Personen, die sicher gehen möchten, dass ihre Angelegenheiten auch, wenn sie mal urteilsunfähig sind und sich nicht mehr selbst um ihre Belange kümmern können, in ihrem Sinne geregelt werden, stehen mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung zwei Instrumente zur Verfügung, um dies zum Zeitpunkt, wenn sie noch gesund sind, selbstbestimmt zu regeln. Wichtig ist, dass eine Person, die diese Dokumente verfasst, dafür sorgt, dass sie, sollte der Fall eintreten, dass die betroffene Person urteilsunfähig ist, von Drittpersonen gefunden werden. Wer diesbezüglich Beratung wünscht, kann sich beim RSD Wichtrach melden.