Bitte melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Fremdenkontrolle ab. Bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz ist die Abmeldung auch online mit untenstehendem eUmzug möglich.
Falls Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, sind Sie verpflichtet, sowohl Ihre neue Adresse bzw. den künftigen Aufenthaltsort im Ausland als auch eine Zustelladresse in der Schweiz bekannt zu geben. Die Zustelladresse wird benötigt, um Ihnen auch nach dem Wegzug wichtige amtliche Mitteilungen zustellen zu können.
Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung. Diese kann z.B. zur Vorlage bei Behörden im Ausland oder bei der Abmeldung der Krankenkasse in der Schweiz benötigt werden.
Bitte beachten Sie zudem, dass Sie Ihren Ausländerausweis bei der Abmeldung zurückgeben müssen. Der Ausweis verliert mit Ihrem Wegzug ins Ausland seine Gültigkeit.
Inhaberinnen und Inhaber eines C-Ausweises (Niederlassungsbewilligung) haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Niederlassungsbewilligung trotz Wegzugs ins Ausland aufrechtzuerhalten. Dafür können Sie untenstehendes Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung bei uns einreichen – idealerweise vor dem Wegzug. Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie zudem auf untenstehendem Merkblatt.