Bienen / Wespen
Für die Beseitigung von Bienenschwärmen sind grundsätzlich die betroffenen Land- bzw. Liegenschaftsbesitzer verantwortlich. Die meisten Bienenschwärme lassen sich jedoch in der unmittelbaren Nähe der Bienenstände nieder und werden von ihren Besitzern auch wieder eingefangen. Diese Schwärme verursachen in der Regel keine Probleme.
Problematisch sind dagegen herrenlose, d.h. den Besitzern entflohene Schwärme. Herrenlose Schwärme aus Gebieten mit Bienenseuchen sind oft krank. Wenn sie eingefangen und bei Imkern und Imkerinnen weiterverwendet werden, riskieren diese eine Ansteckung ihrer übrigen Völker mit Brutkrankheiten. Zudem werden die Seuchenbekämpfungsmassnahmen der Bieneninspektoren beeinträchtigt.
Herrenlose Bienenschwärme aus Seuchengebieten sind folglich abzutöten und fachgerecht zu entsorgen.
Anlaufstelle für Bienenschwärme
Bringold Ulrich, Eigerweg 2, 3114 Wichtrach, Telefon 031 781 09 16
Bieneninspektor Amt Konolfingen
Bissegger Erhard, Schöneggweg 8, 3110 Münsingen, Telefon 031 721 16 26,
Natel 079 689 25 44
Anlaufstelle für Wespennester
Bigler Beat, Gässli 1, 3114 Wichtrach, Natel 078 819 31 89
Die Kosten werden nach dem Verursacherprinzip dem Land- bzw. Liegenschaftsbesitzer übertragen.
