Wer im Kanton Bern eine Katze, einen Hund oder ein anderes herrenloses Haustier findet, muss dies der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) mitteilen. Finder und Finderinnen können ihre gesetzliche Fundmeldepflicht (Artikel 720a Absatz 1 ZGB) erfüllen, indem sie einfach, jederzeit und ohne Kostenfolge das Onlineformular der untenstehenden STMZ - auch bei Vermisstmeldungen - ausfüllen oder sich telefonisch melden:
Tier gefunden: +41 848 35 73 58 (Lokaltarif)
Tier vermisst: +41 900 35 73 58 (CHF 1.95/Min.)
Mikrochip prüfen (lassen)
Hunde müssen und Katzen können mit einem Mikrochip versehen sein. Dieser wird grundsätzlich auf der linken Halsseite (vom Tier aus gesehen) implantiert. Es wird empfohlen, zugelaufene Hunde und Katzen mit dem Chiplesegerät zu überprüfen. Zahlreiche Gemeinden, Tierarztpraxen, Tierheime und auch spezielle Dienststellen der Polizei sind mit Chiplesegeräten ausgestattet. Hunde sind in der Datenbank AMICUS und Katzen in der Datenbank ANIS abrufbar.
Weitergehende Informationen zum Thema
Eine Finderperson kann das gefundene Tier während der bundesrechtlichen Frist von zwei Monaten
entweder selber halten oder es zum Beispiel einem Tierheim übergeben. Zu beachten ist, dass das Tier
auch in dieser Zeit vorschriftsgemäss gehalten werden muss, indem diesem Futter, Obhut, Pflege und bei Bedarf tierärztliche Betreuung gewährt wird. Solange die Finderperson nicht auf das gefundene Tier verzichtet, trägt sie die Verantwortung für eine korrekte Haltung und hat die Kosten zu tragen. Wird der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ermittelt, sind allfällige aus der Haltung entstandenen Forderungen wie Kostenübernahme und Finderlohn auf zivilrechtlichem Weg zu klären.
Für Fragen steht die Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ zur Verfügung.