Ortspolizei und Sicherheit

Sirene

Gestützt auf die Aufgabenteilung im Polizeigesetz des Kantons Bern hat die Gemeindepolizeibehörde
folgende Aufgaben:

  • sie sind zuständig für die Erfüllung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben (Sicherheitspolizei)
  • sie leisten auf Ersuchen Amts- und Vollzugshilfe zugunsten anderer Gemeinden, der Regierungsstatthalterämter, der Betreibungs- und Konkursämter sowie der regionalen Gerichte
  • sie sorgen im Strassenverkehr für die kurzfriste Verkehrsregelung und Signalisationen auf Kantonsstrassen und über ihre Zuständigkeit nach der kantonalen Strassenverkehrsgesetzgebung aus (Verkehrspolizei)
  • sie erteilen kommunale Bewilligungen, namentlich für Kundgebungen und andere Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, wobei die Kantonspolizei vor der Erteilung der Bewilligung anzuhören ist, wenn für die Durchführung Vorkehrungen oder Massnahmen der Kantonspolizei notwendig sind
  • sie regeln das Bestattungs- und Friedhofswesen, unter Vorbehalt der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung

Grundsätzlich ist der Gemeinderat die zuständige Gemeindepolizeibehörde. Die Gemeinden können
diese Aufgaben durch ein Reglement anderen Organen (Kommissionen oder Verwaltungsstellen) übertragen.

Zur Sicherheitspolizei gehören Aufgaben wie

  • Abwehr von konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die Umwelt; dies kann vorbeugend geschehen durch Kontrollen oder die Formulierung von Auflagen, wenn eine sogenannte Polizeibewilligung ausgestellt wird (zum Beispiel beim gesteigerten Gemeingebrauch oder bei Betriebsbewilligungen im Bereich des Gastgewerbes) oder aber durch Intervention wenn eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingetreten ist (Beispiel: Menschenansammlung bei einer nicht bewilligten Demonstration, welche den Verkehr behindert oder Sachbeschädigungen begehen)
  • Beseitigung von eingetretenen Störungen
  • Hilfe gegenüber Menschen, die unmittelbar an Leib und Leben bedroht sind
  • Einleiten von Sofortmassnahmen bei Katastrophen und Unfällen
  • Bei aktuellen polizeilichen Themenbereichen Präventionsarbeit betreiben und entsprechende Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung stellen

Im Alltag konzentrieren sich die Aufgaben der Gemeinde auf allgemeinen Lärm, Nachtruhestörung, Streitigkeiten, Verunreinigungen und allenfalls Naturereignisse. Alle Aufgaben im Bereich der gerichtlichen Polizei (Straftaten wie Diebstähle, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigungen, Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, usw.) werden von der Kantonspolizei wahrgenommen.

Handbuch Polizeiaufgaben der Gemeinden
Aufgaben Ressort Bevölkerungsschutz und öffentliche Sicherheit
Feuerwehr
Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen
Gastgewerbe - Gesuch einreichen
Gemeindeführung in Notlagen und Katastrophen
Lottos / Tombolas / Lotterien / Sportwetten / Pokerturniere - Bewilligungen und Meldefplicht
Notfalltreffpunkt und Standorte Defibrillator
Reklamewesen - Temporäre Reklamen und Einrichtungen der Gemeinde
Schiesspflicht erfüllen
Sektionschef an-/abmelden
Gemeindeschreiberei

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