte Wege zu gehen und zudem Einigkeit über die einzelnen Folgen des Getrenntlebens besteht, können sie den gemeinsamen Haushalt ohne Mitwirkung eines Gerichts aufheben. Dies können Sie persönlich am Schalter der Gemeinde Wichtrach erledigen oder die untenstehende Trennungsvereinbarung direkt ausfüllen. Sie muss von beiden Ehegatten unterschrieben und der Gemeinde zeitnah retourniert werden. Gerichtliche TrennungWer die Trennung gerichtlich regeln will, muss sich an das Regionalgericht Bern-Mittelland wenden. Wurde die Trennung durch ein Gericht bestätigt, muss das entsprechende Gerichtsurteil bei der Gemeinde Wichtrach vorgelegt werden. Steuern Betroffene Kinder | Minderjährige Kinder - Merkblatt Umzug bei gemeinsamem Sorgerecht Trennungsvereinbarung | Familienportal Kanton Bern - Trennung und Scheidung
Kanton Bern - gerichtliche Trennung Regionalgericht Bern-Mittelland Steuerverwaltung Kanton Bern - Trennung und Scheidung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Minderjährige Kinder reisen ohne Eltern | EDA - Reisen mit Minderjährigen
Einverständniserklärung für das Reisen mit Minderjährigen TCS Schweiz - Reisevollmacht für Reisen mit Kinder | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte ![]() Seit dem 1. Januar 2019 kann eine betriebene Person die Bekanntgabe einer Betreibung an Dritte, die sie für ungerechtfertigt hält, unter bestimmten Voraussetzungen verhindern (Artikel 8a Absatz 3 Buchstabe d SchKG). Drei Monate nach Erhalt des Zahlungsbefehls können ungerechtfertigte Betriebene das Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte beim Betreibungsamt Bern-Mittelland einreichen. Der Gläubiger erhält dann 20 Tage Zeit nachzuweisen, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet hat. Ist dies nicht der Fall, wird der entsprechende Betreibungsregistereintrag gelöscht. Sofern dieser Nachweis nachträglich erbracht oder die Betreibung fortgesetzt wird, wird sie Dritten wieder zur Kenntnis gebracht. | Betreibungs- und Konkursämter
Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erstgespräch ![]() Gestützt auf das Integrationsgesetz des Kantons Bern müssen die Gemeinden im Kanton Bern seit dem 1. Januar 2015 mit neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern ein Erstgespräch durchführen. Dieses bildet die 1. Stufe im Berner Modell der Integration. Im Erstgespräch informieren wir die neu zugezogenen Personen über das Alltagsleben in der Gemeinde Wichtrach, über Integrationsförderungsangebote vor Ort und über ihre Rechte und Pflichten. Ausserdem wird beim Erstgespräch beurteilt, ob bei der neu zuziehenden Person ein besonderer Informationsbedarf zu Fragen der Integration vorliegt. Wenn dies der Fall ist, weist die Gemeinde die betroffene Person für eine vertiefte Beratung verbindlich einer Ansprechstelle Integration zu oder empfiehlt ihr, eine Ansprechstelle Integration aufzusuchen, um sich dort vertieft beraten zu lassen. | Anmeldung ausländische Staatsangehörige Ansprechstellen Integration Dreistufiges Integrationsfördermodell (Berner Modell) Informationsblatt für neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer Integrationsgesetz (IntG) |
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