Eine Vorrausetzung für den Bezug von Sozialhilfe ist, dass die betroffene Person Wohnsitz in einer der Anschlussgemeinden hat. D. h. sollte dies nicht bereits erfolgt sein, muss man sich zuerst bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde anmelden. Dies gilt es insbesondere für Zuziehende zu beachten.
Damit ein Anspruch auf Sozialhilfe geprüft werden kann, muss ein schriftlicher Sozialhilfeantrag eingereicht werden. Sie erhalten das entsprechende Formular, wenn Sie sich beim Sozialdienst melden oder Sie können es selber downloaden und ausdrucken (siehe Dokumente). Wenn Sie zum Ausfüllen des Antrags und dem Zusammenstellen der Beilagen Fragen haben, melden Sie sich beim Regionaler Sozialdienst. Wir helfen Ihnen gerne.
Nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben, werden Sie zu einem Erstgespräch eingeladen und Ihnen wird mitgeteilt, ob und in welchen Umfang Sie finanzielle Unterstützung erhalten.