Baugesuche

Die Baugesuche richten sich nach dem Gemeindebaureglement und dem Zonenplan der Gemeinde Wichtrach und nach den bau- und planungsrechtlichen Erlasse des Kantons Bern.

Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und an die Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inkl. sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Einem Baugesuch müssen zwingend ein Situationsplan und Projektpläne beiliegen, welche das Bauvorhaben übersichtlich und verständlich darstellen.

Im Geoportal des Kantons Bern können diverse Karten (z.B. Basiskarte, Bauinventar, Gewässerschutz, Naturgefahren, etc.) eingesehen und Planausschnitte ausgedruckt werden.

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Die Landeigentümer müssen sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

Die Zuständigkeit für die Bewilligung eines Baugesuches richtet sich nach Art. 33 des Baugesetzes sowie Art. 8 und 9 des Baubewilligungsdekrets. Das heisst:

  • Bei Baugesuchen ohne Ausnahmen und bis CHF 1’400’000.— ist die Gemeinde, Bau + Infrastruktur, zuständig für die Erteilung der Baubewilligung.
  • Bei Baugesuchen mit Ausnahmen und bis CHF 1'400'000.— ist die Gemeinde, Ressort Raumplanung und Bauten, die zuständige Baubewilligungsbehörde.
  • Ab CHF 1'400'000.—, wenn gemeindeeigene Liegenschaften oder Parzellen betroffen sind, wenn das Bauvorhaben innerhalb des Wald- oder Gewässerabstandes geplant ist, bei Gastgewerbebetrieben oder bei weiteren Spezialgesetzgebungen, liegt die Zuständigkeit für die Erteilung der Baubewilligung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.

Das amtliche Publikationsorgan der Gemeinde Wichtrach ist der Anzeiger Konolfingen. Sämtliche Baugesuche werden unter anderem mit Angaben zum Bauvorhaben und dessen Standort unter Angabe der 30-tägigen Auflage- und Einsprachefrist publiziert. Die Baugesuchsunterlagen können während der öffentlichen Auflage am Schalter der Gemeinde Wichtrach oder elektronisch via eBau eingesehen werden. Von der öffentlichen Bekanntmachung ausgenommen, sind Baugesuche, welche im kleinen Baubewilligungsverfahren, u.a. unter Vorliegen der nachbarschaftlichen Zustimmungen, bewilligt werden können.

Eine Ausnahme muss schriftlich und begründet zusammen mit dem Baugesuch beantragt werden. Damit überhaupt Ausnahmen erteilt werden, müssen besondere Verhältnisse vorliegen, welche im Ausnahmegesuch entsprechend begründet und dargelegt werden.

Für die Bearbeitung eines Baugesuches werden gemäss Anhang 3 der Gebührenverordnung Gebühren nach Aufwand erhoben.

Baubewilligungspflichtige Bauarbeiten dürfen nur unter Vorlage einer rechtskräftigen Baubewilligung in Angriff genommen werden. Wird festgestellt, dass ohne Baubewilligung gebaut wird oder diese nicht eingehalten oder überschritten wurde, ist durch die Baupolizeibehörde ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes sowie allenfalls zur Ersatzvornahme anzuordnen. Strafrechtliche Konsequenzen bleiben vorbehalten.

Anzeiger Konolfingen
Baugesetz (BauG)
Bauverordnung (BauV)
Dekret über das Baubewilligungsverfahren (BewD)
eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren
Geoportal Kanton Bern
Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen
Kantonales Bauinventar
ÖREB-Kataster
Strassengesetz (SG)
Strassenverordnung (SV)
Technisches Anschlussgesuch Wärmepumpen und Solaranlage
Bau + Infrastruktur
Bauen und Raumplanung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen