Spezialunterricht kann für eine Dauer von maximal vier Semestern ohne Abklärung bei der Erziehungsberatung durch die Schulleitung MR bewilligt werden. Über die Weiterführung des Spezialunterrichts ab vier Semestern, entscheidet die Leitung MR in Absprache mit der Erziehungsberatung. Eventuell kann eine Abklärung auf der Erziehungsberatung nötig werden.