Bereitstellung
Das jeweilige Material ist bei den Abfallsammelplätzen, frühestens am Abfuhrtag der entsprechenden Sammlung, bereitzustellen.
Es gibt grundsätzlich keine Vorschriften darüber, in welcher Art Container die Siedlungsabfälle für die Abfuhr bereitgestellt werden müssen, sofern es sich um einen Normcontainer handelt, welcher zum Kippen am Entsorgungsfahrzeug befestigt werden kann. Die Grösse, das Material und die Farbe spielen dabei keine Rolle.
Es wird aber empfohlen, für sämtliche Abfälle vorzugsweise die Kunststoffcontainer in den Grössen 240 l oder 770 l zu benutzen. Die 360 l Container können, wenn gefüllt (beispielsweise mit nassem Grüngut), extrem schwer und für das Abfuhrpersonal deshalb sehr unhandlich werden. Auch ist bei diesen Containern das Risiko einer Beschädigung während der automatischen Leerung (Kippen des Containers) viel höher.
Nicht vorschriftsgemäss und/oder mit Störstoffen bereitgestelltes Material wird nicht abgeführt.
