Unsere Schule
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Absenzen

Absenzen sind Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler vom Unterricht.

Sie gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt:

  • Krankheit oder Unfall des Kindes.
  • Schulbesuch ist wegen Krankheit oder Todesfall in der Familie, Krankheits- oder Erholungsaufenthalt eines Elternteils nicht möglich.
  • Äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung.
  • Amtliches Aufgebot von Schularzt, Schulzahnarzt, Erziehungsberatung, Prüfungsaufgebote.
  • Wohnungswechsel der Familie (bis zu 2 Tagen)
  • Private Arzt oder Zahnarzttermine oder ärztlich verordnete Therapien, falls sich diese nicht in die schulfreie Zeit legen lassen.

Bei voraussehbaren Absenzen entschuldigen die Eltern ihr Kind im Voraus bei der Klassenlehrperson schriftlich und mit Begründung. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann die Entschuldigung telefonisch erfolgen. Bei längeren Absenzen kann die Klassenlehrperson ein Arztzeugnis oder eine andere Bestätigung einfordern.

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