Erstgespräch

Gestützt auf das Integrationsgesetz des Kantons Bern müssen die Gemeinden im Kanton Bern seit dem 1. Januar 2015 mit neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern ein Erstgespräch durchführen. Dieses bildet die 1. Stufe im Berner Modell der Integration.

Im Erstgespräch informieren wir die neu zugezogenen Personen über das Alltagsleben in der Gemeinde Wichtrach, über Integrationsförderungsangebote vor Ort und über ihre Rechte und Pflichten.

Ausserdem wird beim Erstgespräch beurteilt, ob bei der neu zuziehenden Person ein besonderer Informationsbedarf zu Fragen der Integration vorliegt. Wenn dies der Fall ist, weist die Gemeinde die betroffene Person für eine vertiefte Beratung verbindlich einer Ansprechstelle Integration zu oder empfiehlt ihr, eine Ansprechstelle Integration aufzusuchen, um sich dort vertieft beraten zu lassen.

Anmeldung ausländische Staatsangehörige
Ansprechstellen Integration
Dreistufiges Integrationsfördermodell (Berner Modell)
Informationsblatt für neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer
Integrationsgesetz (IntG)
Gemeindeschreiberei
Wohnen und Umziehen

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