Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie verantwortlich für alle Einrichtungen, welche das Abwasser Ihres Grundstücks ableiten. Dazu zählen sämtliche abwasserführenden Anlagen von der Dachrinne über die Toilette und Waschmaschine bis hin zur Abwasserpumpe. Auch Schächte, Sickerleitungen, Versickerungsanlagen und
Rückstauklappen sind privates Eigentum.
Im Sinne eines nachhaltigen Gewässerschutzes sind diese Anlagen regelmässig zu unterhalten. Dazu gehören einerseits die Reinigung sowie die Überprüfung des Zustands, andererseits die Umsetzung allfällig notwendiger Sanierungsmassnahmen.