Bestätigungen von Fotokopien und Unterschriften

Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift sowie gegebenenfalls die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner gehandelt hat, und die Echtheit des Siegels oder Stempels mit dem die Urkunde versehen ist, bescheinigt.

Bestätigungen von Fotokopien
Bestätigte Kopien werden am Schalter der Gemeindeverwaltung kostenlos ausgestellt.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindeverwaltung wird eine Kopie davon erstellen und diese bestätigen.
  • Diese Dienstleistung wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner von Wichtrach erbracht.

Beglaubigungen von Unterschriften
Gemäss Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften dürfen die Gemeinden im Kanton Bern keine Beglaubigungen von Unterschriften vornehmen. Dafür müssen Sie sich bei einem Notariatsbüro melden.

Beglaubigung von Dokumenten, die für das Ausland bestimmt sind
Gemeindeschreiberei
Ausweise und Bescheinigungen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen