Raumplanung

Raumplanung bezweckt die Koordination aller raumwirksamen Tätigkeiten auf allen Staatsebenen. Dabei spielt die nachhaltige Entwicklung eine zentrale Rolle. Alle verschiedenen Interessen abzuwägen stellt vielfach eine grosse Herausforderung dar. Der Erhalt von Kulturland und das Interesse von Privaten an Bauland in Wichtrach ist da nur ein Beispiel.

Dem Bund obliegen die Grundsatzgesetzgebung und die Koordination aller Raumplanungen der Kantone. Für die Planungen der Gemeinden ist der Kanton zuständig. Er überprüft diese auf Einhaltung der übergeordneten Vorschriften. Wichtrach hat seine Ortsplanungsrevision im Jahre 2010 abgeschlossen.

Ortsplanungsrevision der Gemeinde Wichtrach
Bau + Infrastruktur
Bauen und Raumplanung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen