Steuern
Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung
Steuerverwaltung Wichtrach, Stadelfeldstrasse 20
Telefon 031 780 20 90
Fax 031 780 20 91
steuerverwaltung@wichtrach.ch
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach 8334, 3001 Bern
Telefon 031 633 60 01
(Montag - Freitag, 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.00 Uhr)
Steuererklärung
Die Steuererklärung muss von jeder steuerpflichtigen Person jährlich im Frühling ausgefüllt werden. Allgemeine Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Sie auf der Homepage des Kantons Bern.
Die Steuererklärung kann auf Papier, mit der TaxMe CD oder Online ausgefüllt werden. Bitte melden Sie sich betreffend den Papierformularen oder der TaxMe CD bei der Steuerverwaltung Wichtrach. Die TaxMe CD können Sie auch downloaden. Zugang zum Online-Ausfüllen finden Sie auf der Homepage des Kantons Bern.
Als Hilfestellung beim Ausfüllen stehen Ihnen die verschiedenen Wegleitungen zur Verfügung.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung innerhalb der vorgegebenen Frist auszufüllen, können Sie eine Fristverlängerung einreichen. Online-Fristverlängerungen bis am 15. September sind kostenlos, Online-Fristverlängerungen bis am 15. November kosten Fr. 10.00.
Fristverlängerungen per E-Mail oder auf Papier sind direkt an die Steuerverwaltung des Kantons zu senden. Sie werden maximal bis am 15. November gewährt und kosten Fr. 20.00.
Steuern bezahlen
Ratenzahlungen, Mahnungen, usw.
Die Steuern werden durch die kantonale Steuerverwaltung inkassiert. Bitte nehmen Sie direkt mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern Kontakt auf.
Steuererlass
Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungs-gemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Veranlagung nach Art. 41 Steuergesetz
Bezüger von Ergänzungsleistungen oder kantonalen Zuschüssen können ein Gesuch um Veranlagung nach Art. 41 stellen. Dies hat zur Folge, dass das steuerbare Einkommen der steuerpflichtigen Person mit Fr. 0.00 veranlagt wird.
Hundetaxe
Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.00 pro Jahr und Tier. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im August durch die Finanzverwaltung Wichtrach.
Bitte melden Sie sich, falls Sie neu Hundebesitzer/in sind, keinen Hund mehr haben, Ihr Hund die Marke verloren hat, etc. Die Meldung finden Sie unter Geschäftsprozesse, Stichwort Hunde.
