Mit einem klaren Fokus auf Transparenz, Effizienz und Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern sorgt der Geschäftsleiter dafür, dass die Verwaltungsstelle die hohen Standards erfüllt, die für eine erfolgreiche und vertrauenswürdige Verwaltungsführung erforderlich sind. Hierzu gehören:
Gewährleistung der Verwaltungsgrundsätze: Der Geschäftsleiter sorgt dafür, dass die Arbeitsweise der Verwaltung im Einklang mit den Grundsätzen der Verwaltungsführung steht, darunter das Gleichheitsgebot, das Willkürverbot, die Gesetzmässigkeit der Verwaltung, das öffentliche Interesse, der Grundsatz der Verhältnismässigkeit und das rechtliche Gehör.
Fristgerechte und korrekte Aufgabenerfüllung: Er trägt die Verantwortung dafür, dass die Aufgaben, die durch kantonale Gesetzgebung, kommunale Erlasse und Gemeinderatsbeschlüsse übertragen wurden, termingerecht und fachlich einwandfrei erfüllt werden.
Umsetzung strategischer Vorgaben: Der Geschäftsleiter ist für die Transformation der strategischen Vorgaben der politischen Behörden, wie Leitbild und Legislaturplanung, in die operative Verwaltungs- und Betriebsebene verantwortlich.
Effiziente und bürgerfreundliche Verwaltungsführung: Er sorgt für eine ordnungsgemässe, bürgerfreundliche und wirtschaftliche Führung der Verwaltung und der Werke der Gemeinde.
Sicherstellung von Dienstleistungen: Der Geschäftsleiter stellt sicher, dass die Dienstleistungen gegenüber allen Anspruchsgruppen effizient und in angemessener Qualität erbracht werden.
Ressourcenplanung und Prioritätensetzung: Er ist verantwortlich für die Planung der personellen Ressourcen und setzt gegebenenfalls operative Prioritäten, um eine ganzheitliche und effektive Verwaltung sicherzustellen.