Energie

Wollen Sie Ihr älteres Gebäude sanieren? Planen Sie eine Solaranlage? Steht der Ersatz der Heizung bevor? Oder benötigen Sie eine allgemeine Beratung zum Thema Energie? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten dazu:

Energie ist wertvoll. Ohne Energie steht unser Alltag still. Deshalb ist es sinnvoll, Energie zielgerichtet und nachhaltig einzusetzen. Energetische Sanierungen von älteren Gebäuden lohnen sich. Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland hilft Ihnen, Möglichkeiten zum Energiesparen zu erkennen und auszuschöpfen und berät Sanierungswillige bei ihren Vorhaben.

Das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz richtet sich an Personen mit Wohneigentum und an Unternehmen, die ihre Liegenschaft zeitgemäss bauen oder sanieren wollen. Das Fördergesuch ist online beim Kanton Bern einzureichen und wird durch das Amt für Umwelt und Energie bearbeitet.

Seit der Revision des kantonalen Energiegesetzes und der kantonalen Energieverordnung per 1. Januar 2023 ist jeder Ersatz des Wärmeerzeugers meldepflichtig. Als Ersatz des Wärmeerzeugers gilt, wenn entweder der Kessel, der Brenner, der Kamin oder der Öltank ersetzt werden. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen werden kann, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösungen fachgerecht umgesetzt wird.

Die Meldung des Wärmeerzeugerersatzes ist vor Baubeginn im kantonalen eBau-Portal zu erfassen.

Hinweis: An der Baubewilligungspflicht hat sich durch die neue Meldepflicht nichts geändert. Bei Fragen zur Baubewilligungspflicht steht Ihnen die Abteilung Bau + Infrastruktur gerne zur Verfügung.

Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern sind in der Bau- und Landwirtschaftszone baubewilligungsfrei. Die Solaranlage gilt als genügend angepasst, wenn sie den kantonalen Richtlinien «Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» entspricht. Die Abteilung Bau + Infrastruktur hilft Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Situation gerne weiter.

Für baubewilligungsfreie Solaranlagen gilt eine Meldepflicht. Spätestens sieben Arbeitstage vor Baubeginn ist die Meldung im kantonalen eBau-Portal zu erfassen. Unter den Dokumenten ist ein Grundriss- und/oder Ansichtsplan (wenn möglich eine Fotomontage) mit der eingezeichneten Solaranlage hochzuladen.

Das gesamte Gemeindegebiet wird durch die BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, mit Strom versorgt.

Hauptsitz +41 58 477 51 11
Kundenservicecenter +41 844 121 113
Störungsdienst +41 844 121 175

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