Die Wasserverbund Region Bern AG untersucht ihre Grund- und Quellwasserressourcen seit 2022 einmal jährlich auf 41 PFAS-Substanzen. Dabei wurden folgende Substanzen nachgewiesen: Trifluoracetat (TFA), Perfluorhexansäure (PFHxA), Trifluormethansulfonsäure (TFMS), Perfluorbutansulfonsäure (PFBS), für welche keine Höchstwerte nach der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV*) gelten.
Nach TBDV gelten zurzeit Höchstwerte für folgende PFAS-Substanzen:
- Perfluoroctansäure (PFOA): <0.500µg/L
(Bestimmungsgrenze der angewendeten Messmethode: <0.002µg/L) - Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS): <0.300µg/L
(Bestimmungsgrenze der angewendeten Messmethode: <0.001µg/L) - Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) <0.300µg/L
(Bestimmungsgrenze der angewendeten Messmethode: <0.001µg/L)
Die Resultate der 3 PFAS-Substanzen mit geltenden Höchstwerten lagen bei allen Untersuchungen unterhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze der angewendeten Messmethode!
Zusätzlich verweist die WVRB AG auf das untenstehende Positionspapier des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) bezüglich PFAS.