Zonenpläne

Die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde besteht aus dem Gemeindebaureglement, dem Zonenplan Siedlung und dem Zonenplan Landschaft.

Im Zonenplan Landschaft werden die kommunalen Schutzobjekte wie erhaltenswerte Bäume oder Baumgruppen, Hecken, sowie das kommunale Landschaftsschutzgebiet „Täli“ geregelt. Weitere Eintragungen sind als Hinweise auf das übergeordnete Recht zu verstehen. Dies sind beispielsweise auch die Einstufungen der Naturgefahren, Grundwasserschutzzone sowie kantonal geschützte botanische Objekte.

Bauen in Gefahrengebieten
Bau + Infrastruktur
Bauen und Raumplanung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen