Absenzen sind Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler vom Unterricht.
Sie gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt:
Bei voraussehbaren Absenzen entschuldigen die Eltern ihr Kind im Voraus bei der Klassenlehrperson schriftlich und mit Begründung. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann die Entschuldigung telefonisch erfolgen. Bei längeren Absenzen kann die Klassenlehrperson ein Arztzeugnis oder eine andere Bestätigung einfordern.