Sie haben einen geliebten Menschen verloren und müssen Abschied nehmen. Hier finden Sie Informationen, die Ihnen einen Überblick über die zu treffenden Massnahmen der Hinterbliebenen geben.
Amtliche Vorkehrungen
- Arzt benachrichtigen (Todesbescheinigung)
- Siegelungsorgan der Gemeinde benachrichtigen Gemeindeschreiberei
- Auf der Website der Regierungsstatthalterämter finden Sie die Checkliste für Erbinnen und Erben
- Zivilstandsamt des Todesortes mit Todesbescheinigung und allfälligen amtlichen Dokumenten des Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassungsschein) benachrichtigen. In den meisten Fällen übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut diese Aufgabe.
- Versicherungen benachrichtigen: AHV/IV, Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse, usw.
Private Vorkehrungen
- Bestattungsart (Erdbestattung, Kremation) und kirchliche Abdankung/Trauergottesdienst festlegen
- Inhalt Todesanzeige/Leidzirkulare verfassen
- Publikation in Anzeiger/Tageszeitung
- Blumen-/Grab-/Kirchenschmuck
- Imbiss nach Abdankung/Trauergottesdienst
- Inhalt Danksagung/Verdankung
Die amtlichen wie die privaten Vorkehrungen können Sie bei einem Bestattungsinstitut in Auftrag geben.