Strategische Schulraumplanung Wichtrach SSW

27.02.2023

Logo SSW
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Projektbeschrieb

Die durch den Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe Strategische Schulraumplanung Wichtrach SSW wurde nach dem Abschluss der Ausarbeitung des strategischen Rahmens in Zusammenarbeit mit der ANS Architekten und Planer SIA AG und nach der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 aufgelöst.

Die Resultate der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 zeigen, dass eine Zentralisierung der Primarstufe Wichtrach Stand heute von der Wichtracher Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt wird.

Nun gilt es möglichst rasch den fehlenden Schulraum der Primarschule Wichtrach aufgrund wachsender Schülerzahlen und entsprechend vorhandener Bedürfnisse gemäss Etappe 1 zu realisieren. Diese Realisierungsetappe ist erforderlich, damit ab Schuljahr 2026/2027 der Schulbetrieb aufrechterhalten und die aktuelle Platznot durch ein zeitgemässes Raumangebot behoben werden kann.

Der Gemeinderat hat hierzu eine neue Arbeitsgruppe gemäss Art. 28 Verwaltungsverordnung (VVO) mit internen und externen Personen eingesetzt.

Die Gemeinde hatte den Schulraumbedarf 2020 mit dem Projekt «Entwicklung nachhaltige Schullandschaft (ENS)» ausführlich geprüft und bestätigt und anschliessend das Projekt «Strategische Schulraumplanung Wichtrach (SSW)» gestartet. Dieses beinhaltete weder einen Planungskredit noch ein Bauprojekt.

Die Variante 1 wurde mit 518 Ja-Stimmen zu 984 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Variante 2 wurde mit 816 Ja-Stimmen zu 653 Nein-Stimmen angenommen.

Ergebnisse der Gemeinde-Urnenabstimmung (47.18% Stimmbeteiligung)
Anzahl Stimmberechtigte in Gemeindeangelegenheiten3'328
Gesamtzahl der eingegangenen Stimmzettel1'570
leer26
ungültig0
gültige Stimmen1'544

Abstimmungsfrage A - Variante 1
Zahl der leeren Stimmen68
Zahl der ungültigen Stimmen0
Zahl der gültigen Ja-Stimmen518
Zahl der gültigen Nein-Stimmen984

Abstimmungsfrage B - Variante 2
Zahl der leeren Stimmen101
Zahl der ungültigen Stimmen0
Zahl der gültigen Ja-Stimmen816
Zahl der gültigen Nein-Stimmen653

Stichfrage
Zahl der leeren Stimmen157
Zahl der ungültigen Stimmen1
Zahl der gültigen Stimmen für Variante 1535
Zahl der gültigen Stimmen für Variante 2877

Das Logo mit den drei Kreisen betont die zentrale Lage des geplanten Schulstandorts des SSW und zeigt, dass das Schulraumprojekt über das Potenzial verfügt, die Wichtracher Bevölkerung näher zusammenzuführen. Einer steht für den Dorfkern Niederwichtrach, einer für den Dorfkern Oberwichtrach und der dritte für alle jüngeren Quartiere Stadelfeld, Stockeren und diejenigen entlang der Hauptstrasse in Richtung Kiesen. Alle Teile bilden geografisch keine Einheit. Aber politisch. Diese Gemeinsamkeit will die SSW betonen; die gemeinsame Schnittfläche ist gross. Auch betreffend Identität und Spirit. Deshalb der dazu passende Schriftzug «zämerücke, zäme vorwärts». Hierzu könnte die SSW richtungsweisend sein. Das Logo schafft dank den Kreisen auch den schulischen Bezug (zur Mengenlehre).

Der Gemeinderat favorisiert – dies hat er Ende Februar 2023 in seiner Sitzung entschieden – klar die strategische Variante 1 «Zentralisierung ab 1. Klasse exkl. Kindergärten im Areal Stadelfeld». Die fünf bestehenden Kindergärten würden in den nächsten Jahren vermutlich z. T. durch Neubauten an den bestehenden Standorten ersetzt oder einer Gesamtsanierung unterzogen. Das Schulhaus am Bach (vier Klassen) soll mit dieser Variante aufgehoben und der fehlende Raum im Stadelfeld realisiert werden. Dies nebst dem aktuell fehlenden Raum im Schulhaus Stadelfeld. Es ist klar, dass mit dieser Variante viele Synergien genutzt werden können.

Ja, bei einer allfälligen Zentralisierung wird ein Schülertransport für nicht zumutbare Schulwege organisiert. Bei einer Entwicklung an den bestehenden dezentralen Schulstandorten ist ein Schülertransport ebenfalls wahrscheinlich (Schüler Teil jenseits Bahnlinie zum Standort am Bach).

Klar ist bereits, dass Kinder welche einen nicht zumutbaren Weg zurücklegen müssen, transportiert werden. Alles Weitere gehört dann in die Detailplanung.

Die jüngeren Kinder werden mittels geeigneter Fahrzeuge an den neuen Schulort befördert. Dies wird ganz sicher zu weniger Individualverkehr führen. Auch beim Schulhaus am Bach stellt der Individualverkehr bereits heute eines der grössten Sicherheitsrisiken für die Kinder dar. Ausserdem macht es keinen Unterschied, ob Kinder aus dem Dorfteil Niederwichtrach in den Raum Stadelfeld befördert werden oder umgekehrt Kinder aus dem Perimeter westlich der Bahnlinie an den Schulstandort am Bach gefahren werden.

Die Arbeitsgruppe SSW hat auf Anfrage bei den Nachbargemeinden positive Rückmeldungen sowohl von Seiten Gemeinden aber auch von Seiten Eltern zum Transport mit Schulbussen erhalten.

Diese Frage wird in der nächsten Planungsphase im Detail untersucht, welche erst nach dem Richtungsentscheid folgt.

Eine Rückfahrt ist vorgesehen. Das Mittagessen im Familienkreis soll keine Beeinträchtigung erfahren. Auch haben nicht alle Kinder, die gefahren werden am Nachmittag wieder Unterricht.

Ein Transport für den Besuch von Wahlfächern ist nicht vorgesehen und wäre kaum organisierbar. Tagesschultransporte durch das Betreuungspersonal würden im heute angebotenen Rahmen weiter durchgeführt. Dies jedoch ausschliesslich für die jüngsten Schülerinnen und Schüler.

Das Stadelfeld liegt genau in der Mitte von Wichtrach. Bei einer Zentralisierung der Schule werden somit die Schulwege eine ausgewogene Länge aufweisen. Ausserdem legen bereits heute Kinder ab der 5. Klasse diesen Weg zurück und teilweise auch schon jüngere Schülerinnen und Schüler z.B. für den Besuch der Schule (je nach Einteilung oder Wahlfachbesuch) oder Tagesschule.

Das Verkehrskonzept wird bei der Ausarbeitung der Bauprojekte gemacht. Bei der Eingabe müssen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sein. Die Erarbeitung von Lösungen für alle Verkehrsfragen ist bei neuen Strukturen und massiv grosszügigeren Platzverhältnissen viel einfacher.

Es hat sich bei den Nachbargemeinden gezeigt, dass die Kinder genau gleich wertvolle Erfahrungen auf dem Weg sammeln können. Ob nun beim verbleibenden Schulweg bis zum Sammelplatz oder im Bus selber tauschen sich die Kinder aus und erleben gemeinsam den Weg. Ganz sicher werden die Kinder auch zukünftig nicht vor den Haustüren abgeholt. Somit bleibt ihnen der für die soziale Entwicklung wichtige Schulweg erhalten.

Die offiziellen Schulwege wurden durch Spezialisten geprüft und als geeignet beurteilt. Die Übergänge über die Hauptstrassen mit Mittelinseln gelten als «sicher». Ab der 5. Klasse ist der Weg bereits heute Standard. Auch bestehen gute Erfahrungen aus den Tagesschulbesuchen, die zeigen, dass die Absolvierung von teilweise langen Wegen für die Kinder selber keine elementare Herausforderung darstellen.

Die Beurteilung der Zumutbarkeit basiert auf Vorgaben des Kantons. Die Kriterien sind im Merkblatt: Schulungsort / Schülertransporte detailliert und stufenbezogen abgehandelt.

Die Kosten für den Transport werden mittels Steuergelder finanziert. Der Kanton kann bei Notwendigkeit eines Schülertransportes eine Kostenbeteiligung bewilligen. Der absehbare finanzielle Aufwand ist von untergeordneter Bedeutung und wird in der Abstimmungsbotschaft thematisiert.

Nein, dies ist einerseits aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse nicht möglich. Eine Ausdehnung der Schulanlage ist aufgrund der umliegenden Wohnquartiere und dem Schulhausweg nicht möglich. Es können bei einem Ersatzneubau der Schulanlage auch in Zukunft nur 4 Klassenzimmer (für ca. 80 Kinder) realisiert werden.

Die Räume sind besser auf den Lehrplan21 ausgelegt. Es sind mehr Spezialunterrichts- und Gruppenräume erforderlich. Dazu müssen ca. 450 m2 zusätzliche Raumflächen bereitgestellt werden. Die Ausgestaltung der Räume orientiert sich am allgemein zugänglichen Leitfaden des Kantons zu Schulraumfragen.

Durch die Zusammenführung der beiden Schulen steigt die Schülerzahl im Stadelfeld zwar an, dank der grossen Arealfläche bestehen aber sehr gute Möglichkeiten, eine zu hohe bauliche Dichte zu vermeiden und eine gute Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf dem Areal zu erreichen.

Schon jetzt machen z.B. im Stadelfeld mehr als 1 Lehrperson Aufsicht. Durch die höhere Schülerzahl stehen auch mehr Lehrpersonen für die Aufsicht zur Verfügung.

Mobbing und Streitigkeiten haben keinen direkten Zusammenhang mit der Grösse der Schule, sondern mit einzelnen Kindern.

Dank der vorhandenen Reservefläche östlich der heutigen Anlagegrenze wird der Aussenraum massiv aufgewertet. Das Verhältnis zwischen zusätzlichen Schülern und der neuen Fläche führt zu einer Verbesserung des Gesamtangebotes.

Solche Anliegen werden im Rahmen der Detailplanung berücksichtigt. Bereits heute verfügt das Schulhaus im Stadelfeld über verschiedene Zugangswege und Eingänge, was zu einer guten Verteilung der Kinder führt. Für das Gros der Schulkinder sind solche Fragen nicht relevant.

Nein, die Nachfrage ist zu klein. Dies nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Schulwegsituation. Der Kanton definiert die minimalen Modulgrössen. Eine minimale Wirtschaftlichkeit stellt für den Betrieb einer Tagesschule eine Grundvoraussetzung dar. Die Tagesschule bleibt wie bisher im Stadelfeld und würde bedarfsgerecht erweitert. Transporte für die jungen Schülerinnen und Schüler werden auch zukünftig erfolgen.

Ja, es befindet sich in dem Fall alles am selben Ort und die Organisation für Eltern und Kinder gestaltet sich bedeutend einfacher. Dies betrifft selbstverständlich auch den Schulbetrieb und die Arbeit der Lehrkräfte, die teilweise an unterschiedlichen Standorten arbeiten.

Zum heutigen Zeitpunkt ist keine Ganztagesschule geplant. Eine Umsetzung bei entsprechender Nachfrage wäre aber nur bei einer allfälligen Zentralisierung denkbar.

Zurzeit ist keine Ferienbetreuung geplant. Eine Umsetzung bei entsprechender Nachfrage wäre aber nur bei einer allfälligen Zentralisierung denkbar. Erste Abklärungen und die Schätzung der Betreuungskosten für die Eltern haben gezeigt, dass die Nachfrage nicht sehr gross ist.

Es ist geplant, die Tagesschule zusammen mit der Realisierung des notwendigen Schulraumes an die künftigen Bedürfnisse anzupassen, u.a. soll auch ein Ruheraum geschaffen werden.

Die Arbeitsgruppe SSW hat diese Variante geprüft. Die Kosten und der Mehrwert stehen in einem sehr schlechten Verhältnis. Auch durch eine Sanierung kann aufgrund der Gebäudestatik und der Platzverhältnisse keine zeitgemässe Schulinfrastruktur realisiert werden. Eine teure Sanierung bei gleichem Infrastrukturangebot lässt sich nicht rechtfertigen. In Bezug auf einen korrekten Kostenvergleich muss «Neu mit Neu» verglichen werden.

Ja, für die bestehenden Gebäude wurde eine umfassende Schadstoffanalyse durch eine spezialisierte Firma durchgeführt. Die Schadstoffbelastung ist zwar vorhanden aber nicht generell gefährlich. Bei Eingriffen in die Baustubstanz werden Schutzmassnahmen erforderlich.

Den Vereinen wird weiterhin genügend Hallenzeiten zur Verfügung stehen. Der Vorteil bei einer Zentralisierung wäre sicher, dass eine neue Halle neben der bestehenden Halle gebaut werden kann, was zu beachtlichen Synergien führen würde. Auch könnte das Parkplatzproblem, trotz der getroffenen Massnahmen beim Schulhaus am Bach, massiv entschärft werden. Eine neue Infrastruktur im Stadelfeld würde für die Vereine einen Mehrwert ergeben. Dies sowohl für die Sport- als auch für die Anlassnutzung.

Dies ist nach dem aktuellen Planungsstand nicht vorgesehen und ist in den Kosten auch nicht enthalten. Für eine Sommernutzung, primär durch Kinder, ist dies nicht unbedingt notwendig.

Es kann bei beiden Varianten nur beim Schulareal Stadelfeld weiter ausgebaut werden. Die Schulanlage am Bach hätte mit dem Neubau das maximale Volumen erreicht.

Nein, der Gemeinderat hat unter anderem auch aufgrund der Rückmeldungen zum Projekt ENS entschieden, die Kindergärten auch längerfristig dezentral zu belassen. Dieser Entscheid wurde mehrfach positiv gewürdigt und ist ganz sicher allen Involvierten dienlich.

In neuen Strukturen ergeben sich bessere Möglichkeiten Rückzugsorte zu schaffen. Es ist genügend Platz vorhanden.

Aus den Rückmeldungen der Bevölkerung beim Vorprojekt ENS wurde die Erkenntnis gewonnen, dass der öffentliche Begegnungs- und Spielraum an diesem Standort von elementarer Bedeutung ist. Deshalb wurde entschieden den Raum aufzuwerten und zu erweitern. Die Infrastruktur wird auch bei einer allfälligen Zentralisierung als wichtiger Begegnungsort erhalten. Dies auch als Folge von gewonnenen Erkenntnissen aus der Projektarbeit «Frühe Förderung und Integration».

Die Mehrzweckhalle würde in einer Grösse gebaut, dass diese künftig die Vorgaben für eine Einfachhalle erfüllt. Die bestehenden Lärm- und Parkierungsprobleme würden trotz der neuen Parkmöglichkeiten auf dem Allwetterspielplatz prekärer.

Diese Frage ist berechtigt. Unbestritten würde sich Mehrverkehr ergeben, der Auswirkungen auf die Anwohner hätte. Die Überbauungsdichte des Raumes im Stadelfeld ist jedoch weniger dicht, was insgesamt zu einer tieferen Betroffenheit führen würde. Im Weiteren kann der allgegenwärtigen Verkehrsbelastung durch eine neue Planung viel besser Rechnung getragen werden, als in den heute bestehenden, engen Strukturen beim Schulhaus am Bach. Die Stadelfeldstrasse als Zubringer ist grosszügiger gebaut und übersichtlicher als der Chäsereiweg oder die Vorderdorfstrasse. Auch gibt es im Stadelfeld aktuell private Parkflächen, die für Anlässe genutzt werden könnten. Folgende Gründe sprechen für eine Realisierung einer Mehrzweckhalle im Stadelfeld: Die Nähe zum Bahnhof ermöglicht eine gute öffentliche Erschliessung, die Synergien mit der bestehenden Turnhalle, die Lage am Rand des Siedlungsraumes, die Möglichkeit mit einem gezielten Verkehrs- und Parkplatzregime geeignete Voraussetzungen zu schaffen, dass Konflikte minimiert werden können.

Die neue Mehrzweckhalle würde voraussichtlich direkt neben die bestehende Halle gebaut und intern verbunden werden. Im Weiteren wurde eine Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Sagibach geprüft. Dies im Hinblick auf eine Vereinsnutzung der bestehenden «Hundehalle». Dieses Szenario wurde jedoch aufgrund der sehr hohen Kosten nicht mehr weiterverfolgt. Die Akzeptanz dieser Lösung war nicht sehr hoch, da für den Turnbetrieb mindestens 2 Hallen benötigt werden.

Das steht zurzeit noch nicht fest. Eine mögliche Variante wäre ein teilweiser Verkauf zur Entlastung der Finanzierung. Andere Möglichkeiten sind im Rahmen der nächsten Planungsschritte zu untersuchen. Sicher ist, dass bei einer Aufhebung der Schule am Bach die Aussenanlagen der Bevölkerung und den Vereinen weiterhin zur Verfügung stehen. Die Aufwertung wurde an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 gutgeheissen. Die neue Anlage wird für die Dorfbevölkerung ein Treffpunkt bleiben und trägt dazu bei, den Dorfcharakter von Niederwichtrach zu erhalten.

Die Aufhebung des Schulstandortes Kirchstrasse war der richtige Entscheid. Aus finanziellen Gründen wurde damals die Schaffung von zusätzlichen Raumreserven konsequent abgelehnt. Dies mit der Begründung, dass dann zu gegebener Zeit und bei erbrachtem Nachweis weiterer Schulraum geschaffen werden soll.

Das Land für die kurzfristige Realisierung des aktuell fehlenden Schulraumes ist bereits seit vielen Jahren eingezont. Dies verbunden mit den entsprechenden Nutzungsbestimmungen. Die Beanspruchung der heute landwirtschaftlich zwischengenutzten Fläche ist im Verhältnis zu anderen Projekten von untergeordneter Bedeutung. Die Parzelle unterliegt auch nicht dem «Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht» und würde nun der ursprünglich vorgesehenen Nutzung zugeführt. Bei der seinerzeitigen Reservation der Fläche für die Schule und für Sport- und Freizeitanlagen wurde weitsichtig gehandelt.

Der im Rahmen der SSW ermittelte Raumbedarf deckt die Raumbedürfnisse in Zukunft ab. Die Zentralisierung sollte den Bedürfnissen aufgrund der heute abschätzbaren Entwicklung der Schülerzahlen der nächsten 30 bis 50 Jahre Rechnung tragen. Die Arbeitsgruppe SSW hat verschiedene Strategien für die mittel- bis langfristige Entwicklung geprüft. Im Rahmen der Botschaft wird die 3-stufige Entwicklungsstrategie aufgezeigt.

Ja, es gibt noch Verdichtungsreserven. Diese sind jedoch beschränkt. Aufgrund des potentiellen Wachstums der Gemeinde kann weiterer Bedarf praktisch ausgeschlossen werden. Im Rahmen der übernächsten Revision der Ortsplanung voraussichtlich im Jahr 2040 muss der Flächenbedarf erneut geprüft werden. Da auch die erweiterte Schulanlage Stadelfeld direkt an die Landwirtschaftszone anstösst, ist eine Erweiterung der Zone für öffentliche Nutzung «Schule» möglich. Dies im Gegensatz zur Schulanlage am Bach, die vollständig durch Wohnbauten umschlossen ist.

Der dringend benötigte Schulraum muss in den nächsten drei Jahren erstellt werden. Die Erweiterung wird auf dem Areal Stadelfeld geschehen. Hier ist der notwendige Platz vorhanden. Der erforderliche Planungskredit soll den Stimmberechtigten bereits im Dezember 2023 beantragt werden.

Die Arbeitsgruppe rechnet innerhalb der nächsten 10 Jahren. Dies aufgrund der demokratischen Prozesse. Jedes Vorhaben erfordert die Zustimmung der Stimmberechtigten. Dies losgelöst vom Grundsatzentscheid, der durch die Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 erfolgt.

Die verschiedenen Etappen basieren auf den Grundsätzen von Notwendigkeit und Dringlichkeit. Auch Entwicklungsströmungen in der Schullandschaft können Einfluss haben. Es wird nur so viel gebaut, wie benötigt wird und auch finanzierbar ist.

Hauptgründe: Schulwege: Lage in der Mitte der Gemeinde, Möglichkeit von Synergien zwischen bestehendem und neu zu schaffendem Schulraum, Lage Stadelfeld am Rand der Siedlung, Grösse des Areals bietet ein grosses Entwicklungspotential für die Primarschule, Standort der Tagesschule.

Die Bildungsqualität ist an keinen Standort respektive an keine Variante gebunden und alle unsere Schülerinnen und Schüler erhalten die bestmögliche Bildung. Der Lernwille und die Motivation der Kinder sowie das Engagement der Lehrpersonen sind wichtige Faktoren für die Sicherstellung der Bildungsqualität. Logischerweise wird jedoch der Wissenserwerb durch geeignete und zeitgemässe Räumlichkeiten unterstützt. Der aktuelle Lehrplan sieht Unterrichtsformen vor, die mehr Raum benötigen. Auch für die Lehrpersonen ist ein zeitgemässes Infrastrukturangebot wichtig und kann motivierend wirken. Auch kann bei einer Zentralisierung in einzelne Angebote mehr investiert werden, die einer dezentralen Struktur doppelt bereitgestellt werden müssen.

Dies stimmt so nicht. Der Besuch der Tagesschule wird weiterhin vollständig freiwillig bleiben. Die Kosten für die Mittagsbetreuung sind von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängig. Einzig die Verpflegungskosten führen zu einer Mehrbelastung, wobei diese in den meisten Fällen verkraftbar ist.
Durch den organisierten Schülertransport reduziert sich der zeitliche Spielraum nur geringfügig. Eine Rückkehr an den Familientisch ist gleichwohl möglich. Bei Kindern, die die Leistungen der Tagesschule bereits heute beanspruchen, ergibt sich eine Entlastung. Der teilweise stressige Mittagstransport in die Tagesschule würde entfallen. Auch kann dem Anliegen nach einer besseren Vereinbarung von Familie und Beruf Rechnung getragen werden. Für viele Familien führt eine Zentralisierung zu einer Vereinfachung und zu zusätzlichen Möglichkeiten.

Dies trifft zu und ist losgelöst von der Variantenwahl. Bei einer optimistischen Betrachtung, unter Einbezug der Eigenmittel und einem soliden Wachstum der Steuereinnahmen, muss die Steueranlage für die dargelegte Entwicklung der Primarschule in Wichtrach um mindestens einen Steuerzehntel erhöht werden. Die Umsetzung beider Varianten ist grundsätzlich aus finanzieller Sicht möglich.

Sowohl kurz- wie auch langfristig wird eine Zentralisierung den Steuerzahler günstiger kommen. Die Unterschiede sind zwar nicht enorm gross, aber dennoch relevant.

Der Bau von erweitertem Schulraum ist unumgänglich, da schon heute Schulraum fehlt und die Schülerzahlen steigen. Aus finanziellen Gründen wurden damals beim Ersatzbau für das Schulhaus Kirchstrasse keine Raumreserven geschaffen. Rückblickend gesehen, kann dieser Entscheid durchaus kritisch hinterfragt werden. Mit den umfassenden Erkenntnissen aus dem Projekt SSW können wir diese Risiken für die künftige Entwicklung minimieren.

Die Arbeitsgruppe hat in Mitarbeit unseres externen Begleiters (ANS Architekten und Planer SIA AG) verschiedene Varianten geprüft und ist zum Schluss gekommen, nur noch die beiden Varianten Zentralisierung Primarschule im Stadelfeld oder die Beibehaltung der beiden dezentralen Primarschulstandorte am Bach und Stadelfeld zur Diskussion zu stellen.

Konkret wurden zusätzlich zu den Abstimmungsvarianten folgende Szenarien geprüft:

  • Vollständige Zentralisierung inkl. Kindergärten
  • Sanierung Schulhaus und Mehrzweckhalle am Bach in Verbindung mit der Überprüfung von Erweiterungsmöglichkeiten.
  • Zentralisierung in verschiedenen Szenarien und Etappen.
  • Vorgezogener Neubau eines Doppelkindergartens im Stadelfeld zwecks Bereitstellung von Schulräumen durch Umnutzung.
  • Weitere Mischvarianten und optionale Lösungsansätze für die Realisation der fehlenden Schulräume.

Die Schaffung von neuem Schulraum ist kostenintensiv. Die vorliegende Kostenschätzung beläuft sich auf eine Genauigkeit von + - 25 %. Die verbindlichen Umsetzungskosten werden im Rahmen der Erstellung von konkreten Projekten ermittelt. Über diese Beträge wird dann auch abgestimmt. Falls die Stimmberechtigten zur Ansicht kommen, dass die Kosten zu hoch sind, werden sie dies im Rahmen der anstehenden Urnenabstimmungen kundtun.

Durch den eingeschlagenen Weg «von der Strategie zum Projekt» können noch nicht erkannte und nicht bewirtschaftete Risiken praktisch ausgeschlossen werden. Eine Zentralisierung verfügt über die bessere Risikobilanz als die Aufrechterhaltung der dezentralen Strukturen. Dies auch bei einem Gebäudeabbruch und einem Neubau am Bach. Die engen Verhältnisse und das ganze Umfeld am Bach wirken erschwerend.

Nein. Damit die aktuellen Bedürfnisse gemäss Lehrplan 21 erfüllt werden können, benötigt es ca. 450 m2 neuen Schulraum. Dieser kann unmöglich in den bestehenden Strukturen realisiert werden. Das bestehende Volumen und die Statik des Gebäudes setzen enge Grenzen. In beiden Fällen muss mit Provisorien gerechnet werden. Bei einer Zentralisierung im Stadelfeld kann bestenfalls auf Provisorien verzichtet werden.

Das ist eine Option, die ganz am Anfang geprüft wurde. Die Raumbedürfnisse sind jedoch sehr unterschiedlich und dauerhaft. Containerlösungen eignen sich bei einem guten Raumangebot, dass für eine beschränkte Zeit erweitert werden muss. Der Bau von Provisorien würde gleichwohl zusätzliche Anpassungen an der bestehenden Raumstruktur erforderlich machen. Dies mit beachtlichen Folgekosten. Der Schulbetrieb würde massiv erschwert, wenn sich der Unterricht auf mehrere Gebäude verteilen würde. Im Weiteren müssen auch Containerlösungen bei einem dauerhaften Verbleib hohe Anforderungen und die üblichen Normen erfüllen. Durch diese Vorgaben ist eine Containerlösung keine günstige Variante.

Für jedes Projekt oder Vorhaben, inklusive Planungen, wird den Stimmberechtigten ein individueller Kredit zum Beschluss vorgelegt. Ohne diese Beschlüsse können trotz der Grundsatzabstimmung zur Variante keine Schulräume erstellt werden. Bei Ablehnung von Kreditanträgen müsste der Gemeinderat jeweils über die Bücher und allenfalls die Projekte sachdienlich anpassen. Dieses Szenario würde faktisch Stillstand bedeuten und die Raumprobleme der Schule könnten zu unhaltbaren Zuständen führen.

Bei einer Ablehnung der Zentralisierung der Primarschule:
Bei einer Ablehnung der Zentralisierungsvariante würde die Schaffung des aktuell fehlenden Schulraumes im Stadelfeld stark in den Vordergrund rücken. Dieses Teilprojekt hat für die Gemeinde höchste Priorität, damit der Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Dieses Vorhaben würde den Stimmberechtigten rasch zum Beschluss vorgelegt. Im Anschluss würden der Abbruch und der Neubau der Schulliegenschaften am Bach geplant und zur Abstimmung gebracht. Die zeitlichen Rahmenbedingungen wurden noch nicht festgelegt. Für dieses Projekt ist der Druck nicht unmittelbar vorhanden.
Bei der Annahme der Zentralisierung der Primarschule:
Bei einem Entscheid zugunsten einer Zentralisierung der Primarschule im Stadelfeld, wie erwähnt ohne Kindergärten, würde in einem nächsten Schritt eine Gesamtplanung auf dem Areal Stadelfeld erfolgen, die die langfristige Entwicklung regelt. Die Umsetzung erfolgt in Etappen. Der dringend benötigte Schulraum müsste möglichst rasch realisiert werden. Der Planungskredit würde den Stimmberechtigten voraussichtlich im Dezember 2023 beantragt.

Nein, weil die Anforderungen an Schulraum in einem privaten Gebäude nicht erfüllt werden können. Dies ist auch aus sicherheitstechnischen Gründen heikel und erschwert den Schulbetrieb massiv.

Die Arbeitsgruppe SSW hat nicht respektive nur teilweise die aktuelle Situation mit den bereits eingeschulten Kindern angeschaut, sondern vorwiegend die künftige Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und den damit verbundenen Schülerzahlen. In den neuen Quartieren wie dem Sunnrain sind die Kinder mehrheitlich schon geboren und in unseren Auswertungen enthalten. Der Oberwichtrach-Boom wird sich verstärken. Die Kinder der Neubaugebiete wie Breitenweg, Sägeweg, Bahnhof und Underi Au (Birkenweg) werden später dem Schulhaus Stadelfeld zugeteilt. Zusätzlich ist absehbar, dass die weitergehende Dorfentwicklung ebenfalls im Einzugsgebiet der Schulanlage im Stadelfeld stattfinden wird. Somit ist es naheliegend, dass primär dieser Standort gestärkt werden muss. Die geplanten Bauvorhaben dieser Region stehen mit Ausnahme der Parzelle Bahnhof kurz vor dem Baubeginn. Insgesamt werden ca. 90 Familienwohnungen und ca. 15 Kleinwohnungen im Gebiet Oberwichtrach entstehen.

Im Zusammenhang mit der laufenden Ortsplanungsrevision wurden anfangs 2023 die sogenannten «unüberbauten Bauzonen» gemäss den Vorgaben des Kantons erhoben. Diese Erhebung hat eindeutig aufgezeigt, dass die anrechenbare Fläche der unüberbauten Bauzonen, welche sich für die Umsetzung der inneren Verdichtung eignet, im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Oberwichtrach mehr als drei Mal grösser ist als im Gebiet Niederwichtrach. Im Weiteren sind Neueinzonungen nur sehr erschwert möglich, da beanspruchte Fruchtfolgeflächen kompensiert werden müssen, was in Wichtrach selber praktisch nicht möglich ist. Im Weiteren entscheiden die Grundeigentümer ob sie ihr Landwirtschaftsland der Bauzone zuführen möchten oder ob sie eine andere Nutzung bevorzugen. Wenn die Grundeigentümer nicht mitmachen wollen, besteht für die Gemeinde keine Möglichkeit die Dorfentwicklung zu steuern.

Die Gemeinde Wichtrach ist im Kantonalen Richtplan dem Raumtyp «Agglomerationsgürtel und Entwicklungsachsen» zugewiesen. Konkret heisst dies, dass aufgrund der verkehrsmässigen Erschliessung und der Nähe zu wichtigen Zentren ein Wachstum vorgesehen ist. Im Endeffekt sind die Möglichkeiten jedoch abhängig von der durch die Gemeinde angestrebten Entwicklung und der Bereitschaft der Grundeigentümer. Wichtig ist, dass das Wachstum der Gemeinde moderat und langsam verläuft.

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