Sie haben einen geliebten Menschen verloren und müssen Abschied nehmen. Hier finden Sie Informationen, die Ihnen einen Überblick über die zu treffenden Massnahmen der Hinterbliebenen geben.
Amtliche Vorkehrungen
-     Arzt benachrichtigen (Todesbescheinigung)
-     Siegelungsorgan der Gemeinde benachrichtigen Gemeindeschreiberei
 
-     Auf der Website der Regierungsstatthalterämter finden Sie die Checkliste für Erbinnen und Erben 
-     Zivilstandsamt des Todesortes mit Todesbescheinigung und allfälligen amtlichen Dokumenten des Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassungsschein) benachrichtigen. In den meisten Fällen übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut diese Aufgabe.
 
-     Versicherungen benachrichtigen: AHV/IV, Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse, usw.
Private Vorkehrungen
- Bestattungsart (Erdbestattung, Kremation) und kirchliche Abdankung/Trauergottesdienst festlegen
-     Inhalt Todesanzeige/Leidzirkulare verfassen
 
-     Publikation in Anzeiger/Tageszeitung
-     Blumen-/Grab-/Kirchenschmuck
-     Imbiss nach Abdankung/Trauergottesdienst
-     Inhalt Danksagung/Verdankung
Die amtlichen wie die privaten Vorkehrungen können Sie bei einem Bestattungsinstitut in Auftrag geben.