Auslandaufenthalt Ausreise - in der Schweiz abmelden

Sie planen einen Neustart im Ausland? Eine Auswanderung aus der Schweiz gibt einiges vorzubereiten.

Ratgeber des EDA: «Ausreise Auslandschweizerinnen / Auslandschweizer»
Es lohnt sich, die Ausreise aus der Schweiz frühzeitig und sorgfältig vorzubereiten. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat auf seiner Webseite alle möglichen administrativen Hürden aufgeführt und auf die jeweils zuständigen Stellen verwiesen.

Ausreise – Zollformalitäten
Vergewissern Sie sich vor Ihrem Umzug, dass Sie alle administrativen Formalitäten vor Ort erledigt haben, dass Sie insbesondere Ihre Wohngemeinde über die Auswanderung informiert haben. Ihr Hausrat kann in den allermeisten Ländern zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Beachten Sie jedoch, dass je nach Zielland Fristen für die zollfreie Einfuhr bestehen.

Wer mehr als ein Jahr ins Ausland geht, seine Unterkunft aufgibt und nicht die Absicht hat, in absehbarer Zeit in die Schweiz zurückzukehren, muss sich bei seiner Wohnsitzgemeinde abmelden.

Falls Sie weniger als ein Jahr ins Ausland gehen, ist eine Abmeldung nicht nötig. Bitte melden Sie uns vor Ihrem Auslandaufenthalt die Reisedauer und eine Zustelladresse in der Schweiz .

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