Bis zu fünf freie Schulhalbtage pro Schuljahr können ohne Angabe von Gründen bezogen werden. Diese können einzeln oder zusammenhängend und unabhängig von anderen Abwesenheiten oder Dispensationen bezogen werden.
Ein Halbtag ist nicht in Einzellektionen aufteilbar (beim Bezug einer Einzellektion wird ein Halbtag angerechnet). Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden Die Eltern orientieren die Klassenlehrperson spätestens am Vortag schriftlich.