Anmeldung ausländische Staatsangehörige

Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei der Fremdenkontrolle an. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Ausländerausweis, falls vorhanden
  • Familienausweis (Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil, evtl. Geburtsurkunden Kinder), falls vorhanden
  • Abmeldebestätigung der früheren Wohnsitzgemeinde (bei Umzug innerhalb der Schweiz)

Reisen Sie direkt vom Ausland in die Schweiz, resp. nach Wichtrach? Dann müssen Sie sich zwingend persönlich bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle anmelden. Bei einem Zuzug innerhalb der Schweiz können Sie sich auch online mit untenstehendem eUmzug anmelden.

Als EU-/EFTA-Bürger/in können Sie erleichtert in die Schweiz einreisen. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie möglicherweise ein Visum und müssen einige zusätzliche Punkte beachten. Weitere Informationen finden Sie auf der untenstehenden Website vom Migrationsdienst des Kantons Bern unter Einreise.

Für Arbeitnehmer/innen der EU-/EFTA-Staaten
Wenn Sie weniger als 90 Tage arbeiten und die Schweiz innerhalb dieser Frist wieder verlassen, kann Ihr/e Arbeitgeber/in Sie im Voraus über das untenstehende Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit anmelden.

Gebühren
Es werden jeweils CHF 25.00 je Erwachsene/r und CHF 12.50 je Kind verrechnet. Eventuell werden weitere Gebühren vom Migrationsdienst des Kantons Bern verrechnet.

Erstgespräch
eUmzug
Integrationsangebote Kanton Bern
Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit
Migration Kanton Bern - Einreise
Migration Kanton Bern - Startseite
Gemeindeschreiberei
Wohnen und Umziehen

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