Der schulzahnärztliche Dienst in den öffentlichen und privaten Schulen ist eine Aufgabe der Gemeinde. Er beinhaltet eine lückenlose Durchführung der jährlichen Kontrolluntersuchung durch die Schulzahnärztin oder den Schulzahnarzt oder durch die/den von den Eltern ausgewählte/-n private/-n Zahnärztin oder Zahnarzt.
Nach Durchführung der Kontrolluntersuchung durch eine/n private/-n Zahnärztin oder Zahnarzt, kann gegen Vorweisung der Rechnung bei der Gemeinde Wichtrach der Betrag von CHF 30.00 zurückverlangt werden.
Zähneputzen
Sechsmal pro Schuljahr findet ein geführtes Zähneputzen, wovon mindestens einmal unter der Anleitung von speziellem Fachpersonal, statt.