Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wichtrach haben anlässlich der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2016 die überarbeitete Version des «Reglements über Beitragszahlungen für Förderung der Biodiversität und der Landschaft» für die Ausrichtung von Beiträgen genehmigt. Am 30. Januar 2017 hat der Gemeinderat in Form der zugehörigen Verordnung Ausführungsbestimmungen erlassen.
Das Kernanliegen der Gemeinde liegt darin, dass besondere Leistungen zugunsten der reglementarischen Zielsetzung finanziell abgegolten werden. Dies im Sinne eines Anreizsystems. Die Gemeinde Wichtrach hatte in diesem Zusammenhang stets eine Pionierrolle. Der Leiter des seinerzeit eingesetzten und bereits vor ein paar Jahren aufgehobenen Fachausschusses Landschaftsentwicklung verfügte aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit über umfassendes Detailwissen, welches in die Wichtracher Erlasse einfloss. Für Nichtspezialisten erscheinen die Regelungen kaum greifbar. Einzig unser Erhebungsstellenleiter ist im Detail über das System und die Gegebenheiten im Bild. Auf dieser Basis wurden seinerzeit Verträge mit Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern abgeschlossen. Aktuell bestehen 32 Verträge zwischen der Gemeinde und Bewirtschaftenden, die zu einer finanziellen Verpflichtung von jährlich knapp CHF 14'000.— führen. Ergänzend dazu werden Bäume und spezielle Saatmischungen finanziert. Die Auszahlungsbeträge variieren sehr stark und gehen von CHF 15.— bis maximal CHF 1'379.— pro Bewirtschaftenden. Die Laufzeit der Wichtracher-Verträge wurde in Anlehnung an das Kantonale Vernetzungsprojekt festgelegt. Dies vor dem Hintergrund, dass sich eine Anschlusslösung ergeben wird, die dann mit den kommunalen Lösungen sinnvoll ergänzt werden kann, falls die Gemeinde dies möchte. Diese ganze Weiterentwicklung im Kanton Bern hat sich aufgrund der starken Abhängigkeit von der Agrarpolitik des Bundes, die evtl. neue Prioritäten vorsieht, ganz massiv verzögert. In Anbetracht der seinerzeitigen Ausganslage und der stets kommunizierten Absicht des Kantons, ab 2024 eine neue regionale oder gar kantonale Ausrichtung vorzulegen, wurden unsere Verträge bis Ende 2024 abgeschlossen. Diese würden somit Ende 2024 auslaufen und die Leistungen der Gemeinde würden hinfällig. Es wird davon ausgegangen, dass ab 2027 Klarheit über die sinnvollen Massnahmen und Vorgaben herrscht, die der Zielerreichung effektiv dienlich sind.
Aktueller Stand
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 29. April 2024 die Weiterführung der Verträge beschlossen und dafür einen Verpflichtungskredit von insgesamt CHF 30'000.— genehmigt. Er hat auch beschlossen, dass die Situation durch das zuständige Ressort bearbeitet und unter anderem der Grundsatzfrage, ob kommunale Beiträge an die landwirtschaftlichen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im Umfeld der neuen Agrarpolitik noch sinnvoll, notwendig und wirkungsorientiert sind, nachgegangen werden soll. Allenfalls gibt es neue ergänzende Massnahmen, die der Zielerreichung und dem Schutzgedanken gemäss dem Leitbild der Gemeinde dienlich sind.