Mit Einreichung einer Bauvoranfrage können Sie die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen, bevor Sie mit der Detailplanung beginnen. Mit einer Voranfrage kann vermieden werden, dass Gesuchstellende Kosten und Energie in ein Projekt investieren, welches in dieser Form eventuell nicht bewilligungsfähig ist bzw. realisiert werden kann. Die Voranfragen können eine konkrete Fragestellung, die Auslegung eines Artikels des Baureglements, die Anwendung der Messweisen, die Beurteilung der Baubewilligungspflicht, die Beanspruchung einer Ausnahmebewilligung, das Bauen ausserhalb der Bauzone (Landwirtschaftszone), den Eingriff in erhaltens- oder schützenswerten Objekte und noch vieles mehr umfassen.
Sämtliche Bauvoranfragen sind elektronisch via eBau bei der Gemeinde Wichtrach einzureichen. Die Pläne und allfällige weitere Unterlagen, welche zur Beantwortung der Fragestellung erforderlich sind, sind unter den Dokumenten im eBau hochzuladen. Im eBau wird zwischen zwei Varianten der Voranfrage unterschieden:
Die Prüfung von Bauvoranfragen ist rein summarischer Natur, immer unverbindlich und erfolgt unter Vorbehalt der materiellen Prüfung während des Baubewilligungsverfahrens. Eine verbindliche Beurteilung des Bauvorhabens sowie der Erlass eines beschwerdefähigen Entscheids sind nur im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens möglich. Damit ein Bauvorhaben ausgeführt werden darf, ist in jedem Fall vor Baubeginn eine Baubewilligung einzuholen.