Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht des Bundes. Darin wird der Feuerbrand als nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig deklariert.
Jedoch hat die Fachstelle Pflanzenschutz vom Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern zusammen mit der Fachstelle für Obst und Beeren sowie dem Verband Berner Früchte im Zusammenhang mit Feuerbrand verschiedene Gebiete definiert, welche als sogenannte „Gebiete mit geringer Prävalenz“ ausgeschieden wurden. In „Gebieten mit geringer Prävalenz“ unterliegt allfällig auftretender Feuerbrand weiterhin der Melde- und Bekämpfungspflicht, welche durch die jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wahrzunehmen ist. Davon betroffen ist auch ein Gebiet in Wichtrach. Einen Kartenausschnitt des betroffenen Gebietes und weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT).
Es gilt weiterhin zu beachten, dass Feuerbrand trotz geändertem Bekämpfungsregime auch ausserhalb der Gebiete mit geringer Prävalenz eine gefährliche Bakterienkrankheit bleibt. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Wirtspflanzen selber zu kontrollieren. Bei Feuerbrandverdacht unterstützen wir Sie gerne.