Trennung

Eine Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten, welche der Einwohner- und Fremdenkontrolle zu melden ist.

Unter einer freiwilligen Trennung versteht man eine Trennung im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn sich die Ehegatten einig darüber sind (zumindest vorübergehend), getrennte Wege zu gehen und zudem Einigkeit über die einzelnen Folgen des Getrenntlebens besteht, können sie den gemeinsamen Haushalt ohne Mitwirkung eines Gerichts aufheben.

Dies können Sie persönlich am Schalter der Gemeinde Wichtrach erledigen oder die untenstehende Trennungsvereinbarung direkt ausfüllen. Sie muss von beiden Ehegatten unterschrieben und der Gemeinde zeitnah retourniert werden.

Wer die Trennung gerichtlich regeln will, muss sich an das Regionalgericht Bern-Mittelland wenden. Wurde die Trennung durch ein Gericht bestätigt, muss das entsprechende Gerichtsurteil bei der Gemeinde Wichtrach vorgelegt werden.

Steuern
Bei einer freiwilligen oder gerichtlichen Trennung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode getrennt veranlagt und besteuert. Das bedeutet, dass beide Personen ab dem Trennungsjahr eine eigene Steuererklärung ausfüllen und ihre Einkünfte und ihr Vermögen separat angeben müssen.

Betroffene Kinder
Ehegatten mit gemeinsamen Kindern entscheiden grundsätzlich gemeinsam darüber, wo und zusammen mit welchem Elternteil das Kind lebt. Die Gemeinde weist bei einem Umzug mit minderjährigen Kindern bei gemeinsamem Sorgerecht auf die zivilrechtlichen Bestimmungen hin, die von den Eltern zu beachten sind (siehe Merkblatt «Umzug minderjährige Kinder bei gemeinsamem Sorgerecht»).

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Kanton Bern - gerichtliche Trennung
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