Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Das Einbürgerungsverfahren hat drei Stufen: Gemeinde, Kanton und Bund. Jede dieser Instanzen befasst sich einzeln mit Ihrem Gesuch und erteilt die Bewilligung. Um eingebürgert zu werden, müssen Ausländerinnen und Ausländer die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen sowie integriert und eingegliedert sein.

Formelle Voraussetzungen

  • Aufenthalt von insgesamt 10 Jahren in der Schweiz, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs sein müssen.
    • Die Jahre, in denen Sie die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besessen haben, zählen voll (Ausweise B oder C). Dasselbe gilt bei der Legitimationskarte des EDA oder dem Ci-Ausweis.
    • Die Dauer des Aufenthalts im Rahmen einer vorläufigen Aufnahme wird zur Hälfte angerechnet (Ausweis F).
    • Die Jahre Ihres Aufenthalts zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Die Dauer muss aber mindestens sechs Jahre betragen zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch stellen.
    • Die Aufenthalte mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) und Aufenthalte während eines Asylverfahrens (Ausweis N) werden nicht angerechnet.
    • Minderjährige, die in das Gesuch eines Elternteils einbezogen werden, müssen die Aufenthaltsvoraussetzungen nicht erfüllen.
    • Ehegatten oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen, die gemeinsam ein Gesuch stellen, müssen die Aufenthaltsvoraussetzungen selbstständig erfüllen.
  • Mindestens zwei Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde Wichtrach und somit im Kanton Bern vor Einreichung des Gesuchs.
  • Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

Materielle Voraussetzungen

  • Vertraut sein mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen
  • Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Respektierung der Werte der Bundes- und Kantonsverfassung
  • Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in der Amtssprache (in Wichtrach Deutsch) zu verständigen
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
  • Förderung und Unterstützung der Integration der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners oder der minderjährigen Kinder, über welche die elterliche Sorge ausgeübt wird
  • Guter finanzieller Leumund (keine hängigen Betreibungen, keine Verlustscheine, keine offenen Steuerausstände; Ehegatten haften solidarisch füreinander)
  • Kein Sozialhilfebezug zehn Jahre vor der Gesuchseinreichung und während des Einbürgerungsverfahrens, ausser die bezogenen Leistungen wurden vollständig zurückbezahlt (Ausnahmen: Bezug während der Minderjährigkeit, Leistungen während der Erstausbildung oder aufgrund lang andauernder Krankheit)

Wenn Sie eingebürgert werden möchten, müssen Sie in der Schweiz gut integriert sein. Es gibt verschiedene Kriterien, die zu diesem Thema beurteilt werden.

Erfolgreiche Integration
Sie gelten als integriert, wenn

  • Sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten (Sie haben zum Beispiel keine Vorstrafen oder Betreibungen.).
  • Sie die Werte der Bundesverfassung respektieren.
  • Sie sich im Alltag in Wort und Schrift auf Deutsch verständigen können.
  • Sie am Wirtschaftsleben teilnehmen oder in Ausbildung sind und keine Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Falls Sie Leistungen bezogen haben, haben Sie diese zurückbezahlt.
  • Sie die Integration Ihrer Familienmitglieder fördern und unterstützen.

Mit den Lebensverhältnissen vertraut
Sie sind mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut, wenn

  • Sie über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse verfügen.
  • Sie am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft in der Schweiz teilnehmen.
  • Sie Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen.
  • Sie die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.

Wenn Sie sich im Kanton Bern einbürgern lassen wollen, müssen Sie Kenntnisse in der Sprache Ihres Verwaltungskreises haben. In Wichtrach kann der Sprachnachweis ausschliesslich in Deutsch erbracht werden.

Für eine Einbürgerung werden Sprachkompetenzen auf dem Niveau A2 schriftlich und B1 mündlich verlangt.

Sprachzertifikat

  • Die Sprachkompetenzen auf dem Niveau A2 schriftlich und B1 mündlich müssen mit einem Sprachzertifikat nachgewiesen werden, sofern Sie nicht eine der untenstehenden Ausnahmen geltend machen können.
  • Anerkannt werden nur die auf der Liste des Staatssekretariats anerkannten Diplome/Nachweise. Erkundigen Sie sich bei uns, um die aktuelle Liste zu erhalten oder laden Sie untenstehende Liste der anerkannten Sprachzertifikate herunter.

Ausnahmen
Sie müssen keinen Sprachnachweis erbringen, wenn

  • Ihre Muttersprache die Sprache des Verwaltungskreises ist, in dem Sie wohnen (Deutsch).
  • Sie während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule besucht haben.
  • Sie einen Berufs- oder Hochschulabschluss in Deutsch erreicht oder ein Gymnasium abgeschlossen haben.

Im Rahmen Ihres Einbürgerungsverfahrens müssen Sie einen schriftlichen Test ablegen.

Der schriftliche Einbürgerungstest prüft unter anderem Ihr Wissen in Geografie, Geschichte, Demokratie, zum Gesundheitssystem und zum Thema Arbeit sowie zu den Rechten und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz. Er dauert ca. 90 Minuten.

Die Kosten für den Einbürgerungstest betragen CHF 300.00 und gehen zu Lasten der gesuchstellenden Person. Sie können den Einbürgerungstest unbeschränkt wiederholen. Der bestandene Einbürgerungstest hat eine unbefristete Gültigkeit.

Für die Absolvierung des Einbürgerungstests wenden Sie sich bitte an die Volkshochschule Aare-/Kiesental in Münsingen.

Ausnahmen
Folgende Personen sind vom Einbürgerungstest ausgenommen:

  • Kinder unter 16 Jahren
  • Personen, die während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan besucht haben
  • Personen, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder auf Tertiärstufe abgeschlossen haben.

Jede beteiligte Behörde im Einbürgerungsverfahren erhebt kostendeckende Gebühren für ihre Aufwände. Die Gebühren von der Gemeinde sowie des Kantons werden zusammen einkassiert. Die Rechnung für die Gebühren auf Bundesebene erhalten Sie separat.

Die Gebühren der Gemeinde stützen sich auf die Gebührenverordnung, Anhang 1, 1.3 Einbürgerungen. Die Gebühren auf Stufe Kanton und Bund erfahren Sie unter Links.

Stufe Gemeinde

  1. Beratung durch die Gemeinde Wichtrach zu den Voraussetzungen und Abgabe der Gesuchsformulare an gesuchstellende Person (vorzugsweise per Mail)
  2. Absolvierung Sprachnachweis und Einbürgerungstest (wenn nötig)
  3. Beschaffung des Nachweises des Personenstandes oder Vorregistrierung beim Zivilstandsamt sowie Beschaffung der weiteren Gesuchsunterlagen
  4. Gesuchseinreichung bei der Gemeinde Wichtrach
  5. Beim Einreichen des Gesuchs wird geprüft, ob alle erforderlichen Beilagen vorhanden sind
  6. Nach der Prüfung wird die gesuchstellende Person zu einem persönlichen Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten eingeladen. Das Gespräch wird protokolliert.
  7. Nach diesem Gespräch wird das Gesuch dem Gemeinderat zum Entscheid übermittelt.
  8. Sofern der Gemeinderat das Gemeindebürgerrecht zusichert, wird die gesuchstellende Person informiert und die kommunalen und kantonalen Einbürgerungsgebühren werden in Rechnung gestellt. Bei einem negativen Entscheid setzt sich die Gemeinde mit der gesuchstellenden Person in Verbindung.
  9. Nach Zusicherung des Gemeindebürgerrechts und der Bezahlung der Einbürgerungsgebühren wird das Einbürgerungsgesuch an den Kanton weitergeleitet.

Stufe Kanton und Bund

  1. Der Kanton sichert nach erfolgreicher Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen das Kantonsbürgerrecht zu und leitet die Akten an den Bund weiter.
  2. Der Bund erledigt das Inkasso der Bundesgebühren.
  3. Nach erfolgter Bezahlung der Einbürgerungsgebühren erteilt der Bund die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.
  4. Der Kanton informiert das zuständige Zivilstandsamt über die Einbürgerung und teilt den Einbürgerungsentscheid der Gemeinde mit.
  5. Die Gemeinde informiert die gesuchstellende Person über die Einbürgerung. Sie erhält von der Gemeinde Wichtrach eine persönliche Einbürgerungsurkunde.

Erleichterte Einbürgerung

In einigen Fällen können Sie eine erleichterte Einbürgerung beantragen. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit untenstehendem Self-Check prüfen. Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration SEM zuständig.

Das entsprechende Gesuchsformular kann direkt beim SEM per E-Mail bestellt werden.

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Erleichterte Einbürgerung Kanton Bern
Self-Check Einbürgerung SEM
Pass und Identitätskarte beantragen
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