Mit der Gefährdungsmeldung haben alle Einwohnende, Fachkräfte und Institutionen ein Instrument zur Verfügung, um der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine potenzielle Gefährdung zu melden. Diese kann schriftlich (empfohlen) oder mündlich erfolgen.
Bei einer Gefährdungsmeldung muss die Gefährdung weder bewiesen werden, noch müssen die Meldenden darüber entscheiden, ob tatsächlich eine Gefährdung vorliegt. Die Sorge um betroffene Mitmenschen und der Eindruck, dass diese nicht in der Lage sind, sich selbst oder ihre Kinder zu schützen, reichen aus. Zu beurteilen, ob effektiv eine Gefährdung vorliegt, ist Sache der KESB.
Erhält die KESB eine Gefährdungsmeldung, entscheidet sie darüber, ob ein Abklärungsverfahren eröffnet werden muss oder nicht. Eröffnet sie ein solches, beauftragt sie in der Regel den zuständigen Sozialdienst mit der Abklärung der Situation. Der abklärende Dienst führt daraufhin Gespräche mit den Betroffenen, anderen involvierten Personen, Fachstellen und Institutionen und holt wenn notwendig Berichte und weitere Informationen ein. Am Ende der Abklärung verfasst die abklärende Person einen Bericht zuhanden der KESB. Diese entscheidet daraufhin, ob es notwendig ist, behördliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen zu verfügen. Hierbei gilt es zu beachten, dass das Resultat einer Gefährdungsmeldungsabklärung immer offen ist. Eine Gefährdungsmeldung führt somit nicht automatisch zu behördlichen Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen. Es kann auch sein, dass die KESB zum Schluss kommt, dass die Betroffenen nicht gefährdet sind und es weder freiwilliger noch behördlicher Schutzmassnahmen bedarf.
Ist eine betroffene Person selbst der Ansicht, dass Sie Schutz bedarf, kann sie dies ebenfalls der KESB melden. Weiter unten befindet sich ein entsprechendes Formular zur Selbstmeldung zum Downloaden. Das Verfahren der Abklärung in diesen Fällen entspricht dem beschriebenen Verfahren einer Gefährdungsmeldungsabklärung.
Sowohl für die Gefährdungs- wie auch für die Selbstmeldung stellt die KESB ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Diese sind unten verlinkt.
Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob eine potenzielle Gefährdung vorliegt oder ob eine Gefährdungsmeldung eingereicht werden soll, empfiehlt es sich mit dem RSD Wichtrach oder der KESB Mittelland Süd Kontakt aufzunehmen.