Bestattungs- und Friedhofwesen

Die Aufgabenerfüllung rund um das Bestattungs- und Friedhofwesen erfolgt im Rahmen des Sitzgemeindemodells für die Bevölkerung der Gemeinden Kiesen, Oppligen und Wichtrach.

Als Sitzgemeinde ist die Gemeinde Wichtrach im Auftrag der Anschlussgemeinden verantwortlich für

  • die Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben
  • das Verfahren bei Todesfällen
  • die Gestaltung des Friedhofes, der Gräber und der Grabmäler
  • die Gebühren

Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung

Anschrift

  • Bestattungs- und Friedhofwesen, Gemeindeschreiberei, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach

Ausgangslage
Die Aufgaben rund um das Bestattungs- und Friedhofwesen für die Gemeinden Kiesen, Oppligen und Wichtrach werden durch den erwähnten Gemeindeverband wahrgenommen. Der Verband ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und verfügt somit über eigene Organe. Dabei handelt es sich um einen Vorstand und eine Delegiertenversammlung. Beide Gremien setzen sich aus je einem Mitglied der angeschlossenen Gemeinden zusammen. Die Verwaltung des Verbandes, inklusive Rechnungsführung, erfolgt durch die Gemeinde Wichtrach im Rahmen eines Auftragsverhältnisses. Der Friedhofgärtner als einzigen Mitarbeitender wird durch den Verband angestellt und betreut.
Im Bestattungs- und Friedhofwesen besteht eine relativ hohe Regelungsdichte. Der Spielraum für politisch geprägte Entscheide ist sehr klein. Viel wichtiger als die Organisationsform ist die adäquate Arbeitsweise. Es gilt, die wichtigen, aber teilweise auch sensiblen Aufgaben mit möglichst hoher Kompetenz und auf eine einfühlsame und rücksichtsvolle Art und Weise wahrzunehmen.

Neue Organisation
Als Folge der schwerfälligen und komplizierten Organisation und der relativ langen Entscheidungswege wurde die Auflösung des Verbands und eine Überführung in eine Sitzgemeindeorganisation bereits mehrmals diskutiert. Nach Abschluss des Prozesses würden die Aufgaben zukünftig durch die Gemeinde Wichtrach wahrgenommen. Die Verbandsgemeinden Kiesen und Oppligen sind mit der Anpassung der Rechtsform einverstanden. Aktuell finanziert die Gemeinde Wichtrach ca. 70 % bis 75 % der Verbandskosten. Oppligen circa 10 % und Kiesen etwa 15 %. Durch den Wechsel der Rechtsform ergeben sich verschiedene Vereinfachungen, die unter dem Strich auch zu einer Steigerung der Effizienz führen werden. Formelle Vorgaben mit Publikationen und Versammlungen werden entfallen. Die Mitarbeitenden können sich primär auf die Beratung und Begleitung von Angehörigen konzentrieren und die administrativen Arbeiten zeitnah erledigen. Es werden sich auch finanzielle Einsparungen ergeben, die jedoch nicht elementar sind.

Das Verfahren
Das Verfahren ist kompliziert, aufwändig und von formellen Vorgaben geprägt. In allen drei Gemeinden gilt es, verschiedene Beschlüsse zu fällen. Neben der eigentlichen Aufhebung des Verbandes muss in Kiesen und Oppligen ein Übertragungsreglement genehmigt werden. Dieses sieht vor, dass die Gemeinderäte bevollmächtigt werden mit der Gemeinde Wichtrach einen Vertrag abzuschliessen. Im Weiteren muss die Abtretung der Vermögenswerte (Friedhofareal und Aufbahrungshalle) vollzogen werden. Zusätzlich werden die Verbandsreglemente aufgehoben und durch Wichtracher Erlasse ersetzt.

Das weitere Vorgehen
Die relevanten Entscheide in allen drei Gemeinden sollen noch im Jahr 2023 gefällt werden. Im Verlauf des Jahres 2024 wird die Überführung vorbereitet und vollzogen. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Arbeiten rund um das Bestattungs- und Friedhofwesen für die Bevölkerung der Gemeinden Kiesen, Oppligen und Wichtrach durch die Sitzgemeinde wahrgenommen. Dies unter Vorbehalt der Genehmigung der Anträge durch die in den Gemeinden zuständigen Organe.

Aktueller Stand
Die Verbandsgemeinden haben der Umwandlung in ein Sitzgemeindemodell zugestimmt. Die Projektarbeiten laufen nach Plan und können per Ende Jahr 2024 abgeschlossen werden.

Das neue Gemeinschaftsgrab wurde am 1. Juli 2015 in Betrieb genommen. Bestattungen erfolgen ab diesem Datum ausschliesslich in diesem Gemeinschaftsgrab. Das bisherige Gemeinschaftsgrab bleibt an seinem Standort bestehen und wird auch künftig durch den Betriebsleiter Friedhof angepflanzt und gepflegt.

Todesfall
Gemeinde Kiesen
Gemeinde Oppligen
Friedhof
Todesfall

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