Reduziertes Pensum

Im ersten Kindergartenjahr kann Ihr Kind den Kindergarten mit einem reduzierten Unterrichtspensum besuchen.

Wenn Sie das wünschen, melden Sie dies der Schulleitung bei der Anmeldung Ihres Kindes. Die Unterrichtszeit darf höchstens um einen Drittel reduziert werden. Ziel ist es, die Kinder allmählich an die volle Unterrichtszeit heranzuführen.

Hier finden Sie das Musterformular zum reduzierten Pensum.

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