Autobahn in der Au

Bauen in Gefahrengebieten

Die bekannten Gefahrengebiete sind im Zonenplan Landschaft grundeigentümerverbindlich festgelegt. Bei Bauvorhaben in Gebieten mit erheblicher (rot) oder mittlerer (blau) Gefährdung oder mit nicht bestimmter Gefahrenstufe wird empfohlen, frühzeitig eine Vorabklärung via eBau einzureichen.

Zonenpläne
eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren
Naturgefahren Kanton Bern
Bau + Infrastruktur
Bauen und Raumplanung

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