Die Stimmberechtigten (Legislative) sind das oberste Organ unserer Gemeinde. Sie haben die Gelegenheit ihre Rechte an der Urne oder an der Gemeindeversammlung wahrzunehmen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wichtrach wohnhaft sind. Das Reglement über Abstimmungen und Wahlen regelt das Verfahren.
Die nächste Gemeindeversammlung findet am
in der Mehrzweckhalle im Schulhaus am Bach statt. Die Unterlagen dazu: Traktandenliste, Botschaft, Pressemitteilung und Protokoll werden hier laufend veröffentlicht. Die Botschaft wird vor der Versammlung an alle Haushalte verteilt.
Die Leitung der Gemeindeversammlung obliegt dem Gemeindepräsidium. Ablauf und Verfahren sind in der Gemeindeordnung geregelt.
Protokoll
Publikation Protokollauflage
PowerPoint Präsentation
Medienmitteilung
Botschaft
Publikation Traktanden
Auflageakten
Änderung der baurechtlichen Grundordnung ZPP Nr. 7 "Hagacher" - Auflageexemplar
Verpflichtungskredit Begegnungsplatz Niesenstrasse
Die Jahresrechnung 2024 finden Sie hier - ergänzendes Dokument (kein Traktandum der GV)
Gemeindeversammlungsdaten 2025 | |||
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Mittwoch, 4. Juni 2025 | |||
Donnerstag, 4. Dezember 2025 |