Herbst an der Aare Wichtrach

Zustandsaufnahmen der privaten Abwasseranlagen (ZpA)

26.07.2024

Kanalisation
Kanalisation

Ihre Ansprechperson

Administration
Lachat Noël

Ausgangslage

Die kantonale Gewässerschutzverordnung verpflichtet die Gemeinden zur Überwachung und Kontrolle sowohl der gemeindeeigenen als auch der privaten Abwasseranlagen, während Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer selbständig für die Instandhaltung ihrer Abwasseranlagen und die Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich sind. Es musste jedoch festgestellt werden, dass notwendige Kontrollen und Sanierungen oft vernachlässigt werden, wodurch das Risiko einer Gewässerverschmutzung steigt. Folglich ist ein erhebliches Sanierungspotenzial vorhanden. So zum Beispiel bestehen noch viele alte, undichte Betonrohrleitungen, unentdeckte Bauschäden und Fehlanschlüsse seit der Erstellung sowie infolge vernachlässigten Unterhaltes. Zudem bestehen aufgrund der geänderten Gesetzesgrundlagen viele sanierungspflichtige Versickerungsanlagen. Deshalb will die Gemeinde Wichtrach mit vorliegendem Projekt ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.

Umsetzung und Vorgehensweise
Jeweils am Jahresanfang bestimmt die Gemeinde zusammen mit dem beauftragten Ingenieurbüro ein Teilgebiet mit ungefähr 50 Liegenschaften, welches im entsprechenden Jahr untersucht werden soll. Der Ablauf sieht anschliessend folgendermassen aus:

  1. Information der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer
  2. Vermessungstechnische Aufnahmen durch das beauftragte Ingenieurbüro
  3. Zustandsaufnahme (Kanalfernsehaufnahmen sowie Sichtkontrollen)
  4. Auswertung der Zustandsaufnahmen und Dokumentation in einem Dossier
  5. Eröffnung Dossier mit Möglichkeit zur Stellungnahme an Eigentümerschaft (rechtliches Gehör)
  6. Verfügung der Sanierungsmassnahmen durch die Gemeinde
  7. Umsetzung der Massnahmen durch die Eigentümerinnen und Eigentümer
  8. Kontrolle und Abnahme der ausgeführten Massnahmen
  9. Abschluss mittels Sanierungsbestätigung

Kosten
Obwohl die Zustandsaufnahme und ihre Beurteilung eigentlich in der Pflicht der Liegenschafsbesitzenden liegen, beschloss der Gemeinderat im Jahr 2017, dass die Kosten für diese Aufwendungen über die Abwasserrechnung der Gemeinde finanziert werden sollen. Nur so besteht die Möglichkeit, eine flächendeckende und faire Erhebung durchzuführen.

Die Kostenübernahme ist als Dienstleistung gegenüber den Liegenschaftsbesitzenden zu verstehen, die durch die bezahlten Gebühren wesentlich zur vorhandenen Reserve beigetragen haben. Die Gemeinde trägt sämtliche Kosten für die Zustandserhebung und die entsprechende Auswertung. Die allfälligen Instandstellungsmassnahmen sind jedoch durch die betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer zu tragen. Die zu erwartenden Kosten für die Sanierung der Entwässerungsanlagen variieren stark. Da unter Umständen aber hohe Kosten anfallen können, wird empfohlen, sachdienliche Rückstellungen zu bilden.

Aktueller Stand

26. September 2025
Durch das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro b+d ingenieure ag, Steffisburg, werden im Gebiet Herrlichkeit-Dürrmühle (Etappe 1) seit Mitte September 2025 die vermessungstechnischen Aufnahmen vorgenommen. Anschliessend (voraussichtlich ab Mitte November 2025) startet die Mökah AG, Belp, mit der Durchführung der Kanalfernsehaufnahmen. Sobald die Aufnahmen vorliegen, werden diese durch das Ingenieurbüro ausgewertet. Die Beurteilung der Aufnahmen und die daraus entstehenden Massnahmen werden in einem Dossier pro Liegenschaft festgehalten. Ziel ist, diese Dossiers den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern im Sommer 2026 zu eröffnen.

Ergebnis vom 22. September 2024

Ergebnis der Gemeinde-Urnenabstimmung (47.83 % Stimmbeteiligung)
Anzahl Stimmberechtigte in Gemeindeangelegenheiten3'337
gültige Stimmen1'543
Zahl der leeren Stimmen55
Zahl der ungültigen Stimmen1
Zahl der gültigen Ja-Stimmen1'047
Zahl der gültigen Nein-Stimmen440

Die Vorlage wurde mit 1'047 Ja-Stimmen zu 440 Nein-Stimmen angenommen.

Bildergalerie

Dokumente

 

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