In begründeten Fällen können Schülerinnen und Schüler vom Unterrichtsbesuch dispensiert werden.
Bezüglich Dispensationen werden keine Unterschiede zwischen Kindergarten und Schule gemacht. Es können grundsätzlich keine Ferien ausserhalb der Schulferien bewilligt werden.
Dispensationsgesuche sind vier Wochen im Voraus schriftlich bei der zuständigen Zyklusleitung einzureichen.
Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule