Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken entlang von öffentlichen Strassen und/oder Gehwegen haben dafür zu sorgen, dass ihre Pflanzen und Bäume die Verkehrssicherheit nicht gefährden.
Das gesetzlich vorgeschriebene Lichtraumprofil ist jederzeit freizuhalten. Weitere Infos entnehmen Sie dem Merkblatt.