Kindes- und Erwachsenenschutz

Jeder Mensch durchläuft in seinem Leben Krisen und sieht sich mit Herausforderungen konfrontiert, die ihn fordern und bisweilen auch überfordern. Hierbei kommt es vor, dass zur Bewältigung derselben Unterstützung von aussen notwendig ist. Hier setzt der Kindes- und Erwachsenenschutz an. Dessen Ziel ist es, die betroffenen Menschen wenn notwendig zu schützen, indem er in Zusammenarbeit mit ihnen und mittels geeigneter Massnahmen versucht die Situation der Betroffenen zu stabilisieren und zu verbessern.

Ob dabei ein Eingriff des Staates mittels behördlich angeordneter Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen notwendig ist, entscheidet sich an der Frage, ob der vorhandene Schwächezustand resp. die bestehende Gefährdung mittels Eigenleistung und Inanspruchnahme freiwilliger Unterstützungsangeboten (z.B. Beratungsstellen) behoben resp. abgewendet werden kann. D.h. der Staat greift nur dann ein, wenn dies aufgrund der gegebenen Umstände erforderlich ist. Zuständig dafür ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Bei ihren Entscheidungen muss die KESB stets darauf bedacht sein, dass die verfügten Massnahmen verhältnismässig, zweckmässig und der Situation der Betroffenen angepasst sind. Behördliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen können im Einvernehmen oder auch gegen den Willen der betroffenen Person angeordnet werden. Hierbei spielen deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation eine zentrale Rolle.

Der RSD Wichtrach nimmt sowohl auf der Ebene des freiwilligen wie auch auf der Ebene des behördlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes wichtige Aufgaben wahr. So steht er allen Bürgerinnen und Bürger der Anschlussgemeinden als niederschwellige, kostenlose Beratungsstelle zu sozialen Belangen zur Verfügung. Diese kann über kürzere, aber auch längere Zeit in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen des behördlichen Kinds- und Erwachsenenschutzes arbeitet der RSD Wichtrach immer im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd mit Sitz in Münsingen. Er führt Abklärungen durch, führt Beistandschaften und ist für die Begleitung sonstiger Kinds- und Erwachsenenschutzmassnahmen zuständig. Beistandschaften können bei entsprechender Eignung auch von privaten Personen geführt werden. Die Begleitung dieser privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (Prima) obliegt ebenfalls dem RSD Wichtrach.

Personen, die sicher gehen möchten, dass ihre Angelegenheiten auch, wenn sie mal urteilsunfähig sind und sich nicht mehr selbst um ihre Belange kümmern können, in ihrem Sinne geregelt werden, stehen mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung zwei Instrumente zur Verfügung, um dies zum Zeitpunkt, wenn sie noch gesund sind, selbstbestimmt zu regeln. Wichtig ist, dass eine Person, die diese Dokumente verfasst, dafür sorgt, dass sie, sollte der Fall eintreten, dass die betroffene Person urteilsunfähig ist, von Drittpersonen gefunden werden. Wer diesbezüglich Beratung wünscht, kann sich beim RSD Wichtrach melden.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Süd
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KESCHA - Anlaufstelle Kindes-Erwachsenenschutz
KOKES - Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz
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