Gewässer

Die Wasserbau- und somit auch die Unterhaltspflicht obliegt bei Fliessgewässern grundsätzlich der Gemeinde und umfasst die Pflicht zum Gewässerunterhalt, zum aktiven Hochwasserschutz und zur Revitalisierung. Bei der Aare nimmt jedoch das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II, die Wasserbaupflicht wahr.

Fischereiinspektorat
Tiefbauamt des Kantons Bern
Bau + Infrastruktur
Gewässerschutz

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