Abmeldung Schweizer Bürger

Bitte melden Sie sich bei Ihrer Einwohnerkontrolle spätestens am Tag des Wegzugs ab. Bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz können Sie sich auch online mit untenstehendem eUmzug abmelden.

Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich persönlich bei uns abmelden. Wir benötigen dafür die neue Adresse bzw. den künftigen Aufenthaltsort im Ausland und eine Zustelladresse in der Schweiz. Die Zustelladresse wird benötigt, um Ihnen auch nach dem Wegzug wichtige amtliche Mitteilungen zustellen zu können.

Bitte beachten Sie zudem die Dienstleistung Auslandaufenthalt Ausreise – in der Schweiz abmelden. Dort finden Sie weitere Informationen, wie Sie sich auf Ihre Ausreise vorbereiten können.

Auslandaufenthalt Ausreise - in der Schweiz abmelden
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