Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten (Legislative) sind das oberste Organ unserer Gemeinde. Sie haben die Gelegenheit ihre Rechte an der Urne oder an der Gemeindeversammlung wahrzunehmen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wichtrach wohnhaft sind. Das Reglement über Abstimmungen und Wahlen regelt das Verfahren.
Die nächste Gemeindeversammlung findet am
- Mittwoch, 3. Juni 2026, 19.30 Uhr
in der Mehrzweckhalle im Schulhaus am Bach statt. Die Unterlagen dazu: Traktandenliste, Botschaft, Pressemitteilung und Protokoll werden hier laufend veröffentlicht. Die Botschaft wird vor der Versammlung an alle Haushalte verteilt.
Die Leitung der Gemeindeversammlung obliegt dem Gemeindepräsidium. Ablauf und Verfahren sind in der Gemeindeordnung geregelt.
Auflagedokumente der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026
Protokoll (folgt)
Publikation Protokollauflage (folgt)
PowerPoint Präsentation (folgt)
Medienmitteilung (folgt)
Botschaft
Publikation Traktanden
Auflageakten
- Aufhebung Reglement über die Beitragszahlungen zur Förderung der Biodiversität und der Landschaft
- Anpassung Personalreglement
- Verpflichtungskredit Sanierung Wasserleitung Thunstrasse
Situationsplan Werkleitungen und Situationsplan Strassenbau - Verpflichtungskredit Realisierung Etappe 1 Schulraum Stadelfeld
Die Jahresrechnung 2025 finden Sie hier - ergänzendes Dokument (kein Traktrandum der GV)
| Gemeindeversammlungsdaten 2026 | |||
|---|---|---|---|
| Mittwoch, 3. Juni 2026 | |||
| Donnerstag, 3. Dezember 2026 |
