06.10.2022
Notfalltreffpunkt (NTP) und die Eigenverantwortung betreffend Elektrizitätsversorgung

Flyer Information Notfalltreffpunkt (NTP) und Massnahmen zur Energiemangellage
Flyer Notfalltreffpunkt Kanton Bern - Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall
Der Bundesrat hat eine Energiesparkampagne für Bevölkerung und Wirtschaft lanciert.
Die Kampagne fasst verschiedene Tipps entlang von energienutzungsintensiven Lebensbereichen, Themen und Tätigkeiten zusammen. Helfen Sie mit, die Sparziele zu erreichen.
Das Sparziel soll unter anderem
erreicht werden.
Und die Gemeinde Wichtrach?
Die Gemeinde Wichtrach unterstützt die Sparkampagne des Bundes im Hinblick auf einen befürchteten Energiemangel im Winter. Wir bitten die Bevölkerung und das Gewerbe, die Spartipps anzuwenden.
Basierend auf den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe hat der Gemeinderat am 19. September 2022 einen Katalog mit verschiedenen Szenarien bei einer Strommangellage oder einem Totalausfall beschlossen.
Energiespartipps im Überblick
Wie Sie als Einwohnerin und Einwohner in Ihrem Haushalt die Sparziele unterstützen können:
Flyer Haushalt
Flyer Elektrogeräte
Flyer Heizen
Flyer Warmwasser
Hintergrund: Was ist eine Mangellage?
Die Versorgung mit Energie (Elektrizität, Gas) ist für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Sind Stromangebot und Stromnachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate nicht mehr im Einklang, spricht man von einem Engpass in der Stromversorgung oder einer Strommangellage. Diese kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann.
Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, einer Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zuständig.
In einer Strom- und Gasmangellage sind die Energieträger Strom oder Gas grundsätzlich verfügbar; allerdings in reduziertem Masse. Die Nachfrage nach Energie übersteigt wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und/oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot. Eine Mangellage zeichnet sich im Voraus ab und erlaubt es, mit entsprechenden Massnahmen darauf zu reagieren. Deshalb würde der Bund die Bevölkerung und die Wirtschaft in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren.
Reichen die Sparappelle nicht aus, kann die wirtschaftliche Landesversorgung auf vorbereitete Strombewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs und des Stromangebots zurückgreifen. Diese Massnahmen haben zum Ziel, weiterhin ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben in der Schweiz zu ermöglichen.
Im Unterschied dazu stellt das Ereignis eines «Blackouts» einen unerwarteten Energieausfall dar. Im Eintretensfall würde das gemeindeeigene Notfallkonzept greifen. Bei länger anhaltender Dauer schalten sich die übergeordneten Schutzorganisationen des Bundes und des Kantons ein.