Autobahn in der Au

Gefährdung

Genau zu definieren, was eine Gefährdung ist und wann eine solche vorliegt, ist aufgrund der Komplexität der damit verbundenen Aspekte kaum möglich. Um beurteilen zu können, ob im konkreten Fall eine Gefährdung vorliegt, bedarf deshalb immer einer vertieften Abklärung.
Grundsätzlich sind Erwachsene für ihr Wohl und das Wohl der Kinder, deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter sie sind, selbst verantwortlich. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steht es ihnen frei zu entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten und ihr Kind erziehen wollen. Gleichzeitig bestehen gesellschaftliche Vorstellungen und Normen darüber, was z.B. ein Kind braucht, um sich gut entwickeln zu können oder wie z.B. ein menschenwürdiges Leben aussieht. Der Staat hat hierzu gewisse Schutznormen erlassen, die garantieren sollen, das gefährdete Personen Schutz erhalten. Zudem helfen sie zu definieren, ob jemand schutzbedürftig ist. Im Rahmen einer Gefährdungsabklärung geht es folglich darum, zu klären, ob jemand schutzbedürftig ist und was es benötigt, um der betroffenen Person diesen Schutz zukommen zu lassen.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Süd
Gefährdungs- und Selbstmeldung Erwachsenenschutz KESB
Gefährdungs- und Selbstmeldung Kindesschutz KESB
Regionaler Sozialdienst
Kindes- und Erwachsenenschutz

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