Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken entlang von öffentlichen Strassen und/oder Gehwegen haben dafür zu sorgen, dass ihre Pflanzen und Bäume die Verkehrssicherheit nicht gefährden.

Das gesetzlich vorgeschriebene Lichtraumprofil ist jederzeit freizuhalten. Weitere Infos entnehmen Sie dem Merkblatt.

Bau + Infrastruktur
Strassen

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