Welpen müssen in den ersten drei Monaten - spätestens aber vor Weitergabe an den neuen Hundehalter - vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Die Verantwortung für die Kennzeichnung und Registrierung obliegt den Hundehalterinnen und Hundehaltern. Anhand des Mikrochip werden die Hunde in der Hundedatenbank AMICUS registriert.
Ersthundebesitzer müssen sich bei der Wohnsitzgemeinde melden, damit diese die Erstregistrierung im AMICUS vornehmen kann. Anschliessend werden die Benutzerdaten durch AMICUS an den Ersthundebesitzer per Post zugestellt.
Hundehalter:innen kontrollpflichtiger Hunde haben diese bei der Gemeinde an- oder abzumelden. Dies gilt auch für Ab- und Neuzugänge, Halterwechsel sowie beim Ableben eines Hundes. Eine Mutation ist innerhalb von 30 Tagen bei der Finanzverwaltung zu melden. Bitte benützen Sie dafür die Formulare "Anmeldung und Abmeldung Hund" im Kundenportal.
Die Hundetaxe ist für jeden Hund zu entrichten, welcher vor dem 1. Februar des laufenden Jahres geboren worden ist. Die Hundetaxe beträgt CHF 80.00 pro Jahr und Tier und wird jeweils im August (Stichtag 1. August) in Rechnung gestellt.
Beachten Sie die entsprechenden Formulare zur Meldung von Hundebissverletzungen bei Menschen und von auffälligen Hunde.