Todesfall

Sie haben einen geliebten Menschen verloren und müssen Abschied nehmen. Hier finden Sie Informationen, die Ihnen einen Überblick über die zu treffenden Massnahmen der Hinterbliebenen geben.

Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.
Johann Wolfgang v. Goethe


Amtliche Vorkehrungen

  • Arzt benachrichtigen (Todesbescheinigung)
  • Siegelungsorgan der Gemeinde benachrichtigen Gemeindeschreiberei
  • Auf der Website der Regierungsstatthalterämter finden Sie die Checkliste für Erbinnen und Erben
  • Zivilstandsamt des Todesortes mit Todesbescheinigung und allfälligen amtlichen Dokumenten des Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassungsschein) benachrichtigen. In den meisten Fällen übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut diese Aufgabe.
  • Versicherungen benachrichtigen: AHV/IV, Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse, usw.

Private Vorkehrungen

  • Bestattungsart (Erdbestattung, Kremation) und kirchliche Abdankung/Trauergottesdienst festlegen
  • Inhalt Todesanzeige/Leidzirkulare verfassen
  • Publikation in Anzeiger/Tageszeitung
  • Blumen-/Grab-/Kirchenschmuck
  • Imbiss nach Abdankung/Trauergottesdienst
  • Inhalt Danksagung/Verdankung

Die amtlichen wie die privaten Vorkehrungen können Sie bei einem Bestattungsinstitut in Auftrag geben.

Bestattungs- und Friedhofwesen
Kobel Bestattungsdienst Münsingen
achtsam bestatten GmbH Uetendorf
Gärtnerei Bühler Wichtrach
Gemeindeschreiberei
Todesfall

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