In all unseren Schulhäusern ist ein Telefonbeantworter installiert, welcher die Anrufe entgegennimmt, wenn niemand im Schulhaus ist oder alle am Unterrichten sind.
Sie können Ihr Kind im Krankheitsfall mit einer Mitteilung auf dem Beantworter bis spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn abmelden. Wir hören die Nachrichten vor Unterrichtsbeginn ab. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich unverzüglich bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Kindes mit den Eltern oder Betreuungspersonen in Verbindung zu setzen, um sofort die nötigen Schritte einer Vermisstenanzeige einzuleiten.
Haben Sie andere Mitteilungen oder Anliegen, so sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich direkt über die von der Lehrperson kommunizierten Telefonnummern oder E-Mailadressen an die Lehrpersonen wenden.