Siedlungsentwicklung

Die Raumplanung der Gemeinde beschäftigt sich mit der Siedlungsentwicklung. Wie und wo sich die Siedlung weiter entwickeln kann, hängt von vielen, übergeordneten Faktoren ab. An oberster Stelle stehen das Raumplanungsgesetz und die entsprechende Verordnung und die grundsätzliche Trennung vom Baugebiet und Nichtbaugebiet (Landwirtschaftszone).

Die Kantone erhalten vom Bund den Auftrag, Massnahmen zur Verhinderung der Zersiedelung umzusetzen. Schlagworte sind:

  • Siedlungsentwicklung nach Innen
  • Schliessen von Baulücken
  • Massnahmen für den öffentlichen Verkehr
  • Schaffung von Zentren
  • Landschaft schonen
  • Ver- und Entsorgung sicherstellen
Als Hauptinstrument dient der planenden Behörde der kantonale Richtplan. Dieser setzt die Vorgaben des Bundes um. Siedlungsentwicklungen müssen den Festlegungen im kantonalen Richtplan entsprechen.
Kantonaler Richtplan
Bau + Infrastruktur
Bauen und Raumplanung

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