Im Pflegekinderwesen wird zwischen der Tagespflege und der Familienpflege unterschieden.
Die Tagespflege ist melde- und aufsichtspflichtig. D. h. wer in den Anschlussgemeinden allgemein anbietet, Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt in eigenen Haushalt zu betreuen, ist verpflichtet, dies zu melden. Zudem muss diese Person bereit sein, sich durch die Pflegekinderaufsicht beaufsichtigen zu lassen. Betreffend die Melde- und Aufsichtspflicht spielt es keine Rolle, ob diese Dienstleistung über einen Tageselternverein oder als Privatperson angeboten wird.
Die Familienpflege ist bewilligungs- und aufsichtspflichtig. D. h. wer in den Anschlussgemeinden ein Kind in Pflege nehmen will, muss ein entsprechendes Gesuch bei der KESB einreichen. Nach dem Erhalt der Bewilligung besteht ebenfalls eine Aufsichtspflicht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Ihr Angebot die ganze Woche, an den Werktagen, nur an den Wochenenden oder in den Ferien gilt. Zu beachten ist, dass diese Pflicht abgesehen von den leiblichen Eltern für alle Personen (inkl. Verwandte) gilt.
Weiterführende Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der unten verlinkten Website der KESB oder des Amtes für Integration und Soziales Kanton Bern.
Möchten Sie ein Kind zur Tages- oder Familienpflege bei sich aufnehmen, empfehlen wir, sich vorab vom RSD Wichtrach beraten zu lassen. Das Beratungsangebot gilt auch für bereits bestehende Angebote.
Wichtige Änderungen für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern per 1.
Januar 2024
Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und
Jugendförderung (FKJV) traten zum 1. Januar 2024 wesentliche Änderungen in Kraft, die Tagesfamilien
und Tagesfamilienorganisationen (TFO) betreffen:
- Zuständigkeitswechsel: Die Aufsicht und Bewilligung, die bisher von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wahrgenommen wurde, wird seit dem 1. Januar 2024 von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) übernommen. Das Amt für Integration und Soziales, Bereich Bewilligung und Aufsicht ist für den Bereich der Tagesfamilien und TFO zuständig.
- Meldepflicht für Tagesfamilien: Seit dem 1. Januar 2024 besteht eine Meldepflicht für alle Tagesfamilien.
- Bewilligungspflicht für Tagesfamilienorganisationen: Seit dem 1. Januar 2024 besteht für Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eine Bewilligungspflicht. Für weitere Informationen verweisen wir auf die auf der Homepage des Amtes für Integration und Soziales des Kantons Bern.