Beistandschaften können sowohl von Professionellen wie auch von Privaten geführt werden. Private können sich generell zur Verfügung stellen oder dies explizit nur für verwandte oder bekannte Person tun. Wer sich als Beiständin oder Beistand engagieren will, muss, um in dieser Funktion agieren zu können, von der KESB eingesetzt werden. Um ein solches Amt übernehmen zu können, bedarf es keiner speziellen Ausbildung, doch muss die Person sowohl menschlich wie auch fachlich geeignet sein. Ob dies der Fall ist, wird, bevor eine Beiständin oder Beistand eingesetzt wird, geprüft.
Wer sich dafür interessiert eine Beistandschaft zu führen, lässt sich am besten vorab von der diesbezüglichen Fachstelle des RSD Wichtrach beraten. Diese Fachstelle ist für alle unsere Anschlussgemeinden wie auch für die privaten Mandatstragenden der Gemeinde Münsingen verantwortlich. Sie begleitet eingesetzte Beiständinnen und Beistände auch während der Ausführung ihres Amtes. Diese haben die Möglichkeit sich beraten und allenfalls auch unterstützen zu lassen. Der Kanton bietet zudem Fortbildungskurse an. Beiständinnen und Beistände erhalten für ihre Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung.
Wer sich für die Übernahme einer Beistandschaft interessiert ist, kann sich beim RSD Wichtrach melden.